Rat und Stadtbezirksräte
Mitteilung - 15-00867
Grunddaten
- Betreff:
-
Sanierung der Altlast Breite Str. 16/Gördelingerstr. 18
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilung
- Federführend:
- 61 Fachbereich Stadtplanung und Umweltschutz
- Beteiligt:
- DEZERNAT III - Bau- und Umweltschutzdezernat; 0630 Referat Bauordnung; 0100 Steuerungsdienst; 20 Fachbereich Finanzen
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Planungs- und Umweltausschuss
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zur Kenntnis
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20.01.2016
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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zur Kenntnis
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Grundstücke Breite Straße 16 und Gördelingerstraße 18 sind mit chlorierten Kohlenwasserstoffen belastet. Zu diesem Sachverhalt hatte die Verwaltung in der Vergangenheit mehrfach, zuletzt in der Drucksache 14340/15, ausführlich informiert. Hier hatte ich berichtet, dass die Aussicht bestünde, für einen Teil der Sanierungsarbeiten EFRE-Mittel aus der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Sanierung von verschmutzten Flächen des Landes Niedersachsen einzuwerben.
Mit Bescheid vom 4. September 2015 hat die NBank formell den Förderantrag für die o. g. Brachflächensanierung abgelehnt. Aus Sicht des Fördergebers handelt es sich bei der Vorhabenfläche nicht um eine Brachfläche im Sinne der Förderrichtlinie.
Weiteres Vorgehen:
Die Durchführung der Altlastensanierung ist durch die Ablehnung der Fördermittel nicht grundsätzlich in Frage gestellt. Die Verwaltung beabsichtigt, die ursprüngliche Vorgehens-weise zur Sanierung der Altlast wieder aufzugreifen. Hierfür sind im Haushaltsplan 2016/IP 2015 - 2019 entsprechende Haushaltsmittel in Höhe von insgesamt 2 Mio. € wie folgt einge-plant worden (Projekt Breite Str./Gördelingerstr-Altlastbeseitigung - 4E.610009).
2015 | 2016 | 2017 | 2018 | 2019 | 2020 ff |
150.000 € | 200.000 € | 800.000 € | 200.000 € | 500.000 € | 150.000 € |
Mit diesen Mitteln können die Bodenluftsanierung "Innenhof Gördelingerstr. 18 /Breite Straße 16" aber auch die Grundwasseraufbereitung finanziert werden. Eingeplant sind weiterhin Finanzmittel für die Kosten des Bodenaushubs, der dann entfallen soll, wenn der gutachterliche Nachweis erbracht wird, dass die Bodenluftsanierung zu einer vollständigen Reinigung der oberen Bodenschichten führt. Bei Wegfall des Bodenaushubs würden die Gelder für die Fortführung der Bodenluftsanierung „Innenhof Gördelingerstraße 18/Breite Straße 16“ benötigt werden. Die noch nicht in ihrer Notwendigkeit absehbare Fortführung von Bodenluftsanierungen im Gebäude Gördlingerstraße 18 ist dagegen in der Mittelveranschlagung nicht berücksichtigt.
Über den Haushalt 2016/IP 2015 - 2019 entscheidet der Rat voraussichtlich im März 2016.
Der erste Schritt der Sanierung des hoch belasteten Innenhofs soll in 2016 in die Wege geleitet werden. Hier soll mit der an dem Standort sehr effizienten Form der Bodenluftsanierung begonnen werden.
Für die sogenannte hydraulische Sanierung, also das Abpumpen und Reinigen des Grundwassers, bemüht sich die Verwaltung erneut um eine Förderung.
Für die näheren Einzelheiten wird auf die Vorlage (15-00958) verwiesen, die mit Rücksicht auf die Interessen der betroffenen Grundstückseigentümer im nichtöffentlichen Teil zu behandeln ist.
