Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 16-01401

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:


„Die Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung der Stadt Braunschweig Beteiligungs-Gesellschaft mbH werden angewiesen, den Wirtschaftsplan der Stadt Braunschweig Beteiligungs-Gesellschaft mbH für das Geschäftsjahr 2016 in der vom Aufsichtsrat am 19. Januar 2016 gebilligten Fassung zu beschließen.“
 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Die gemäß § 12 Ziffer 3 Buchst. a des Gesellschaftsvertrages der Stadt Braunschweig Beteiligungs-Gesellschaft mbH (SBBG) vorgesehene Beschlussfassung durch die Gesellschafterversammlung über die Feststellung des Wirtschaftsplanes bedarf einer Weisung an die dortigen städtischen Vertreter. Gemäß § 6 Ziffer 1 Buchst. a der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig in der Fassung vom 28. Februar 2012 wurde die Zuständigkeit hierfür für die Dauer der laufenden Wahlperiode auf den Finanz- und Personalausschuss übertragen.

 

Die Wirtschaftsplanung der SBBG für das Ge­schäftsjahr 2016 wird in der Aufsichtsratssitzung am 19. Januar 2016 beraten. Sollte eine Empfehlung des Aufsichtsrates an die Gesellschafterversammlung zur Feststellung des Wirtschaftsplanes nicht erfolgen, wird ergänzend berichtet.

 

Im Rahmen der Konsolidierung der städtischen Haushaltsplanung in den Jahren 2016 – 2019 sollten auch die städtischen Gesellschaften und Beteiligungen Konsolidierungsvorschläge erarbeiten, die zu einer Reduzierung des städtischen Verlustausgleichsbedarfs führen. In der vorgelegten Wirtschaftsplanung 2016 der SBBG wurden neben der Vermietung des Gebäudes Neue Knochenhauerstraße 5 (Unterbringung minderjähriger Flüchtlinge) und dem Verzicht auf eine Stellennachbesetzung vor allem Verbesserungen im Zinsergebnis berücksichtigt, die im Finanzplanungszeitraum bis 2019 zu Einsparungen im Gesamtumfang von rd. 1,8 Mio. € führen.

 

Gleichwohl ergibt sich aufgrund der fortgeschriebenen Ergebnisentwicklungen – vor allem im  Beteiligungsergebnis der SBBG - sowie unter Berücksichtigung der Konsolidierungsbeiträge der SBBG-Konzerngesellschaften gegenüber dem bisherigen Ansatz im städtischen Haushaltsplanentwurf 2016 (Basis: Wirtschaftsplanung 2015) von rd. 22.199 T€ ein um rd. 2.360 T€ höherer Verlustausgleichsbedarf der SBBG von insgesamt rd. 24.559 T€.

 

Der erhöhte Mittelbedarf soll in der Haushaltslesung 2016 des Rates im Rahmen der Ansatzveränderungen der Verwaltung am 15. März 2016 bereitgestellt werden. Sofern sich in der Haushaltslesung größere Abweichungen – vor allem im Beteiligungsergebnis - ergeben sollten, müsste ggf. ein Nachtragswirtschaftsplan 2016 erstellt werden.

 

Das Jahresergebnis der SBBG setzt sich aus dem Betriebs-, dem Zins- und dem außerordentlichen Ergebnis der SBBG sowie dem Beteiligungsergebnis der Tochter- bzw. Beteiligungsgesellschaften zusammen und stellt sich wie folgt dar:

 

 

Die Ergebnisentwicklung der SBBG wird hauptsächlich vom Beteiligungsergebnis bestimmt. Neben den auf Basis der Konsolidierungsbeiträge erfolgten Anpassungen der Braunschweiger Verkehrs-GmbH und der Stadtbad Braunschweig Sport und Freizeit-GmbH sowie im Betriebs- und Zinsergebnis der SBBG hat hier die Ausschüttungshöhe der Braunschweiger Versorgungs-AG in Abhängigkeit von den veränderten Rahmenbedingungen auf dem Energiemarkt entscheidenden Einfluss auf das erwartete Jahresergebnis. Weiterhin wurde in der Planung 2016 eine Dividendenausschüttung der Nibelungen-Wohnbau-GmbH Braunschweig in Höhe von 1 Mio. € berücksichtigt. Zu der in diesem Zusammenhang vorgesehenen Vereinbarung wird auf die Ausführungen zur Nibelungen-Wohnbau-GmbH Braunschweig unter der Textziffer V der Vorlage verwiesen.

 

Die derzeitige Prognose für das Jahr 2015 weist derzeit einen Mehrbedarf von 2.112 T€ aus. Nach Vorliegen der endgültigen Jahresabschlüsse der SBBG-Konzerngesellschaften könnte sich dieser Betrag noch verändern. Daher ist vorgesehen, den sich dann abschließend ergebenden Mittelbedarf durch den Rat der Stadt Braunschweig überplanmäßig bereitstellen zu lassen (s. auch Erläuterungen auf Seite 9 des Wirtschaftsplans der SBBG im Absatz „Jahresergebnis“).

