Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 16-01401-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:


„Die Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung der Stadt Braunschweig Beteiligungs-Gesellschaft mbH werden angewiesen, den Wirtschaftsplan der Stadt Braunschweig Beteiligungs-Gesellschaft mbH für das Geschäftsjahr 2016 in der vom Aufsichtsrat am 19. Januar 2016 gebilligten Fassung zu beschließen.“
 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Der in der Drucks.-Nr. 16-01401 wiedergegebene Sachverhalt wird wie folgt ergänzt:

 

Bei Beratung des Wirtschaftsplans 2016 der SBBG in der Aufsichtsratssitzung am 19. Januar 2016 ist der Aufsichtsrat der SBBG der Empfehlung des Aufsichtsrats der Braunschweiger Verkehrs-GmbH vom Vortag zu den Konsolidierungsmaßnahmen im Rahmen der Umlandverkehre und der damit verbundenen Ergebnisverschlechterung der Braunschweiger Verkehrs-GmbH von 150 T€ im Jahr 2016 gefolgt. Hierzu wird auf die Drucks.-Nr. 16-01400 „Braunschweiger Verkehrs-GmbH – Wirtschaftsplan 2016“ zur heutigen Sitzung verwiesen.

 

Die im Aufsichtsrat der Braunschweiger Verkehrs-GmbH noch nicht abschließend beratenen Konsolidierungsvorschläge der Geschäftsführung im Finanzplanungszeitraum 2017 bis 2019 wurden in der mittelfristigen Unternehmensvorschau der SBBG nicht berücksichtigt. Der Ergebnisplan sowie der Finanzplan wurden demzufolge nur im Jahr 2016 angepasst. Eine Beschlussfassung zur Anweisung der städtischen Vertreter in der Gesellschafterversammlung der SBBG erfolgt ohnehin nur in Bezug auf die Wirtschaftsplanung 2016, nicht im Hinblick auf die mittelfristige Unternehmensvorschau.

 

Auswirkungen auf die Haushaltsplanung der Stadt in den Jahren 2017 bis 2019 entstehen demzufolge zurzeit nicht. Die beiden Teilpläne sind als Anlage beigefügt.

 

Die erforderlichen textlichen Anpassungen erfolgen kurzfristig. Die Endfassung soll den Mitgliedern des Finanz- und Personalausschusses als Anlage zum Protokoll der heutigen Sitzung zugeleitet werden.

 

Der aktualisierte Wirtschaftsplan 2016 der SBBG weist ein Jahresergebnis von rd.

-24.709 T€ aus, das um rd. 2.510 T€ über dem bisherigen Ansatz im städtischen Haushaltsplanentwurf 2016 (Basis: Wirtschaftsplanung 2015) von rd. 22.199 T€ liegt.

 


 

 

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Anlagen

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Erläuterungen und Hinweise