Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Anfrage (öffentlich) - 16-01466

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Sogenannte "Stadtstraßen" sind jegliche Straßen und Wege, die innerhalb von Städten gebaut werden. Sie sind definiert durch technische Richtlinien und diese unterscheiden zugleich von den technischen Richtlinien für sogenannte "Landstraßen", die außerhalb von Städten verlaufen. Die sogenannte "Stadtstraße Nord" soll nach den Plänen der Bauverwaltung als sogenannte "Kreisstraße" eingestuft werden (siehe Begründung zu Vorlage 15-01332). Kreisstraßen dienen überwiegend dem überörtlichen Verkehr oder dem Anschluss an den überörtlichen Verkehr, wodurch sie sich nach dem Nds. Straßengesetz von Gemeindestraßen unterscheiden.

1.) Welche überörtlichen Verkehrsverbindungsziele verfolgt die Verwaltung der kreisfreien Großstadt Braunschweig mit der sogenannten "Stadtstraße Nord", wenn sie die Straße als "Kreisstraße" einstufen, ihr also überörtliche Verkehrsbedeutung verleihen will, eine Bedeutung, die vorwiegend über die Stadtgrenzen hinausweist?

2.) Anlass der Straßenplanung war die Anlage eines neuen Wohngebietes, das notwendig erschlossen werden muss. Welcher bauliche Zusatzaufwand ist im Vergleich zu einer "Stadtstraße" mit reiner Erschließungsfunktion geboten, um der überörtlichen Zielsetzung und Bedeutung (soweit dies Panungsziel denn von den zuständigen Gremien getragen wird) einer Stadtstraße Nord Genüge zu tun?

3.) Welche voraussichtlichen Zusatzkosten würden durch den Ausbau der Straße für eine überörtliche Verkehrsfunktion voraussichtlich für die Stadt und die Anlieger entstehen?

gez. Dr. Dr. Wolfgang Büchs

 

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