Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 15-01350

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:


„Der Vertreter der Stadt Braunschweig in der Gesellschafterversammlung der Volkshoch-schule Braunschweig GmbH wird angewiesen, folgende Beschlüsse zu fassen:

 

  1. Der Wirtschaftsplan 2016 der Volkshochschule Braunschweig GmbH in der vom Aufsichtsrat in seiner Sitzung am 14. Januar 2016 empfohlenen Fassung wird beschlossen.

 

  1. Die Geschäftsführung der Volkshochschule Brauschweig GmbH wird veranlasst, in der Gesellschafterversammlung der VHS Arbeit und Beruf GmbH die Stimmabgabe so auszuüben, dass der Wirtschaftsplan 2016 der Gesellschaft in der vom Aufsichtsrat der Volkshochschule Braunschweig GmbH in seiner Sitzung am 14. Januar 2016 empfohlenen Fassung beschlossen wird.“

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Gegenstand der Beschlussfassung ist der Wirtschaftsplan der Volkshochschule Braunschweig GmbH als Konzernmutter unter Berücksichtigung konzerninterner Leistungsbeziehungen zu den VHS-Tochtergesellschaften sowie der Wirtschaftsplan der VHS Arbeit und Beruf GmbH.

 

Volkshochschule Braunschweig GmbH (inkl. Haus der Familie GmbH)

 

Die Beschlussfassung über den Wirtschaftsplan der Volkshochschule Braunschweig GmbH obliegt gemäß dem Gesellschaftsvertrag der Gesellschafterversammlung auf Grundlage einer Entscheidung der städtischen Gremien nach vorbereitender Empfehlung des Aufsichtsrates. Somit ist eine Weisung an den städtischen Vertreter in der Gesellschafterversammlung erforderlich.

 

Der Aufsichtsrat der Gesellschaft wird die vorgelegten Fassungen der Wirtschaftspläne 2016 am 14. Januar 2016 beraten. Bei abweichender Empfehlung wird in der Sitzung des Finanz- und Personalausschusses entsprechend berichtet.

 

 

Der Wirtschaftsplan der Volkshochschule Braunschweig GmbH für das Jahr 2016 weist im Erfolgsplan bei Gesamterträgen (inkl. Zinsen) von 4.820.900 € und Gesamtaufwendungen von 5.668.900 € einen Jahresfehlbetrag in Höhe von 848.000 € aus.

 

Der städtische Zuschuss zur Haus der Familie GmbH wird dort aufgrund landesrechtlicher Vorgaben weiter gesondert als Umsatzerlös ausgewiesen (159.800 €). Der Wirtschaftsplan der Gesellschaft (er sieht ein ausgeglichenes Ergebnis vor) wird nicht explizit durch städtische Gremien beschlossen, da die Stadt nicht unmittelbar an der VHS-Tochtergesellschaft beteiligt ist. Die Beschlussfassung erfolgt über den Wirtschaftsplan der Volkshochschule Braunschweig GmbH als Konzernmutter der VHS-Gruppe.

 

VHS Arbeit und Beruf GmbH

 

Der Wirtschaftsplan der VHS Arbeit und Beruf GmbH wird seit dem Jahr 2013 vom Finanz- und Personalausschuss beschlossen. Die Gesellschaft ist seit dem genannten Jahr ohne städtische Verlustausgleichszahlungen nicht mehr in der Lage, einen ausgeglichenen Wirtschaftsplan vorzulegen, da durch Beschluss des Rates vom 19. Juni 2012 (Drucksache 15344/12) die Aufgabe „Kommunale Beschäftigungsförderung“ mit Wirkung vom 1. Januar 2013 vom Beschäftigungsbetrieb der Stadt auf die Gesellschaft übertragen wurde. In diesem Zusammenhang wurde eine veränderte Darstellung des Wirtschaftsplanes der VHS-Gruppe erforderlich, da auch die VHS Arbeit und Beruf GmbH Verlustausgleichszahlungen erhält.

