Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 16-01400
Grunddaten
- Betreff:
-
Braunschweiger Verkehrs-GmbH Wirtschaftsplan 2016
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 20 Fachbereich Finanzen
- Verantwortlich:
- Geiger
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Finanz- und Personalausschuss
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Entscheidung
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21.01.2016
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Beschlussvorschlag
Beschluss:
„Die Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung der Stadt Braunschweig Beteiligungs-Gesellschaft mbH werden angewiesen, die Geschäftsführung der Stadt Braunschweig Beteiligungs-Gesellschaft mbH zu veranlassen, in der Gesellschafterversammlung der Braunschweiger Verkehrs-GmbH den Wirtschaftsplan 2016 in der vom Aufsichtsrat am 18. Januar 2016 gebilligten Fassung zu beschließen.“
Sachverhalt
Sachverhalt:
Auf Grundlage des Ratsbeschlusses vom 27. Mai 2014 (s. DS 16855/14) wurde die Braunschweiger Verkehrs-AG mit Wirkung der Handelsregistereintragung vom 28. Juli 2014 in eine GmbH umgewandelt und firmiert seitdem unter Braunschweiger Verkehrs-GmbH (BSVG). Sämtliche Geschäftsanteile werden von der Stadt Braunschweig Beteiligungs-Gesellschaft mbH (SBBG) gehalten.
Gemäß § 12 Ziffer 3 des Gesellschaftsvertrages der BSVG entscheidet die Gesellschafterversammlung der BSVG über die Feststellung des Wirtschaftsplans. Nach § 12 Ziffer 5 des Gesellschaftsvertrages der SBBG unterliegt die Stimmabgabe in der Gesellschafterversammlung der BSVG der Entscheidung durch die Gesellschafterversammlung der SBBG. Aus diesem Grund ist eine Weisung an die städtischen Vertreter in der Gesellschafterversammlung der SBBG erforderlich.
Gemäß § 6 Ziffer 1 Buchst. a der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig in der Fassung vom 28. Februar 2012 wurde die Zuständigkeit hierfür für die Dauer der laufenden Wahlperiode auf den Finanz- und Personalausschuss übertragen.
Im Rahmen der Konsolidierung der städtischen Haushaltsplanung in den Jahren 2016 – 2019 sollten auch die städtischen Gesellschaften und Beteiligungen Konsolidierungsvorschläge erarbeiten, die zu einer Reduzierung des städtischen Verlustausgleichsbedarfs führen.
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft hat die Wirtschaftsplanung 2016 am 18. Januar 2016 beraten und gegenüber dem ursprünglichen Entwurf des Wirtschaftsplans eine abweichende Beschlussempfehlung für die Gesellschafterversammlung im Hinblick auf die in der Planung ursprünglich enthaltenen weiteren Konsolidierungsvorschläge zum Konzept Umlandverkehre sowie den Leistungsveränderungen in Braunschweig gefasst, die in die nunmehr vorgelegte Wirtschaftsplanung eingearbeitet worden sind.
Nach der Empfehlung des Aufsichtsrates sollen die in der Ursprungsplanung vorgeschlagenen Einsparungen von 150 T€ bei den Umlandverkehren im Wirtschaftsjahr 2016 und 600 T€ p. a. im Finanzplanungszeitraum 2017 - 2019 bei den Leistungsänderungen innerhalb Braunschweigs zunächst nicht berücksichtigt werden. Hingegen sollen die für 2016 im Zusammenhang mit der Baumaßnahme „Stobenstraße“ ohnehin erforderlichen Leistungsänderungen (300 T€) eingeplant werden.
Zu den in der Mittelfristplanung ab dem Jahr 2017 von der Geschäftsführung vorgeschlagenen weiteren Leistungsänderungen innerhalb Braunschweigs in Höhe von jeweils 600 T€ wird der Aufsichtsrat nach Bericht der Geschäftsführung über die Erfahrungen zu den Reduzierungen während der Baumaßnahme Stobenstraße im 1. Halbjahr 2016 weiter beraten.
