Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 16-01466-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Planungsziel der sogenannten "Stadtstraße Nord"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr
- Beteiligt:
- 0600 Baureferat; 0100 Steuerungsdienst
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Rat der Stadt Braunschweig
|
zur Kenntnis
|
|
|
|
02.02.2016
|
Sachverhalt
Sachverhalt:
Zur Anfrage der Fraktion BIBS vom 20.01.2016 wird wie folgt Stellung genommen:
Zu Frage 1.):
Die Verwaltung folgt mit der Planung der Stadtstraße Nord dem vom Verwaltungsausschuss in seiner Sitzung am 18.06.2013 beschlossenen Rahmenplan „Nördliches Ringgebiet“.
Die Planung folgt der zu erwartenden Verkehrsbedeutung. Die Stadtstraße Nord wird die Verbindung von Ortsteilen und Teilen des Umlandes untereinander und mit dem übergeordneten Straßennetz verbessern. In diesem Zusammenhang ist zu berücksichtigen, dass überörtlich im Sinne des Straßenrechts nicht gleichbedeutend mit „über die Stadtgrenze hinaus“ ist, sondern auch die Verbindung von Ortsteilen betrifft. Gleichzeitig wird die Stadtstraße natürlich auch ganz maßgeblich die Erschließungsfunktion für das Nördliche Ringgebiet übernehmen. Die Einstufung als Kreisstraße ist angemessen, da diese unter den klassifizierten Straßen die niedrigste Straßenkategorie ist, die über die Funktion einer Gemeindestraße hinausgeht.
Zu Frage 2.):
Der Anlass für die Straßenplanung ist die Umsetzung des Rahmenplans „Nördliches Ringgebiet“, welcher die städtebauliche Entwicklung in diesem Bereich vorsieht. Dieser beinhaltet bereits die Stadtstraße mit den in den aktuellen Planungen berücksichtigten zu erwartenden Verkehren. Insbesondere ist die Entlastungswirkung für die Siegfriedstraße dort bereits ausdrücklich hervorgehoben. An den planerischen Zielen hat sich nichts geändert. Somit entsteht gegenüber dem Rahmenplan „Nördliches Ringgebiet“ und der Beschlusslage kein zusätzlicher Aufwand.
Zu Frage 3.):
Die vorliegenden Planungen für die Stadtstraße Nord berücksichtigen bereits die Verkehre, die ganz unabhängig von der Klassifizierung der Straße zu erwarten sind. Ein baulicher Mehraufwand und damit Zusatzkosten entstehen aus der Einstufung als Kreisstraße nicht. Sie hat auch keine Auswirkungen auf den geplanten Querschnitt. Die Einstufung als Kreisstraße folgt lediglich der tatsächlichen Bedeutung im Straßennetz. Ich erinnere an dieser Stelle nochmal daran, dass die Stadtstraße als normale Hauptverkehrsstraße mit einem Fahrstreifen pro Richtung geplant wird.
Auf die Kosten wirkt sich die Einstufung als Kreisstraße lediglich dadurch aus, dass der wesentliche Teil der Fahrbahn, anders als es bei einer Gemeindestraße wäre, bei der Berechnung der Erschließungsbeiträge unberücksichtigt bleibt. Für die Anlieger ergeben sich dadurch im Vergleich zu einer Gemeindestraße geringere Erschließungsbeiträge.
