Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 16-01411-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Hinterfragung der Modernisierungsverträge mit der BBG
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 61 Fachbereich Stadtplanung und Umweltschutz
- Beteiligt:
- 0100 Steuerungsdienst; 0130 Referat Kommunikation; 0600 Baureferat; DEZERNAT III - Bau- und Umweltschutzdezernat
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Finanz- und Personalausschuss
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zur Kenntnis
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21.01.2016
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Im Modernisierungsvertrag zwischen der Stadt Braunschweig und der Braunschweiger Baugenossenschaft (BBG) über die Modernisierung der Häuser Jahnstraße 16, 16 a und 17 findet sich u. a. auch die Vereinbarung, die Miete 10 Jahre lang auf 4,90 €/m² beizubehalten.
1.Wir bitten um Begriffserklärung bzw. Präzisierung, um welche Miete es sich genau handelt: Handelt es sich in den Modernisierungsverträgen um „Kaltmiete“, „Grund-miete“ oder etwas anderes?
2.Werden in den Modernisierungsverträgen mit der BBG von den anerkannten Moder-nisierungskosten die Kosten für die vernachlässigte Instandsetzung abgezogen?
Stellungnahme der Verwaltung:
Zu 1.:
Da für die Berechnung des Kostenerstattungbetrages nur die sog. „Nettokaltmiete“ herangezogen werden kann, ist diese Miete auch Grundlage des Modernisierungsvertrages. Das ist die Miete ohne jegliche Nebenkosten; also die Miete, die für die Refinanzierung der Modernisierung genutzt werden kann (Nebenkosten sind „durchlaufende“ Kosten und daher nicht für die Refinanzierung geeignet).
Hinweis: In der Regel wird die Nettokaltmiete für die Ermittlung des Mietspiegels heran-gezogen. Die Miete von 4,90 €/m² liegt innerhalb des Braunschweiger Mietspiegels.
Zu 2.:
In der Berechnung der Kostenerstattung wurden 10 % für unterlassene Instandhaltung von den Baukosten abgesetzt. Dies entspricht dem damals gültigen Förderrecht. Ausnahmen davon waren damals nicht erkennbar.