Daher sind diese Konsolidierungsvorschläge noch nicht in der Mittelfristigen Finanzplanung abgebildet worden. Da eine Beschlussfassung der Gesellschafterversammlung nur zum Wirtschaftsplan 2016 erfolgt, ist die vom Aufsichtsrat noch nicht abschließend beratene mittelfristige Unternehmensvorschau für die Beratung des Wirtschaftsplans 2016 im Finanz- und Personalausschuss nicht erforderlich (s. hierzu auch 1. Ergänzungsvorlage zur Drucks.-Nr. 16-01401-01 – Stadt Braunschweig Beteiligungs-GmbH – Wirtschaftsplan 2016).
Nach der Empfehlung des Aufsichtsrates sollen die in den Folgejahren vorgesehenen konzeptionellen Maßnahmen bei den Umlandverkehren nur erfolgen, wenn sich keine negativen Effekte aus der Reformierung der vertraglichen Ausgleichszahlung von Landesmitteln für die Schülerbeförderung ergeben bzw. keine Co-Finanzierung dieser Verkehre durch Umlandgemeinden oder den Zweckverband Großraum Braunschweig erreicht werden kann.
Weitere Erläuterungen der eingeplanten Veränderungen bei den Umlandverkehren sowie der Taktanpassungen auf einzelnen Linien sind von der BSVG zusammenfassend dargestellt worden und als Anlage 2 beigefügt.
Im Vergleich zur Ursprungsplanung ergeben sich daher bezogen auf den Gesamtplanungszeitraum folgende Änderungen bei den zu berücksichtigenden Konsolidierungsmaßnahmen:
| Konsolidierungsmaßnahme | Ursprungsplanung | Aktualisierung | Anmerkungen |
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1. | Ertragsanstieg SGB IX-Mittel | 200 T€ | 200 T€ | Ausgleichszahlung für die Beförderung Schwerbehinderter |
2. | Umsetzung Konzept Umlandverkehre | 1.550 T€ | 1.400 T€ | 2017 - 2019 |
3. | Taktanpassungen auf einzelnen Linien | 2.100 T€ | 300 T€ | 2016 - Stobenstraße |
4. | Anpassung Sanierungsgeldzahlungen | 1.250 T€ | 1.250 T€ | Anpassung an Bescheidlage |
5. | Verschiedene Einsparungen (Material, Dieselbezug) | 422 T€ | 422 T€ |
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6. | Reduzierung Sponsoring | 140 T€ | 140 T€ |
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| Gesamt: | 5.662 T€ | 3.712 T€ |
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Nicht zu den Konsolidierungsmaßnahmen gehören die Fortsetzung der durch die BSVG optimierten Nachtlinien (s. Haushaltsvorbehaltsbeschluss des Rates vom 17. November.2015 – Drucks.-Nr.: 15-00920) sowie – vor dem Hintergrund der erst in der Ratssitzung am 17. November 2015 beschlossenen Anhebung des Ticketpreises von 14 € auf 15 € pro Monat - weitere Preiserhöhungen für das BS-Mobil-Ticket.
Basierend auf den zu berücksichtigenden Konsolidierungsbeiträgen sowie der Entwicklung der auch in den Vorjahren maßgeblichen Ergebnisfaktoren (Entwicklung der Umsatzerlöse sowie Personalaufwand) weist der Wirtschaftsplan 2016 der BSVG einen Ertrag aus Verlustübernahme von 18.848 T€ aus. Der Verlust wird aufgrund des bestehenden Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages von der SBBG ausgeglichen und reduziert sich – auch durch die Konsolidierungsmaßnahmen – gegenüber dem Planwert des Vorjahres bzw. gegenüber der Prognose für 2015 um rd. 0,6 Mio. €.
Die Ergebnisentwicklung stellt sich wie folgt dar:
Die Planung der Umsatzerlöse basiert auf einem Anstieg bei den Erlösen aus der Fahrgastbeförderung um rd. 1 Mio. € bzw. 2,61 % gegenüber dem Planwert des Vorjahres bei ansonsten in etwa konstanten Ausgleichszahlungen für die Schwerbehindertenbeförderung bzw. für die rabattierte Beförderung von Schülern gegenüber 2015. Für die Schülerbeförderung wird vom Land Niedersachsen eine Neukonzeption im Jahr 2016 angestrebt, die konkreten Auswirkungen auf die Höhe der Ausgleichszahlungen können derzeit nicht abgeschätzt werden.
