Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 16-01469-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Ausbau der Videosicherheit in Braunschweig
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 32 Fachbereich Bürgerservice, Öffentliche Sicherheit
- Verantwortlich:
- Ruppert
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Rat der Stadt Braunschweig
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zur Kenntnis
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02.02.2016
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zum Antrag der CDU-Fraktion vom 20. Januar 2016 (16-01469) wird wie folgt Stellung genommen:
Die Polizeiinspektion Braunschweig betreibt im Stadtgebiet Braunschweig, Innenstadt, an ausgewählten Kriminalitätsbrennpunkten vier Kameras mit dem Zweck der Gefahrenabwehr - hier: Verhinderung von Straftaten, nämlich an der Wallstraße, am Sack, am Fritz-Bauer-Platz und am Bohlweg.
Rechtsgrundlage für den Einsatz von Videokameras durch die Polizei ist § 32 Abs. 3 Nds. SOG. Danach besteht für die Polizei das Recht, öffentlich zugängliche Orte mittels Bildüberwachung offen zu beobachten, wenn dies zur Erfüllung von Aufgaben der Gefahrenabwehr erforderlich ist. Die Polizei kann die übertragenen Bilder darüber hinaus an Kriminalitätsschwerpunkten sowie an besonders gefährdeten Objekten auch aufzeichnen. Voraussetzung ist allerdings, dass tatsächliche Anhaltspunkte die Annahme rechtfertigen, dass an oder in Objekten dieser Art Straftaten von erheblicher Bedeutung (z. B. Mord, Vergewaltigung, Brandstiftung) oder Straftaten nach § 224 StGB (gefährliche Körperverletzung) begangen werden.
Die dauerhafte Ausweitung des Kameraeinsatzes wäre somit nur dann möglich, wenn die Polizei z. B. Erkenntnisse über weitere Kriminalitätsschwerpunkte hat. Soweit darüber hinaus eine Änderung der geltenden Rechtsvorschriften angestrebt wird, müsste die ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes zum allgemeinen Persönlichkeitsrecht in seiner Ausprägung als Recht der informationellen Selbstbestimmung berücksichtigt werden.
Sowohl die Einschätzung der aktuellen Sicherheitslage als auch die Prüfung der Rechtslage können nur durch das Land Niedersachsen selbst erfolgen. Vor diesem Hintergrund wäre es aus Sicht der Verwaltung zielführend, wenn der Antrag dahingehend verändert würde, dass das Land Niedersachsen aufgrund der Vorkommnisse im Bundesgebiet in den letzten Wochen gebeten wird zu prüfen, ob eine Ausweitung der Videoüberwachung die Sicherheitslage verbessern könnte.
Der zeitlich begrenzte Einsatz von Videokameras bei Großveranstaltungen wird von der Polizei in besonders gelagerten Ausnahmefällen wie beispielsweise Großdemonstrationen bereits jetzt als ein geeignetes Mittel angesehen, Straftaten vorzubeugen oder solche Delikte aufzuklären. Aus diesem Grund wurden schon in der Vergangenheit bei Großveranstaltungen zeitlich befristet Videokameras zur Überwachung des Geschehens eingesetzt. Auch im Rahmen des Schoduvels sollen deshalb wieder zusätzliche Videokameras eingesetzt werden, um Erkenntnisse für die Lagebeurteilung und die Einsatzführungen zu gewinnen.
