Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Antrag (öffentlich) - 16-01414

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Oberbürgermeister der Stadt Braunschweig erstattet jährlich den Mitgliedern des Finanz- und Personalausschusses Bericht über die Tätigkeit der/des städtischen Datenschutzbeauftragten, sowie erkannte und behobene datenschutztechnische Probleme bzw. Fortschritte beim städtischen Datenschutz.

 

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Sachverhalt

Begründung:
 

Der  Datenschutzbeauftragte ist in seiner Tätigkeit nicht weisungsgebunden. Welche Probleme auftreten und welche Lösungen gefunden werden, bleibt jedoch derzeit Wissen der Verwaltung. Da Datenschutz eine Querschnittsaufgabe großer Teile der Verwaltung ist, erscheint ein Gesamtbericht sinnhafter als Teilberichte in den fachlich jeweilig zuständigen Ausschüssen.

 

 

 

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