Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 15-01383

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:


„Die Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung

 

der Stadthalle Braunschweig Betriebsgesellschaft mbH werden angewiesen,

 

der Stadt Braunschweig Beteiligungs-Gesellschaft mbH werden angewiesen, die Geschäftsführung der Stadt Braunschweig Beteiligungs-Gesellschaft mbH zu veranlassen, in der Gesellschafterversammlung der Stadthalle Braunschweig Betriebsgesellschaft mbH

 

den Wirtschaftsplan 2016 in der beigefügten Fassung zu beschließen.“


 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Der Wirtschaftsplan wird gemäß § 14 Ziffer 9 des Gesellschaftsvertrages der Stadthalle Braunschweig Betriebsgesellschaft mbH (SHB) von der Gesellschafterversammlung beschlossen und bedarf einer Weisung an die dortigen Vertreter der Stadt Braunschweig. Aufgrund der zum 1. Januar 2004 erfolgten Anteilsübertragung von 94,8077 % des Stammkapitals der Stadthalle auf die Stadt Braunschweig Beteiligungs-Gesellschaft mbH (SBBG) ist auch eine Weisung an die städtischen Vertreter in der Gesellschafterversammlung der SBBG erforderlich.


Gemäß § 6 Ziffer 1 a) der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig ist hierfür ein entsprechender Beschluss des FPA ausreichend.

 

Der Aufsichtsrat der SHB hat in seiner Sitzung am 6. Januar 2016 eine Empfehlung für den Wirtschaftsplan 2016 abgegeben.

 

Der Wirtschaftsplan 2016 der Stadthalle weist einen Finanzbedarf von insgesamt 4.095 T€ aus (siehe unten), der sich aus einem Zuschussbedarf für die Stadthalle von 2.025 T€, für die Volkswagen-Halle von 1.493 T€ und für das Eintracht-Stadion von 577 T€ zusammensetzt.

 

 

 

 

 

Unter Berücksichtigung der einzelnen Betriebsteile ergibt sich folgende Gesamtübersicht:

 

 

 

 

Im Personalaufwand sind die gültigen Tarifsteigerungen, turnusmäßige Stufungen und Höhergruppierungen, der Mehrbedarf für eine neu geschaffene Stelle sowie gesetzlich vorgeschriebene Rückstellungen für Altersteilzeitverträge berücksichtigt.

 

Im Materialaufwand sind die Kosten für Raumaufwendungen sowie Veranstaltungskosten zusammengefasst dargestellt. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen beinhalten die Instandhaltungskosten sowie Betriebs- und Verwaltungsaufwendungen. Bezüglich weiterer Einzelheiten hierzu wird auf die Erläuterungen der einzelnen Betriebsteile verwiesen (siehe unten).

 

Der Finanzplan weist für das Jahr 2016 einen Mittelbedarf von insgesamt 2.295 T€ aus, davon entfallen 1.185 T€ auf Investitionen und 1.110 T€ auf Kredittilgungen. Die Deckung des Finanzbedarfs erfolgt neben den erwirtschafteten Abschreibungen (1.256 T€) durch Kreditaufnahmen im Umfang von 1.185 T€.

 

Im Rahmen der Konsolidierung der städtischen Haushaltsplanung in den Jahren 2016 – 2019 sollten auch die städtischen Gesellschaften und Beteiligungen Konsolidierungs-vorschläge erarbeiten, die zu einer Reduzierung des städtischen Verlustausgleichsbedarfs führen. In den vorgelegten Wirtschaftsplan 2016 der SHB wurde folgende Vorschläge eingearbeitet:

 

 

 

 

 

 

 

 

-    Erlös- bzw. Ertragsanpassungen:235 T€

-    Realisierung von Zinseinsparungen bei der Kreditaufnahme

     (Investitionen 2015 und Ablösung des Cashpools):78 T€

-    Reduzierung der Winterdienst-/Grundstückskosten:20 T€

-    Verzicht auf Ausschreibung der Reinigungsdienstleistung:20 T€

-    Reduzierung der Werbekosten:15 T€
-    Sanierung ELT-Unterverteilung in der Stadthalle erst im Rahmen
     der Generalsanierung:85 T€
-    Verschiebung der Erneuerung der Bodenbeschichtung:
      in der VW-Halle:48 T€
-    Umsetzung eines neuen Wegeleitsystems im Stadion
     durch die Stadt/BgA Stadion:40 T€

