Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 15-01299

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

 

  1. Für den Neubau einer Sporthalle in der St.-Ingbert-Straße wird das als Anlage beiliegende Raumprogramm zum Bau einer teilbaren Zwei-Feld-Sporthalle mit Nebenräumen ohne Tribüne zugrunde gelegt.

 

  1. Über eine eventuelle Erweiterung des Raumprogramms um eine Tribüne entscheidet der Verwaltungsausschuss nach Vorlage einer Vorentwurfsplanung und Kostenschätzung in drei Varianten. Folgende Varianten sind planerisch zu untersuchen:

 

-       Zwei-Feld-Sporthalle ohne Tribüne, aber mit zusätzlichem Randstreifen von 2 Metern für Stehplätze

-       Zwei-Feld-Sporthalle mit Erweiterung um eine Stufentribüne mit Stehplätzen

-       Zwei-Feld-Sporthalle mit Sitztribüne oberhalb der Umkleiden (wie bisherige Sporthalle)

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

1. Ausgangslage, Bedarfe

Die Verwaltung hat den Stadtbezirksrat 321  Lehndorf-Watenbüttel, den Schulausschuss und den Sportausschuss im Herbst 2015 über ihre Pläne informiert, am Standort St.-Ingbert-Straße eine teilbare Zwei-Feld-Halle ohne Tribüne als Ersatz für die abgebrannte Sporthalle zu errichten (Ds 15-00756). Für diesen Standort spricht, dass dort ohne Durchführung eines Bebauungsplanverfahrens eine Zwei-Feld-Sporthalle errichtet werden könnte, da dort die planungsrechtlichen Voraussetzungen bereits vorliegen. Ferner würden an diesem Standort die in Aussicht gestellten Versicherungsleistungen ohne Abzüge erbracht werden.

 

Schulsportliche Bedarfe

Die teilbare Zwei-Feld-Sporthalle St.-Ingbert-Straße mit Tribüne ist bisher für den Schulsport des Gymnasiums Hoffmann-von-Fallerleben-Schule (HvF) und der GS Lehndorf genutzt wor-den. Der aktuelle schulsportliche Bedarf an Sportanlageneinheiten (AE) ergibt sich aus der folgenden Tabelle:

 

Schule

Bedarf AE

Bestand AE

Saldo

HvF, Außenstelle Lehndorf

0,9

0

-0,9

GS Lehndorf

1,6

0,8

-0,8

Lehndorf gesamt

2,5

0,8

-1,7

 

Danach besteht der Bedarf an der Errichtung von 1,7 AE.

 

Der Sportunterricht für die Schülerinnen und Schüler in Lehndorf soll standortnah erteilt werden. Die Wegezeiten zur Sporthalle der HvF am Sackring sind nicht zumutbar.

 

Vereinssportliche Bedarfe

Die beiden in Lehndorf ansässigen Sportvereine, der Lehndorfer Turn- und Sportverein von 1893 e. V. und der Breitensportverein Lehndorf e. V., haben bisher ihren Hallensportbetrieb überwiegend in der Sporthalle St.-Ingbert-Straße und der Sporthalle der GS Lehndorf durchgeführt. In einer neu gebauten Sporthalle an der St.-Ingbert-Straße könnten beiden Sportvereinen wie bisher Nutzungszeiten zur Verfügung gestellt werden. Eine Tribüne ist aus sportfachlicher Sicht nicht erforderlich, da im Punktspiel- und Wettkampfbetrieb dieser Sportvereine in der Regel nicht mit so vielen Zuschauern zu rechnen ist, dass dies den Bau einer Tribüne rechtfertigen würde.

