Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 15-01150-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Ergänzungspflanzungen von Bäumen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 67 Fachbereich Stadtgrün und Sport
- Verantwortlich:
- Loose
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 222 Timmerlah-Geitelde-Stiddien
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zur Kenntnis
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14.01.2016
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Anfrage zur Sitzung des Stadtbezirksrates 222 am 26.11.2015:
„An der Landstraße von Timmerlah nach Groß Gleidingen sind einige Baumlücken vor-handen. Hier stehen bis zur Stadtgrenze nur Birken. Die Stadtverwaltung wird gebeten, bei der Landesstraßenverwaltung anzufragen, ob die vorhandenen Lücken mit weiteren Birken bepflanzt werden können.“
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr teilt dazu mit, dass aufgrund der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h in diesem Streckenabschnitt nur unter bestimmten Voraussetzungen Neupflanzungen möglich sind. Maßgebliche Rege-lungen hierzu sind die „Empfehlungen zum Schutz vor Unfällen mit Aufprall auf Bäume“ (ESAB) sowie die „Richtlinie für passiven Schutz an Straßen durch Fahrzeug-Rückhalt-systeme“ (RPS).
Konkret bedeutet dies, dass bei Neupflanzungen an Straßen aufgrund dieser Regelungen aus sicherheitstechnischen Gründen ausreichend hindernisfreie Seitenräume vorzusehen sind oder bei Bedarf Fahrzeug-Rückhaltesysteme - also passive Schutzeinrichtungen - zu errichten sind.
In erhaltungswürdigen Alleen oder Baumreihen ist eine Nachpflanzung in Einzelfällen mög-lich. Hier wird zurzeit von dem Geschäftsbereich Wolfenbüttel in enger Abstimmung mit den UNBs ein Alleenkataster erstellt. Liegt eine Erhaltungswürdigkeit vor, ist unter folgenden Gesichtspunkten eine Nachpflanzung möglich:
a.Lücken in erhaltungswürdigen Alleen und Baumreihen (< 100 m):
Eine Nachpflanzung ist nach ESAB in der Baumflucht ohne Einbau von Schutzeinrichtungen möglich, allerdings in einem Abstand von 1,25 m vom Fahrbahnrand. Der Streckenabschnitt, in dem die Nachpflanzung vorgenommen wird, darf nicht unfallauffällig sein. Abstimmung mit der Unfallkommission erforderlich (ESAB 2006) - ansonsten sind Schutzeinrichtungen erforderlich.
b.Lücken in besonders erhaltungswürdigen Alleen und Baumreihen (>100 m):
Die Nachpflanzung von Bäumen in Alleen und Baumreihen in Lücken > 100 m kann in be-sonders erhaltenswürdigen Alleen und Baumreihen in unfallunauffälligen Bereichen in einem Abstand von 1,50 m (in Ausnahmefällen 1,25 m) vom Fahrbahnrand in Verbindung mit dem Einbau von Schutzeinrichtungen erfolgen.
c.Ersatz sonstiger Baumpflanzungen an bestehenden Straßen
Bei einem notwendigen Ersatz von Bäumen an bestehenden Straßen darf der Abstand zwischen Bäumen und dem Fahrbahnrand 2,5 m nicht unterschreiten. Der Einbau von Schutzeinrichtungen hat zeitnah zu erfolgen.
