Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 16-01411-01

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Im Modernisierungsvertrag zwischen der Stadt Braunschweig und der Braunschweiger Baugenossenschaft (BBG) über die Modernisierung der Häuser Jahnstraße 16, 16 a und 17 findet sich u. a. auch die Vereinbarung, die Miete 10 Jahre lang auf 4,90 €/m² beizubehalten.

 

1.Wir bitten um Begriffserklärung bzw. Präzisierung, um welche Miete es sich genau handelt: Handelt es sich in den Modernisierungsverträgen um „Kaltmiete“, „Grund-miete“ oder etwas anderes?

 

2.Werden in den Modernisierungsverträgen mit der BBG von den anerkannten Moder-nisierungskosten die Kosten für die vernachlässigte Instandsetzung abgezogen?

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

Zu 1.:

 

Da für die Berechnung des Kostenerstattungbetrages nur die sog. „Nettokaltmiete“ herangezogen werden kann, ist diese Miete auch Grundlage des Modernisierungsvertrages. Das ist die Miete ohne jegliche Nebenkosten; also die Miete, die für die Refinanzierung der Modernisierung genutzt werden kann (Nebenkosten sind „durchlaufende“ Kosten und daher nicht für die Refinanzierung geeignet).

 

Hinweis: In der Regel wird die Nettokaltmiete für die Ermittlung des Mietspiegels heran-gezogen. Die Miete von 4,90 €/m² liegt innerhalb des Braunschweiger Mietspiegels.

 

Zu 2.:

 

In der Berechnung der Kostenerstattung wurden 10 % für unterlassene Instandhaltung von den Baukosten abgesetzt. Dies entspricht dem damals gültigen Förderrecht. Ausnahmen davon waren damals nicht erkennbar.

 

 

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