 

I.Stadt Braunschweig Beteiligungs-GmbH

 

Das Betriebsergebnis der SBBG in 2016 beträgt -416 T€ und berücksichtigt im Personalaufwand unter Verzicht auf die Nachbesetzung einer Stelle auf Basis der städtischen Planungsvorgabe eine Tariferhöhung von 2 % im Jahr 2016  für den Personalstand von 11 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Für den Energie- und Gasbezug wurden Kostenerhöhungen von jeweils 4 % p. a. angesetzt.

 

Das Zinsergebnis (-1.554 T€ in 2016) wird im hohen Maße durch eine zum Jahreswechsel 2015/2016 erfolgte Umfinanzierung beeinflusst. Im Zusammenhang mit dem seinerzeit erfolgten Erwerb von Anteilen an der Nibelungen-Wohnbau-GmbH Braunschweig benötigte Mittel sind bis dahin über den CashPool der Stadt Braunschweig zwischenfinanziert worden. Diese Zwischenfinanzierung wurde nun durch Darlehensaufnahme am Kapitalmarkt in Höhe von 19 Mio. € sowie beim Pensionsfonds der Stadt Braunschweig in Höhe von 24 Mio. € ersetzt. Für die Aufnahme der Kreditmarktmittel (19 Mio. €) hat der Rat der Stadt in seiner Sitzung am 21. Dezember 2015 (s. Drucks.-Nr. 15-01072) die Übernahme einer städtischen Ausfallbürgschaft beschlossen. Weitere Einzelheiten ergeben sich aus Textziffer 5 des anliegenden Wirtschaftsplans 2016 der SBBG.

 

Im Finanzplanungszeitraum bis 2019 verbessert sich das Zinsergebnis der SBBG kontinuierlich durch das Auslaufen von Kreditverbindlichkeiten.

 

Das Beteiligungsergebnis 2016 beträgt -22.234 T€ und liegt bis auf eine Verbesserung im Jahr 2018 auf -13.030 T€ im Finanzplanungszeitraum bis 2019 in etwa auf diesem Niveau. Zur Ergebnisentwicklung der Beteiligungsgesellschaften wird auf die Ausführungen zu den Textziffern II bis VI verwiesen.

 

Im außerordentlichen Ergebnis sind zwingend die sich durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz notwendig gewordenen Umstellungseffekte bei den Pensionsrückstellungen auszuweisen.

 

Der Investitionsplan 2016 der SBBG hat einen Umfang von 258 T€. Neben Ersatzinvestitionen im Bereich der IT-Ausstattung (15 T€ in 2016 - 2019) sowie der Erstellung von Planungskonzepten für die Gebäude Wilhelmstraße 62 – 71 und Taubenstraße 5 im Hinblick auf eine künftige Verwendung sind vor allem sicherheitsrelevante Maßnahmen im Bereich der Löschwaserversorgung und der Sicherheitsbeleuchtung für das Gebäude Taubenstraße 7 eingeplant.

 

 

II.Kraftverkehr Mundstock GmbH (KVM)

 

Der Aufsichtsrat der Kraftverkehr Mundstock GmbH wird sich mit der Wirtschaftsplanung 2016 in seiner Sitzung am 18. Januar befassen.

 

Das operative Geschäft der KVM besteht in der Personalgestellung für die Verkehrs-GmbH und in der Durchführung von Linienverkehren auf zwei konzessionierten Linien. Zudem bestehen Dienstleistungsverträge mit der Peiner Verkehrsgesellschaft mbH (PVG) und der Magdeburg Nutzfahrzeug-Service-GmbH (MNS). Gemäß der bestehenden Anwendungsvereinbarung mit der Braunschweiger Verkehrs-GmbH wurde die Quote für Subunternehmerleistungen auf ca. 20 % reduziert.

 

Nach Veräußerung eines 49,04 %-igen Geschäftsanteils der MNS wurde der bestehende Ergebnisabführungsvertrag im Jahr 2012 gekündigt. Somit erfolgt eine Ausschüttung erst mit der Beschlussfassung über die Verwendung des Jahresergebnisses und damit um ein Jahr zeitversetzt gegenüber der ursprünglichen Regelung.

 

Ein Ergebnisabführungsvertrag besteht somit nur mit der Mundstock Reisen GmbH.

 

Die PVG als weitere Tochtergesellschaft der KVM erbringt seit dem 1. August 2006 ÖPNV-Leistungen im Stadtgebiet und im Landkreis Peine. Die KVM ist für diese Leistungen Inhaber der Linienkonzessionen, die Betriebsführung wurde auf die PVG übertragen.

