Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 16-01394

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:


„Die Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung der Braunschweig Stadtmarketing GmbH werden angewiesen

 

1.den Wirtschaftsplan 2016 in der vom Aufsichtsrat in seiner Sitzung am 14. Januar 2016 gebilligten Fassung und

 

2.die Änderung des Gesellschaftsvertrages für 2016 hinsichtlich des Einlagebetrages zu beschließen.“

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Zu 1.:

 

Die Stadt Braunschweig ist alleinige Gesellschafterin der Braunschweig Stadtmarketing GmbH (BSM). Die gemäß § 14 Abs. 1 lit. b) des Gesellschaftsvertrages der BSM vorgesehene Feststellung des Wirtschaftsplanes 2016 durch die Gesellschafterversammlung bedarf einer Weisung an die dortigen städtischen Vertreter. Gemäß § 6 Ziffer 1 lit. a der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig in der Fassung vom 28. Februar 2012 wurde die Zuständigkeit hierfür für die Dauer der laufenden Wahlperiode an den Finanz- und Personalausschuss (FPA) übertragen.

Der Aufsichtsrat wird sich in seiner Sitzung am 14. Januar 2016 mit dem Wirtschaftsplan befassen. Über das Ergebnis wird mündlich berichtet.

 

Erfolgsplan 2016

 

Im Rahmen der Konsolidierung der städtischen Haushaltsplanung in den Jahren 2016 bis 2019 sollten auch die städtischen Gesellschaften und Beteiligungen Konsolidierungs-vorschläge erarbeiten, die zu einer Reduzierung des städtischen Verlustausgleichsbedarfs führen. In den vorgelegten Wirtschaftsplan der BSM wurden Einsparungen von 74.000 € durch Kürzung der Maßnahmen für das Kultur-, Forschungs- und Fachkräftemarketing und Mehrerlöse von 1.000 € durch höhere Sondernutzungsentgelte eingearbeitet. Der um 75.000 € reduzierte Verlustausgleich wird in der Sitzung des Rates am 15. März 2016 beraten. Um der BSM einen finanziellen Handlungsrahmen zu geben, ist ein Anweisungsbeschluss zum Wirtschaftsplan 2016 bereits in der heutigen Sitzung des FPA vorgesehen. Sofern sich im Rahmen der Haushaltslesung größere Abweichungen ergeben sollten, müsste ggf. ein Nachtragswirtschaftsplan erstellt werden.

 

Für das Wirtschaftsjahr 2016 werden Gesamterträge (inkl. Zinsen) in Höhe von 2.957.550 € und Gesamtaufwendungen in Höhe von 4.359.050 € erwartet, sodass sich ein Fehlbetrag von 1.401.500 € ergibt. Unter Berücksichtigung einer Entnahme aus der Kapitalrücklage in Höhe von 65.000 € (s. außerordentliches Ergebnis) ergibt sich ein Zuschussbedarf für die Stadt von 1.336.500 €. Gegenüber den Vorjahren wird mit folgenden geplanten Erträgen und Aufwendungen gerechnet:

 

 

In T€

IST

Jahr 2014

Plan

Jahr 2015

Prognose

Jahr 2015

Plan
Jahr 2016

1

Umsatzerlöse

+ 2.987,6

 

+ 2.947,4

 

+ 3.066,6

 

+ 2.957,6

 

1a

% zum Vorjahr/Plan

-           

 

-          1,3%

 

+ 2,6/+ 4,0 %

 

- 3,6 %

 

2

Sonstige betriebliche Erträge

+ 147,0

 

0

 

0

 

0

 

3

Materialaufwand

- 2.008,5

 

- 1.926,3

 

- 1.876,3

 

- 1.682,9

 

4

Personalaufwand

- 1.520,4

 

- 1.793,0

 

- 1.877,4

 

- 1.961,6

 

5

Abschreibungen

- 42,5

 

-          45,8

 

-          45,8

 

- 49,6

 

6

Sonst. betriebliche
Aufwendungen

- 565,6

 

- 573,6

 

- 605,4

 

- 665,0

 

7

Betriebsergebnis
(Summe 1 bis 6)

- 1.002,4

 

- 1.391,3

 

