Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 16-01413-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Risikogeschäfte von BS Energy
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 20 Fachbereich Finanzen
- Verantwortlich:
- Geiger
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Finanz- und Personalausschuss
|
zur Kenntnis
|
|
|
|
21.01.2016
|
Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Fraktion BIBS im Rat der Stadt hat folgende Anfrage an den Finanz- und Personalausschuss gestellt:
1.Was ergab die seinerzeitige Sonderprüfung der Risiko-Geschäfte von BS Energy und zu welchem Ergebnis führten die internen und externen Prüfungen?
2.Konnten dem Vertragspartner EON schuldhaftes Handeln gerichtlich oder außergerichtlich nachgewiesen werden?
3.Wurden Änderungen zur Unterrichtungspraxis des Aufsichtsrates vorgenommen?
BS Energy hat wie folgt Stellung genommen:
Zu Frage 1:
Auch die Prüfungen ergaben, dass es sich keineswegs um Risikogeschäfte, sondern um einen handelsüblichen Stromliefervertrag mit EON handelt.
In einem Finanzreport des Verbandes Kommunaler Unternehmen aus dem Jahr 2007 wurde Stadtwerken explizit geraten, zur Entkopplung von Preisvolatilitäten der Strombörse solche Stromlieferverträge abzuschließen.
Zu Frage 2:
Zurzeit ist eine entsprechende Klage von BS|ENERGY beim Landgericht München I anhängig. Mit einer erstinstanzlichen Entscheidung wird in 2016 gerechnet.
Zu Frage 3:
Änderungen in der Unterrichtungspraxis des Aufsichtsrates waren nicht notwendig. Der Aufsichtsrat wurde und wird gemäß den gesetzlichen und vertraglichen Regelungen weiterhin umfassend informiert.