 

Die KVM erwartet für das Planjahr 2016 bei unverändertem Personalbestand ein Ergebnis in Höhe von rd. 176 T€, wobei Gewinnabführungen in Höhe von rd. 110 T€ (MNS: 50 T€ und Mundstock Reisen: 60 T€) prognostiziert werden. Im Finanzplan der KVM sind für 2016 Investitionen im Umfang von 85 T€ vorgesehen. Hiervon entfallen 30 T€ auf Betriebs- und Geschäftsausstattungen, 30 T€ auf Maschinen sowie 25 T€ auf die Beschaffung eines PKW. Busbeschaffungen sind im Jahr 2016 im Rahmen der mit der Braunschweiger Verkehrs-GmbH abgestimmten Beschaffungsstrategie nicht vorgesehen.

 

Im Jahr 2016 werden nach Abstimmung mit den Gesellschaftern Optimierungen der strategischen Ausrichtung der KVM-Gruppe geprüft.

 

 

III.Braunschweiger Versorgungs-AG & Co. KG (BVAG)

 

Nach der Wirtschaftsplanung 2016 der BVAG wird für 2016 ein Jahresüberschuss von

30,1 Mio. € erwartet. Der an die SBBG abzuführende Ergebnisanteil beträgt 25,1 % bzw.rd.

7,6 Mio. €. Durch den mit Wirkung vom 1. Januar 2005 vollzogenen Formwechsel der BVAG in eine Personengesellschaft kann die Ergebnisabführung bei der SBBG im selben Jahr berücksichtigt werden. Wegen der bestehenden steuerlichen Organschaft kann die Ergebnisabführung auf Ebene der SBBG mit den Verlusten aus dem Verkehrsbereich verrechnet werden, so dass sie letztlich nicht mit Körperschaftsteuer belastet wird. Durch die veränderten Rahmenbedingungen auf den Energiemärkten entwickeln sich die Ergebnisse gegenüber den sehr hohen Gewinnen der Vorjahre eher rückläufig.

 

 

IV.  Braunschweiger Verkehrs-GmbH (BSVG)

 

Nach der Umwandlung der Braunschweiger Verkehrs-AG in eine GmbH entscheidet gemäß

§ 12 Ziffer 3 des neuen Gesellschaftsvertrages der BSVG die Gesellschafterversammlung über die Feststellung des Wirtschaftsplans. Nach § 12 Ziffer 5 des Gesellschaftsvertrages der SBBG unterliegt die Stimmabgabe in der Gesellschafterversammlung der BSVG der Entscheidung durch die Gesellschafterversammlung der SBBG. Für die erforderliche Weisung ist ein separater Beschluss des Finanz- und Personalausschusses erforderlich. Hierzu wird auf die Drucks.-Nr.: 16-01400 zur heutigen Sitzung verwiesen. Der Aufsichtsrat wird die Wirtschaftsplanung 2016 am 18. Januar 2016 beraten.

 

 

V.Nibelungen-Wohnbau-GmbH Braunschweig (Niwo)

 

Die Ergebnisse der Niwo fließen um ein Jahr versetzt in den Jahresabschluss der SBBG ein, da hier weder ein Ergebnisabführungsvertrag besteht, noch Abschlagszahlungen auf das Jahreser­gebnis zu leisten sind. Im Jahr 2016 ist aus dem Jahresabschluss 2015 eine Dividendenzahlung in Höhe von 1.000 T€ geplant. Im Hinblick auf die erforderliche Weisung an die Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung der SBBG zur Beschlussfassung über den Wirtschaftsplan 2016 bzw. die Vereinbarung über die künftige Ergebnisverwendung der Niwo in der Gesellschafterversammlung der Niwo wird auf die Drucks.-Nr.: 15-01359 (Niwo – Wirtschaftsplan 2016) bzw. 15-00489 (Vereinbarung zur Ergebnisverwendung der Niwo) zur heutigen Sitzung verwiesen. Der Aufsichtsrat wird die Wirtschaftsplanung 2016 am 15. Januar 2016 beraten.

 

 

VI.Stadtbad Braunschweig Sport und Freizeit GmbH (Stadtbad)

Stadthalle Braunschweig Betriebsgesellschaft mbH (Stadthalle)

Der Aufsichtsrat der Stadtbad hat in seiner Sitzung am 5. Januar 2016 dem Wirtschaftsplan 2016 einstimmig zugestimmt. Die Wirtschaftsplanung der Stadthalle für das Geschäftsjahr 2016 ist vom Aufsichtsrat in seiner Sitzung am 6. Januar 2016 gebilligt worden.

 

Zur Beschlussfassung über den Wirtschaftsplan 2016 in den jeweiligen Gesellschafterver­sammlungen der Stadthalle und der Stadtbad ist eine Weisung an die Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung der SBBG erforderlich. Bezüglich dieser Anweisungsbeschlüsse wird auf die Drucks.-Nr. 16-01402 (Stadtbad) und 15-01383 (Stadthalle) zur heutigen Sitzung verwiesen.

 

Die Wirtschaftspläne 2016 der SBBG und der KVM sind als Anlage beigefügt.

 

 

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Anlagen

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Erläuterungen und Hinweise