Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 15-01374
Grunddaten
- Betreff:
-
Verwendung von Mitteln aus dem Stadtbezirksratsbudget
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr
- Beteiligt:
- 10 Fachbereich Zentrale Dienste; 0600 Baureferat
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 321 Lehndorf-Watenbüttel
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zur Kenntnis
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13.01.2016
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Beschluss des Stadtbezirksrates vom 02.12.2015:
Für die Anschaffung eines Verkehrsspiegels an der Einmündung Samlandstraße/
Neudammstraße werden 400 € aus dem Teilbudget Unterhaltung unbeweglichen Vermögens (Gemeindestraßen) nach Absprache mit der Verkehrsbehörde verwendet.
Stellungnahme der Verwaltung:
Bei unübersichtlichen Einmündungen hat sich der Verkehrsteilnehmer unmittelbar vor der Einfahrt in die Vorfahrtstraße über die Verkehrslage zu orientieren und sich mit angemessener Geschwindigkeit in die Vorfahrtstraße hineinzutasten.
Ein Verkehrsspiegel würde das Gegenteil bewirken. Er suggeriert eine Sicherheit und animiert daher zum schnelleren Einfahren. Der Blick wäre auf den Verkehrsspiegel anstatt auf die anderen Verkehrsteilnehmer gerichtet. Ein Verkehrsspiegel kann aber niemals einen vollen Überblick verschaffen, zumal er nur ein verkleinertes und verzerrtes Bild bietet. Er kann zudem beschlagen oder verstellt sein und würde dann erst recht eine Sicherheit vortäuschen, die tatsächlich nicht gegeben ist.
Die Verwaltung setzt deshalb im öffentlichen Verkehrsraum in der Regel keine Verkehrsspiegel ein.
Die Verwaltung bittet den Stadtbezirksrat, für die Verwendung der Mittel aus dem Stadtbezirksratsbudget einen anderen Beschluss zu fassen.
