Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 16-01502

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

 

„Zum Schiedsmann für den Schiedsamtsbezirk 4 wird für fünf Jahre

 

Herr

Wilfried Wöhler

Wolfshagenweg 3

38126 Braunschweig

 

gewählt.“

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Die bisherige Schiedsperson, Frau Susanne Gaus, hat aufgrund der Veränderung ihrer beruflichen Aufgaben und der damit einhergehenden stärkeren zeitlichen Beanspruchung gegenüber dem Amtsgericht Braunschweig die Bitte geäußert, ihr Amt als Schiedsperson niederlegen zu dürfen.

Das Amtsgericht Braunschweig hat nachfolgend mitgeteilt, dass Frau Gaus aufgrund der vorgetragenen Gründe ihr Amt mit Ablauf des 31. Januar 2016 niederlegen darf.

 

Es ist daher erforderlich, eine neue Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk 4 zu wählen. Die Wahlzeit beträgt gemäß § 4 Abs. 1 des Nds. Gesetzes über gemeindliche Schiedsämter (NSchÄG) fünf Jahre.

 

Herr Wöhler hat Kontakt zur Verwaltung aufgenommen und Interesse zur Übernahme des Schiedsamtes bekundet. Im Rahmen der Einholung der erforderlichen Zustimmung der Bezirksvereinigung Braunschweig des Bundes Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e. V. führte diese mit Herrn Wöhler ein Gespräch und teilte als Ergebnis mit, dass Herr Wöhler die Aufgaben der Schiedsperson gut erfüllen könne und man daher die Wahl begrüßen würde.

 

 

 

 

 

 

 

Nach § 4 Abs. 1 NSchÄG erfolgt die Wahl der Schiedsperson durch den Rat der Gemeinde. Demgegenüber ist nach § 93 Abs. 1 Nr. 7 NKomVG der Stadtbezirksrat zuständig. Dieser Zuständigkeitsregelung ist zu folgen, da das NKomVG als das jüngere Gesetz das NSchÄG verdrängt.

 

Für die Wahl der Schiedsperson ist demzufolge nach § 93 Abs. 1 Nr. 7 NKomVG der Stadtbezirksrat 213 – Südstadt-Rautheim-Mascherode zuständig.


 

 

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