Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 15-00375-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

Südliches Ringgleis, Rangier- und Hauptgüterbahnhof

Begründung einer Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht für Grundstücke

Satzungsbeschluss

 

„Für das in der Anlage bezeichnete Stadtgebiet wird eine Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht für Grundstücke gemäß § 25 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.“

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Zwischenzeitlich wurde die Fläche des Bahndammes westlich der Oker am 15. Dezember 2015 von der Stadt Braunschweig zur Weiterführung des südlichen Ringgleisweges bereits erworben. Der Erlass einer Vorkaufsrechtssatzung in diesem Bereich ist daher entbehrlich. Der Geltungsbereich der Vorkaufsrechtssatzung (Anlage 2) wird entsprechend angepasst und diese Flächen werden verkleinert.

 

Des Weiteren erfolgt eine Anpassung der inzwischen überholten rechtlichen Grundlagen des Satzungstextes (Anlage 1) auf den aktuellen Stand.
 

 

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Anlagen

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