 

     Gesamtersparnis:541 T€

 

Sie liegen dem Haushaltsplanentwurf 2016 ff., der in der Sitzung des Rates am 15. März 2016 beraten wird, zugrunde. Um der Gesellschaft einen finanziellen Handlungsrahmen zu geben, ist ein Anweisungsbeschluss zum Wirtschaftsplan 2016 bereits in der heutigen Sitzung des Finanz- und Personalausschusses vorgesehen. Sofern sich im Rahmen der Haushaltslesung größere Abweichungen ergeben sollten, müsste ggf. ein Nachtrags-Wirtschaftsplan 2016 erstellt werden.

 

I. Betriebsteil Stadthalle

 

Es werden Gesamterträge in Höhe von 1.965 T€ und Gesamtaufwendungen von 4.201 T€ (inkl. Zinsaufwand) erwartet. Unter Berücksichtigung einer Entnahme aus der in 2008 für das „Projekt 2009“ gebildeten Kapitalrücklage (insgesamt 7,5 Mio. €) zur Sanierung und Modernisierung der Stadthalle von 211 T€ ergibt sich ein Fehlbetrag von 2.025 T€.

 

Es wird ein konstantes Niveau der Mieterträge veranschlagt sowie ein leichter Anstieg der sonstigen Umsatzerlöse. Bei den Instandhaltungsaufwendungen werden Reduzierungen eingeplant.

 

Größte Investitionen in 2016 im Betriebsteil Stadthalle sind abschließende Brandschutzmaßnahmen (200 T€) sowie die Umrüstung der Videotechnik (175 T€).

 

II. Betriebsteil Volkswagen Halle

 

Den Gesamterträgen in Höhe von 1.534 T€ stehen Gesamtaufwendungen in Höhe von
3.027 T€ gegenüber. Es ergibt sich ein Fehlbetrag von 1.493 T€.

 

Hinsichtlich der Umsatzerlöse geht die Gesellschaft davon aus, dass wieder eine Verbesserung gegenüber den niedrigen Ist-Werten 2015 erreicht werden kann.

 

Ferner ist ein Anstieg der erforderlichen Instandhaltungsaufwendungen einzuplanen.

 

Auf Basis des Ratsbeschlusses vom 17. Dezember 2013 (Drucks.-Nr.: 16471/13) wurde das Erbbaurecht der Volkswagen Halle von der bisherigen Eigentümerin, der Stiftung Sport und Kultur für Braunschweig, mit Wirkung vom 30. Juni 2014 auf die Gesellschaft übertragen. Der Kaufpreis einschl. Notar- und Gerichtskosten betrug 12,132 Mio. € und wurde über eine Darlehensaufnahme am Kreditmarkt finanziert. Daher ist beim Betriebsteil Volkswagen Halle der Großteil des Zinsaufwandes (273 T€) zu veranschlagen.

 

Als größte Investitionsmaßnahme ist die Erneuerung der Steuerung der Kettenzüge vorgesehen (350 T€).

 

 

 

III. Betriebsteil Eintracht-Stadion

 

Den Gesamterträgen von 1.420 T€ stehen Gesamtaufwendungen von 1.997 T€ gegenüber, sodass sich ein Fehlbetrag von 577 T€ ergibt.

 

Es werden ein Anstieg der Mieterträge und höhere Erträge aus der gesellschaftseigenen Vermarktung der Business-Bereiche im Stadion (Westtribüne) kalkuliert. Größter Aufwandsposten beim Instandhaltungsaufwand ist der für 2016 geplante Austausch des Rasens.

 

Größte Investitionsmaßnahmen 2016 sind darüber hinaus die Ergänzung der Verkehrsflächen hinter der Südkurve und die damit verbundene Verlegung des Rasendepots hinter die Nordkurve (110 T€).

 

Der Wirtschaftsplan 2016 der SHB ist als Anlage beigefügt.
 

 

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Anlagen

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Erläuterungen und Hinweise