Der Materialaufwand 2016 wird sich auf insgesamt 15.328 T€ belaufen und setzt sich aus den Kosten für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe (7.515 T€) sowie aus den bezogenen Leistungen (7.813 T€) zusammen. Erstere bestehen neben den Materialkosten insbesondere aus Energiekosten für den Fahrbetrieb, hier wird im Finanzplanungszeitraum eine relativ konstante Entwicklung erwartet, die u. a. auch aus dem erfolgten Fixing bei der Dieselpreisbeschaffung resultiert. Unter den bezogenen Leistungen (7.813 T€) werden Fremdleistungen sowie die Anmietung von Fahrleistungen bei der Kraftverkehr Mundstock GmbH, die diese Leistungen zu Marktkonditionen über einen Haustarifvertrag erbringt, erfasst. Hier wird bei unverändertem Umfang der Anmietverkehre aufgrund der Mittelaufstockung für eine Fahrzeugertüchtigung Tram sowie die Fahrzeuginnenreinigung von einer leicht steigenden Entwicklung ausgegangen.
Im Personalaufwand wurden - unter Berücksichtigung der Konsolidierungsmaßnahmen sowie der Fortführung des Nachtlinienverkehrs - die sich ergebenden Auswirkungen auf den Stellenplan (neu: insgesamt 592 Mitarbeiter) berücksichtigt. Weiterhin ist entsprechend der städtischen Vorgabe für das Jahr 2016 eine Steigerung der Personalaufwendungen in Höhe von 2 % eingeplant. Nicht enthalten sind ggf. erforderliche Aufwendungen für die Durchführung von Schienenersatzverkehren, da hierfür keine Planungssicherheit besteht.
Die Abschreibungen erhöhen sich weiterhin kontinuierlich. Hier sind vor allem neben den Stadtbahnbeschaffungen umfangreiche Investitionsbedarfe an den ehemals als RegioStadtBahn vorgesehenen Trassenabschnitten (Hagenmarkt, Wendenstraße, Stobenstraße sowie Abschnitte der Hamburger Straße) zu nennen, die ohne die ursprüngliche Vollfinanzierung durch das Land umgesetzt werden mussten. In die Planung nicht aufgenommen sind Mittel für das städtische Projekt „Stadtbahnerweiterung“, da derzeit aufgrund des Untersuchungsstands keine belastbare Planungsgrundlage vorliegt.
Bei den sonstigen betrieblichen Aufwendungen (Wegenutzungsentgelt, Dienstleistungen und Sponsoring) wird ein Mittelbedarf auf Vorjahreshöhe erwartet.
Das Zins- und Finanzergebnis berücksichtigt den Fremdkapitalbedarf für Investitionen. Als Planungsprämisse wurde entsprechend der städtischen Planungsvorgabe ein Aufnahmezins von 2,5 % p. a. zugrunde gelegt.
Der Finanzplan 2016 weist einen Finanzbedarf für Investitionen in Höhe von 20.296 T€ (Brutto-Finanzbedarf) aus. Aufgrund der erwarteten Zuschüsse von 9.994 T€ wird sich ein Netto-Finanzbedarf in Höhe von 10.302 T€ ergeben. Als Investitionsschwerpunkte 2016 sind zu nennen:
- Stadtbahnbeschaffungen 5.460 T€
- Omnibusbeschaffungen 2.350 T€
- Gleisbauprojekt Stobenstraße 2.525 T€
- Sanierung Stromversorgung (Unterwerk) 655 T€
- Fahrausweisautomaten 515 T€
Nach der aktuellen Hochrechnung des Verlustausgleichs 2015 wird ein Verlustausgleichsbedarf von 19.394 T€ erwartet, der um 11 T€ nur leicht unter dem Planergebnis (- 19.405 T€) liegt.
Der Wirtschaftsplan 2016 der BSVG, das Einsparkonzept bei den Umlandverkehren sowie eine Übersicht zu den vorgesehenen Leistungsanpassungen auf einzelnen Linien der BSVG sind als Anlage 1 und 2 beigefügt.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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3,7 MB
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2
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(wie Dokument)
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123,8 kB
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