Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 15-00489
Grunddaten
- Betreff:
-
Nibelungen-Wohnbau-GmbH Braunschweig Vereinbarung zur Verwendung des Ergebnisses der Nibelungen-Wohnbau-GmbH Braunschweig zwischen der Nibelungen-Wohnbau-GmbH Braunschweig, der Stadt Braunschweig Beteiligungs-Gesellschaft mbH und der Stadt Braunschweig
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- DEZERNAT VII - Finanzen, Stadtgrün und Sportdezernat
- Beteiligt:
- 0300 Rechtsreferat; 20 Fachbereich Finanzen; 0200 Referat Haushalt, Controlling und Beteiligungen
- Verantwortlich:
- Geiger
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanz- und Personalausschuss
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Vorberatung
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21.01.2016
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Entscheidung
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Beschlussvorschlag
Beschluss:
“ „1.Der als Anlage beigefügten Vereinbarung mit der Nibelungen-Wohnbau-GmbH Braunschweig und der Stadt Braunschweig Beteiligungs-Gesellschaft mbH wird zugestimmt. Die Verwaltung wird zur Unterzeichnung der Vereinbarung ermächtigt.
- Die Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung der Stadt Braunschweig Beteiligungs-Gesellschaft mbH werden angewiesen, der als Anlage beigefügten Vereinbarung mit der Nibelungen-Wohnbau-GmbH Braunschweig und der Stadt Braunschweig zuzustimmen und die Geschäftsführung der Stadt Braunschweig Beteiligungs-Gesellschaft mbH zu veranlassen, die Vereinbarung zu unterzeichnen.
- Die Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung
1.der Nibelungen-Wohnbau-GmbH Braunschweig werden angewiesen,
2.der Stadt Braunschweig Beteiligungs-Gesellschaft mbH werden angewiesen, die Geschäftsführung der Stadt Braunschweig Beteiligungs-Gesellschaft mbH zu veranlassen,
in der Gesellschafterversammlung der Nibelungen-Wohnbau-GmbH Braunschweig der als Anlage beigefügten Vereinbarung mit der Stadt Braunschweig Beteiligungs-Gesellschaft mbH und der Stadt Braunschweig zuzustimmen und die Geschäftsführung der Nibelungen-Wohnbau-GmbH Braunschweig zu veranlassen, die Vereinbarung zu unterzeichnen.“
Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Dividendenausschüttung der Nibelungen-Wohnbau-GmbH Braunschweig (Niwo) an die Stadt direkt oder indirekt über die Tochtergesellschaft Stadt Braunschweig Beteiligungs-Gesellschaft mbH (SBBG) hat in den vergangenen Jahren einen wichtigen Anteil am Haushaltsausgleich der Stadt Braunschweig gehabt.
Der Finanz- und Personalausschuss bzw. der Rat haben allerdings im Rahmen der Beschlussfassungen zu den Jahresabschlüssen 2012, 2013 und 2014 der Niwo entschieden, die Dividende in den Jahren 2013, 2014 und 2015 nicht auszuschütten, um der Gesellschaft – auch im Hinblick auf ihre Eigenkapitalausstattung – weitere Mittel zur Beschaffung preisgünstiger Mietwohnungen zur Verfügung zu stellen.
Diese Entscheidungsprozesse zur Ergebnisverwendung der Niwo haben deutlich gemacht, dass eine Abstimmung der Ziele zwischen der Niwo und ihren Gesellschafterinnen Stadt und SBBG sinnvoll und geboten ist.
In auf Initiative des Aufsichtsrats der Niwo geführten konstruktiven Gesprächen zwischen der Geschäftsführung der Niwo – unter Beteiligung der Vorsitzenden und eines weiteren Mitglieds des Aufsichtsrates – und der Geschäftsführung der SBBG sowie Vertretern der Verwaltung wurden die Zielsetzungen
- Sicherstellung der erforderlichen Kapitalausstattung der Niwo für ihre Aufgabenerledigung
- Berücksichtigung der Interessen der Anteilseignerin SBBG für eine Werthaltigkeit ihrer Anteile und einer angemessenen Rendite zur langfristigen Finanzierung der von ihr erworbenen Anteile an der Niwo
- Berücksichtigung der Interessen der Anteilseignerin Stadt Braunschweig für den Haushaltsausgleich
erörtert. Das einvernehmliche Ergebnis ist in der als Anlage beigefügten Vereinbarung zusammengefasst. Hiermit soll ein angemessener Ausgleich zwischen den Zielsetzungen erreicht werden, der während der Laufzeit der Vereinbarung Planungssicherheit für alle Beteiligten schafft. Dazu soll die Struktur der Beschlüsse zur Ergebnisverwendung verbindlich festgelegt werden.