- 1.338,3

 

- 1.401,5

 

8

Zins-/Finanzergebnis*

+ 1,5

 

+ 3,0

 

0

 

0

 

9

Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit (7+8)

- 1.000,9

 

- 1.388,3

 

- 1.338,3

 

- 1.401,5

 

9a

Davon: Sondereffekte

 

 

 

 

 

 

 

 

10

Außerordentliches Ergebnis

 

 

+ 50,0

 

 

 

+ 65,0

 

11

Steuern

-5,5

 

0

 

0

 

0

 

12

Jahresergebnis (9+10+11)

- 1.006,4

 

- 1.338,3

 

- 1.338,3

 

- 1.336,5

 

Nachrichtlich Einlagebetrag      1.181,5 T€1.338,3 T€     1.338,3 T€        1.336,5 T€

 

Trotz Auslaufen der Standortmarketingkampagne „best choice“ und Beendigung der Kooperationsvereinbarungen zum Convention Bureau Braunschweig (CBBS) wird mit steigenden Umsatzerlösen gerechnet (+ 10,2 T€ gegenüber Vorjahr), da z. B. durch den Lichtparcours Mehreinnahmen erzielt werden können.

 

Der erwartete Rückgang beim Materialaufwand (- 243,4 T€) resultiert aus der auslaufenden Standortmarketingkampagne, der Kürzung des Kultur-, Forschungs- und Fachkräfte-marketings und der Beendigung der befristeten Zusammenarbeit mit der KUKM (Kongress- und Kulturmanagement GmbH) aus Weimar.

 

Der prognostizierte Anstieg der Personalkosten (+ 168,6 T€) ergibt sich durch Tarif-steigerungen, zusätzlichem Personal für die Touristinfo und das CBBS.

 

Aufgrund der Umbauarbeiten in den neuen Büroräumen der Gesellschaft, die im Februar 2016 bezogen werden sollen, wird mit einem leichten Anstieg der Abschreibungen gerechnet.

 

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen werden sich durch doppelte Mietzahlungen, Umzugskosten und Umbauarbeiten in den neuen Büroräumen um 91,4 T€ erhöhen.

 

 

Betriebsergebnis

 

Insgesamt wird ein Jahresfehlbetrag von 1.336,5 T€ prognostiziert, der durch die Festbetragseinlage von 1.162,1 T€ und die variable Einlage in Höhe von 174,4 T€ ausgeglichen werden soll. Entsprechende Mittel werden im Haushaltsplan 2016 veranschlagt.

 

 

Finanzplan 2016

 

Es sind Investitionen in Höhe von 49,6 T€ vorgesehen, die durch als erwirtschaftet angenommene Abschreibungen finanziert werden sollen.

 

 

Zu 2.:

 

§ 5 Abs. 4 des Gesellschaftsvertrages der Braunschweig Stadtmarketing GmbH regelt die Höhe der Festbetragseinlage. Der in der Wirtschaftsplanung 2016 ausgewiesene Zuschuss-bedarf von 1.336,5 T€ soll durch die Festbetragseinlage in Höhe von 1.162,1 T€ und die variable Einlage in Höhe von 174,4 T€ gedeckt werden. Insoweit ist eine Änderung des Gesellschaftsvertrages erforderlich.

 

Die Änderung des Gesellschaftsvertrages obliegt gem. § 14 Abs. 1 lit. a) ebenfalls der Gesellschafterversammlung der Braunschweig Stadtmarketing GmbH. Gemäß § 6 Ziffer 1
lit. a der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig in der Fassung vom 28. Februar 2012 wurde die Zuständigkeit auch hierfür für die Dauer der laufenden Wahlperiode auf den FPA übertragen. Nach Beratung im Finanz- und Personalausschuss ist eine entsprechende Beschlussfassung durch die Gesellschafterversammlung vorgesehen.

 

Der Wirtschaftsplan 2016 der Braunschweig Stadtmarketing GmbH und der Entwurf des Wirtschaftplanes 2016 der Haus der Wissenschaft Braunschweig GmbH sind als Anlagen beigefügt. Die endgültige Fassung wird zur Sitzung als Ergänzungsvorlage übersandt.


 

 

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Anlagen

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