 

Der Wirtschaftsplan der VHS Arbeit und Beruf GmbH gliedert sich in die Geschäftsbereiche „Allgemeine Projekte“ (dieser Teil entspricht dem bis zum Jahr 2012 geltenden Wirtschaftsplan und weist demzufolge ein ausgeglichenes Ergebnis aus) sowie „Kommunale Beschäftigungsförderung“ (für diesen Bereich wird der Verlustausgleich gezahlt). Weitergehende Ausführungen sind den Erläuterungen zum Wirtschaftsplan 2016 zu entnehmen.

 

Der Wirtschaftsplan der VHS Arbeit und Beruf GmbH für das Jahr 2016 weist im Erfolgsplan bei Gesamterträgen (inkl. Zinsen) und Gesamtaufwendungen in Höhe von jeweils 5.219.100 € ein ausgeglichenes Jahresergebnis aus. Die Erträge beinhalten den Verlustausgleich für den Geschäftsbereich „Kommunale Beschäftigungsförderung“ in Höhe von 2.051.000 €.

 

VHS-Gruppe

 

Sowohl für den Ausgleich der Jahresfehlbeträge der Volkshochschule Braunschweig GmbH sowie der VHS Arbeit und Beruf GmbH (für den Geschäftsbereich „Kommunale Beschäftigungsförderung“) in Höhe von insgesamt 2.899.000 € als auch für den Zuschuss an die Haus der Familie GmbH in Höhe von 159.800 € werden in den Haushaltsplan 2016 der Stadt entsprechende Mittel eingeplant.

 

Insgesamt sind Zahlungen an die VHS-Gruppe in Höhe von 3.058.800 € vorgesehen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Zusammenfassung

 

In der Zusammenfassung der Jahre 2014 bis 2016 stellt sich die Entwicklung wie folgt dar:

 

Das Ergebnis der VHS Arbeit und Beruf GmbH setzt sich aus den Ergebnissen der Geschäftsbereiche „Kommunale Beschäftigungsförderung“ und „Allgemeine Projekte“ zusammen.


Bei einer getrennten Betrachtung der Geschäftsbereiche ergibt sich folgendes Bild:

 

Hinsichtlich der Einzelheiten wird auf die Erläuterungen zu den Wirtschaftsplänen verwiesen.

 

Die Wirtschaftspläne 2016 der Volkshochschule Braunschweig GmbH sowie der VHS Arbeit und Beruf GmbH sind als Anlage beigefügt. Aus Gründen der Vollständigkeit ist darüber hinaus nachrichtlich auch der Wirtschaftsplan der Haus der Familie GmbH und eine Gesamtdarstellung der VHS-Gruppe enthalten.

 

Im Rahmen der Konsolidierung der städtischen Haushaltsplanung in den Jahren 2016 bis 2019 sollten auch die städtischen Gesellschaften und Beteiligungen Konsolidierungsvorschläge erarbeiten, die zu einer Reduzierung des städtischen Verlustausgleichsbedarfs führen.

 

Für das Jahr 2016 kann die VHS-Gruppe eine Reduzierung des städtischen Verlustausgleichsbedarfs in Höhe von 88.000 € ermöglichen, ohne dass dies zu Leistungseinschränkungen führt.

 

In den Wirtschaftsplänen 2016 der VHS-Gruppe wurde der o. g. Betrag wie folgt berücksichtigt:

 

- Volkshochschule Braunschweig GmbH:40.000 €

- VHS Arbeit und Beruf GmbH:40.000 €

- Haus der Familie GmbH:  8.000 €

88.000 €

 

Diese Einsparungen liegen dem Haushaltsplanentwurf 2016 ff., der in der Sitzung des Rates am 15. März 2016 beraten wird, zugrunde. Um den Gesellschaften einen finanziellen Handlungsrahmen zu geben, ist ein Anweisungsbeschluss zum Wirtschaftsplan 2016 bereits in der heutigen Sitzung des Finanz- und Personalausschusses vorgesehen. Sofern sich im Rahmen der Haushaltslesung größere Abweichungen ergeben sollten, müssten ggf. Nachtragswirtschaftspläne 2016 erstellt werden.


 

 

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Anlagen

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Erläuterungen und Hinweise