 

In Bezug auf die Errichtung einer Tribüne hat der Verwaltungsausschuss am 10. November 2015 jedoch folgenden Beschluss gefasst:

 

„Die Verwaltung wird gebeten, bei allen anstehenden Planungen und dazu erfolgenden Berechnungen für den Neubau der Sporthalle St.-Ingbert-Straße in Lehndorf grundsätzlich den Bau einer Tribüne als eine mögliche Alternative mit zu berücksichtigen. Dabei sind ggf. auch unterschiedliche Arten von Tribünen (z. B. getrennt von der Sportfläche, ausziehbar in der Halle, Stufen als Stehplätze in der Halle, oberhalb der Umkleiden wie bisher) als mögliche Varianten mit anzuführen. Bei der Größe ist von einer maximalen Zuschauerzahl auszugehen, auf die die Niedersächsische Versammlungsstättenverordnung keine Anwendung findet.“

 

 

2. Raumprogramm

Die Sporthalle soll als teilbare Zwei-Feld-Halle in den Maßen 22 x 44 x 7 m ausgeführt werden, wenn sie keine Tribüne erhält. Das beiliegende Raumprogramm orientiert sich an der DIN 18032 (Hallen und Räume für Sport- und Mehrzwecknutzung, Teil 1, Grundsätze für die Planung) und den in der Vergangenheit beschlossenen Raumprogrammen für andere Zwei-Feld-Sporthallen, z. B. der Sporthalle Rheinring.

 

Da erst zu einem späteren Zeitpunkt entschieden wird (siehe Ziffer 2 des Beschlusses), ob und ggf. in welcher Ausführung die Sporthalle eine Tribüne erhält, ist dieser Vorlage kein Plan zur künftigen Lage der Sporthalle auf dem Grundstück beigefügt. Die Größe der Hallenfläche, das Vorhandensein einer Tribüne und die damit u. a. in Verbindung stehende Anzahl vorzuhaltender Parkplätzen wird auf die Lage der Halle auf dem Grundstück maßgeblichen Einfluss haben. Erst wenn die Lage der Halle mit dem notwendigen Außengelände feststeht, kann beurteilt werden, ob die Außensportanlage dort verbleibt oder ggf. an einen Standort an der Hannoverschen Straße verlegt werden könnte. Dafür müsste das notwendige Baurecht geschaffen und die Finanzierung gesichert werden. Neben der Sporthalle könnten dann die dadurch entstehenden freien Flächen hinsichtlich ihres Wohnbaupotenzials für ein Wohnprojekt (Service-Wohnen/Mehrgenerationenwohnen/gemeinschaftliches Wohnen) untersucht werden.

 

 

3. Bauzeit

Es ist von einer einjährigen Planungs- und anschließend einjähriger Bauzeit auszugehen, sobald die Projektrahmenbedingungen geklärt sind.

 

 

4. Kosten und Finanzierung

Die Versicherungsleistung beträgt ca. 3, 6 Mio. €, wenn die Halle mit geringen Abweichungen in der Kubatur gegenüber der bisherigen Sporthalle wieder aufgebaut wird. Nach einem ersten groben Kostenrahmen (+/- 30 %) erfordert die vorgesehene Neuerrichtung einer teilbaren Zwei-Feld-Sporthalle ohne Tribüne darüber hinaus Haushaltsmittel von ca. 0,7 Mio. €. Für die Errichtung einer teilbaren Sporthalle mit Tribüne (z. B. Variante Sitztribüne) ist ein grober Kostenrahmen von rd. 5,3 Mio. € (+/- 30 % Schwankungsbreite) anzusetzen. Je nach Art und Weise der Ausführung der Zuschauertribüne können sich diese Kosten reduzieren. Dazu ist jedoch eine vertiefte Vorentwurfsplanung notwendig.

 

Im Haushalt 2016 und im Investitionsprogramm 2015 bis 2019 sind unter dem Projekt „Sporthalle Lehndorf/Vorplanung“ (3E.210005) Haushaltsmittel i. H. v. 0,2 Mio. € und unter dem Projekt „Sporthalle Lehndorf/Ersatzbau“ (5E.210147) Haushaltsmittel i. H. v. 4,1 Mio. € sowie Versicherungseinnahmen i. H. v. 3,6 Mio. € veranschlagt worden. Über den Haushalt 2016 und das Investitionsprogramm 2015 bis 2019 wird der Rat voraussichtlich im März 2016 entscheiden.

 

 

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Anlagen

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