Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 15-01283

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

Die Teilnehmerentgelte für die geplanten Ferienfreizeiten des Fachbereichs Kinder, Jugend und Familie werden wie folgt festgesetzt:

247,00 € pro Teilnehmerin/Teilnehmer für die Osterfreizeit im Schullandheim des Märkischen Kreises auf Norderney vom 19. März 2016 bis 26. März 2016.

415,00 € pro Teilnehmerin/Teilnehmer für die Sommerfreizeit auf dem Kinder- und Jugendzeltplatz Lenste vom 15. Juli 2016 bis 02. August 2016.

161,00 € pro Teilnehmerin/Teilnehmer für die Familienfreizeit auf dem Kinder- und Jugendzeltplatz Lenste vom 10. September 2016 bis 17. September 2016.
                                                       Kinder unter 3 Jahren                                     42,00 
                                                       Kinder von 3 bis 6 Jahren                             101,50 

226,00 € pro Teilnehmerin/Teilnehmer für die Herbstfreizeit im Schulland- und Jugendheim Berlin in Braunlage/Hohegeiß vom 07. Oktober 2016 bis 14. Oktober 2016.

 

226,00 € pro Teilnehmerin/Teilnehmer für die Winterfreizeit im Schulland- und Jugendheim Berlin in Braunlage/Hohegeiß vom 28. Dezember 2016 bis 04. Januar 2017.


 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Auch im Jahr 2016 ist beabsichtigt, von Seiten des Fachbereichs Kinder, Jugend und Familie während der Schulferien Ferienfreizeiten durchzuführen.

 

Diese Ferienfreizeiten sind seit über 50 Jahren, auch dank des überwiegend ehrenamtlichen Engagements Braunschweiger Bürgerinnen und Bürger, ein nicht wegzudenkender Bestandteil erfolgreicher Kinder- und Jugendarbeit der Stadt.

 

Die Osterfreizeit 2016 findet aufgrund der guten Nachfrage weiterhin auf der ostfriesischen Insel Norderney statt. Gesundes Klima und neue Freizeitperspektiven stehen im Vordergrund der Braunschweiger Nordsee-Freizeit.

 

Auch in diesem Jahr ist davon auszugehen, dass erneut 300 Kinder die Möglichkeit nutzen werden, ihre Sommerferien 2016 bei Sport, Spiel und Spaß an der Ostsee zu verbringen. Hier bietet der städtische Kinder- und Jugendzeltplatz in Lenste den Kindern und Jugendlichen alle erdenklichen Möglichkeiten einer sinnvollen Freizeitgestaltung.

 

Die Familienfreizeit 2016 findet im September in den Festgebäuden des Kinder- und Jugendzeltplatzes Lenste statt. 30 Personen (Familien mit noch nicht schulpflichtigen Kindern) können hier gemeinsam einen Kurzerholungsurlaub verbringen.

 

Die Herbstfreizeit 2016 (40 Kinder) wird im Oktober im Schulland- und Jugendheim Haus Berlin in Braunlage/Hohegeiß durchgeführt.

 

Die Winterfreizeit 2016/2017 wird mit 40 Kindern und Jugendlichen ebenfalls im Schulland- und Jugendheim Haus Berlin in Braunlage/Hohegeiß durchgeführt.

 

Unser seit kurzem genutztes Ziel der jeweiligen Herbst- und Winterfreizeiten, das Schullandheim Haus Berlin in Hohegeiß, ist bei unseren Kindern und Jugendlichen sehr beliebt. Das ist dadurch zu erkennen, dass wir wieder Wartelisten führen müssen. Das Haus ist mit seiner Lage, dem Preis und seiner Infrastruktur bestens auf unsere Bedürfnisse abgestimmt (gut ausgestattete Zimmer, große Gruppenräume, Spielebenen im Haus mit Tischtennis, Kicker und Billard, eine hauseigene Sporthalle mit allen benötigten Sportgeräten, Weichböden, Klettergerüsten, Basketballkörben, dem hauseigenen beheizten Schwimmbad, der großen Grillhütte und ein ausgedehntes Außengelände mit Spiel- und Bolzplatz).

 

Geringfügige preisliche Veränderungen im Bereich Ferienfreizeiten ergeben sich aus teils gestiegenen Unterbringungs- und Verpflegungskosten der Heime sowie gestiegenen Fahrtkosten.

 

Einzelheiten zur Berechnung der Teilnahmeentgelte sind nachrichtlich als Anlage beigefügt.

 

Die vor zwei Jahren eingeführte Geschwisterermäßigung hat sich inzwischen als voller Erfolg erwiesen. Kinderreiche Familien aus Braunschweig kommen so in den Genuss preiswerter Ferien für ihre Kinder. Die weiteren Ermäßigungsmöglichkeiten für Braunschweig-Pass-Besitzer/innen erleichtern Kindern aus  einkommensschwachen Familien ebenfalls die Teilnahme an diesen Ferienmaßnahmen. Bis zu 60 % der Teilnehmer nutzen inzwischen dieses Angebot.

 

Die entsprechenden Ausgaben und Einnahmen sind im Haushaltsplanentwurf 2016 unter dem PSP: 1.36.3620.01.05 veranschlagt und stehen unter dem Vorbehalt über die Erlangung der Rechtskraft des Haushaltsplanes 2016 zu Verfügung.

 

Gemäß § 5 Abs. 3 der Satzung für das Jugendamt der Stadt Braunschweig beschließt der Rat insbesondere über die Festlegung und Anpassung von Entgelten oder Gebühren für Leistungen der Jugendhilfe. Die Durchführung von Ferienfreizeiten gehört gemäß §§ 2 und 11 des Sozialgesetzbuch VIII zu den Leistungen der Jugendhilfe.


 

 

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Anlagen

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Erläuterungen und Hinweise