Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 16-01423
Grunddaten
- Betreff:
-
Mitgliedschaft der Stadt Braunschweig im Deutschen Bühnenverein e. V.
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- DEZERNAT IV - Kultur- und Wissenschaftsdezernat
- Beteiligt:
- 41 Fachbereich Kultur und Wissenschaft; 20 Fachbereich Finanzen
- Verantwortlich:
- Dr. Hesse
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Kultur und Wissenschaft
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Vorberatung
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03.02.2016
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Entscheidung
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zielsetzung und Arbeit des Vereins
Der gemeinnützige Bühnenverein ist der Interessen- und Arbeitgeberverband der Theater.
Er unterstützt Theater und Kulturorchester bei der Erfüllung ihrer Aufgaben, z. B. durch Veröffentlichung von Statistiken, Fachliteratur und Gutachten oder durch Stellungnahmen zu kulturpolitischen bzw. juristischen Fragen. Als Arbeitgeberverband schließt er für das künstlerische Personal der Theater und Orchester Tarifverträge mit verschiedenen Gewerkschaften ab. Der Bühnenverein führt Verhandlungen über den Schutz und die Vergütung von Leistungs- und Urheberrechten mit den großen Verwertungsgesellschaften. Er veranstaltet Symposien und Fortbildungsveranstaltungen.
Die ca. 470 Mitglieder unterscheiden sich in Theater, Orchester, Außerordentliche Mitglieder (insb. Rundfunkanstalten und Festivals), Persönliche Mitglieder und Fördernde Mitglieder. Aus Braunschweig sind der Landesbetrieb Staatstheater und die Komödie am Altstadtmarkt Mitglied. Zu Details der Ziele und der Arbeitsweise des Vereins verweise ich auf die als Anlage beigefügte Satzung.
Form der Mitgliedschaft
Unternehmensmitglied können nach § 5 der Satzung ausschließlich Träger eines Theaters oder eines Kulturorchesters werden. Die Stadt Braunschweig finanziert das Staatstheater zwar anteilig, Träger ist jedoch das Land Niedersachsen. Daher kann die Stadt kein Unternehmensmitglied werden. Nach § 6 der Satzung kann eine Gebietskörperschaft aber „Förderndes Mitglied“ werden, wenn sie einem Theater ständig wesentliche Zuschüsse gewährt. Dies trifft auf Braunschweig zu, da die Stadt laufend ein Drittel des Zuschussbedarfs des Staatstheaters finanziert.
Interesse der Stadt Braunschweig an der Mitgliedschaft
Die Finanzierung des Staatstheaters ist mit rd. 10 Mio. € p.a. die mit Abstand größte einzelne Ausgabeposition im Kulturetat des städtischen Haushalts. Durch diese umfangreiche Beteiligung ermöglicht die Stadt den Betrieb des Theaters. Als Folge daraus ist es im Interesse der Stadt, sich auch an der Entwicklung der Theaterlandschaft als Ganzes zu beteiligen. Ferner stellt eine Mitgliedschaft der Stadt im Bühnenverein ein Bekenntnis zum Staatstheater dar.
Fördernde Mitglieder haben im Verein, auch ohne Träger eines Theaters zu sein, nahezu die gleichen Mitwirkungsmöglichkeiten wie Unternehmensmitglieder. Insbesondere könnte die Stadt Vertreter in Vereinsgremien entsenden, an informativen Veranstaltungen des Vereins teilnehmen und sie bekäme alle vom Bühnenverein veröffentlichten Publikationen.
Die Stadt wäre in der Hauptversammlung des Vereins vertreten und könnte mitentscheiden z. B. über Satzungsänderungen, Wahl des Präsidenten und der Verwaltungsratsmitglieder, Haushaltsplan und Rechnungsabschluss. Eine inhaltliche Mitarbeit bei der Meinungsbildung innerhalb des Vereins wäre z.B. durch Zugehörigkeit zur Arbeitsgruppe Staatstheater und zum Landesverband möglich. Ein Vertreter der Stadt dürfte nach § 20 Abs. 6 der Satzung auch in den Verwaltungsrat des Vereins gewählt werden, sofern er „eine theaterbezogene Tätigkeit“ ausübt.
Mitgliedsbeitrag
Während sich die Mitgliedsbeiträge der Vollmitglieder des Bühnenvereis nach einem festen Promille-Satz der Personalkosten des jeweiligen Theaters berechnen, werden die Beiträge der Fördernden Mitglieder frei mit der Vereinsgeschäftsführung verhandelt. Ein vorausgegangener Austausch mit dem Bühnenverein ergab, dass der Mitgliedsbeitrag für die Stadt Braunschweig bei ca. 1.000 € p.a. läge. Der Fachbereich Kultur würde zum Haushalt 2017 eine entsprechende Erhöhung seines Budgets beantragen. Der anteilige Mitgliedsbeitrag für das zweite Halbjahr 2016 würde aus dem laufenden Haushalt finanziert.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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76,8 kB
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