Ausgangsbasis für die Überlegungen war die für den konsolidierten Gesamtabschluss 2012 erstellte Kommunalbilanz III der Niwo. Hier beträgt das ausgewiesene Eigenkapital einschließlich stiller Reserven rd. 187 Mio. €. Die Eigenkapitalquote der Niwo in der Kommunalbilanz III liegt bei rd. 60 % und entspricht damit in etwa der Nettopositionsquote der Stadt Braunschweig in der städtischen Bilanz 2012 (58 %).
Gegenläufig hat die SBBG den Kaufpreis in Höhe von 49 Mio. € für 49 % der Niwo-Anteile seinerzeit durch eigene Liquidität und seit einigen Jahren aus dem Cash-Pool des Konzerns finanziert (vgl. DS 8403/03 sowie verschiedene Mitteilungen außerhalb von Sitzungen an den VA, zuletzt vom 19. Januar 2015). Der Anteilserwerb und die Werthaltigkeit der Anteile sind regelmäßig Gegenstand der Prüfung durch den Jahresabschlussprüfer, der dringend die langfristige Finanzierung empfiehlt.
Unter Berücksichtigung dieser Rahmenbedíngungen ist in der Vereinbarung vorgesehen, dass der Jahresüberschuss der Niwo bis zur Höhe von 1,5 Mio. € zu 2/3 an die SBBG ausgeschüttet wird, mithin bis zu einem Betrag von 1 Mio. €. Die disquotale Ausschüttung an die SBBG ist aufgrund der Änderung des Gesellschaftsvertrages der Niwo (s. DS 17517/15) möglich. Es ist beabsichtigt, dass die SBBG den Anteilserwerb zum einen durch eine Kreditaufnahme am Kreditmarkt und zum anderen durch eine Kreditaufnahme vom Pensionsfonds finanziert. Die Voraussetzungen wurden durch die Anpassung der Satzung des Pensionsfonds geschaffen (s. DS 15-00050). Die Tilgung des am Kreditmarkt aufgenommenen Darlehens soll bis zur Höhe von 1 Mio. € p. a. durch die anteilige Ausschüttung des Jahresüberschusses der Niwo erfolgen.
Die Ausschüttung der Dividende wird bei der SBBG zunächst eine Ergebnisverbesserung (in der Gewinn- und Verlustrechnung) bewirken. Dadurch sinkt der insgesamt bei ihr entstehende Verlust, und sie erhält eine entsprechend geringere Verlustausgleichszahlung von der Stadt Braunschweig. Somit stellt die Niwo-Dividende für die SBBG zunächst einen „durchlaufenden Posten“ dar und könnte so nicht für Tilgungszwecke eingesetzt werden.
Damit die entsprechenden Mittel doch bei der SBBG verbleiben und dort für die Darlehenstilgung zur Verfügung stehen, wird deshalb von der Stadt Braunschweig im Rahmen der Jahresabschlussaktivitäten eine Einstellung in die Kapitalrücklage der SBBG in Höhe von 1 Mio. € p. a. vorgenommen.
Daneben ist aber auch der durch Aufdeckung der stillen Reserven bei der Aufstellung des konsolidierten Gesamtabschlusses auf Ebene der Kommunalbilanz III entstehende zusätzliche Werteverzehr auf Ebene des Einzelabschlusses der Niwo zu beachten. Bis zur Höhe von 1,5 Mio. € des Jahresüberschusses der Niwo soll daher 1/3 des Überschusses in die Gewinnrücklagen der Niwo eingestellt werden. Vollständig in die Gewinnrücklagen eingestellt wird der Teil des Jahresüberschusses von mehr als 1,5 Mio. € und bis zu 3 Mio. €.
Der 3 Mio. € übersteigende Teil des Jahresüberschusses der Niwo wird zu 1/2 in der Niwo thesauriert und zu 1/2 an die SBBG ausgeschüttet. Durch diesen Ausschüttungsbetrag wird einerseits eine Reduzierung des von der Stadt an die SBBG zu leistenden Verlustausgleiches und andererseits eine weitere Kapitalstärkung der Niwo erreicht.
Die Vereinbarung soll zunächst für 5 Jahre gelten, beginnend für das Geschäftsjahr 2015.
Die im Jahr 2008 gezahlte Abgeltungssteuer wird bei Erreichung der Jahresüberschuss-Planwerte durch die Niwo voraussichtlich nahezu verbraucht.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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80,2 kB
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