Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 16-01409
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan mit örtlicher Bauvorschrift "Auf dem Anger-Nord", BI 40 Stadtgebiet nördlich der Straße Auf dem Anger (Geltungsbereich A) Teilbereich des Flurstückes 91, Flur 3, Gemarkung Waggum (Geltungsbereich B) Auslegungsbeschluss, Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses für einen Teilbereich
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 61 Fachbereich Stadtplanung und Umweltschutz
- Beteiligt:
- 0100 Steuerungsdienst; 01 Fachbereich Zentrale Steuerung; 0130 Referat Kommunikation; DEZERNAT III - Bau- und Umweltschutzdezernat; 0600 Baureferat
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 112 Wabe-Schunter-Beberbach
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Vorberatung
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17.02.2016
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Erledigt
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Planungs- und Umweltausschuss
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Vorberatung
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02.03.2016
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Entscheidung
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Beschlussvorschlag
Beschluss:
- Dem Entwurf des Bebauungsplanes mit örtlicher Bauvorschrift „Auf dem Anger-Nord“, BI 40, sowie der Begründung mit Umweltbericht wird zugestimmt. Die Entwürfe sind gemäß § 3 (2) Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen.
- Für den in der Anlage 5 dargestellten Teilbereich wird der Aufstellungsbeschluss vom 5. Juni 2007 aufgehoben.“
Sachverhalt
Sachverhalt:
Beschlusszuständigkeit
Die Beschlusskompetenz des Verwaltungsausschusses ergibt sich aus § 76 Abs. 2 S. 1 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG). Im Sinne dieser Zuständigkeitsnorm handelt es sich bei der Entscheidung über die Auslegung von Bauleitplänen um eine Angelegenheit, über die weder der Rat oder die Stadtbezirksräte zu beschließen haben noch der Hauptverwaltungsbeamte zuständig ist. Daher besteht eine Beschlusszuständigkeit des Verwaltungsausschusses. Diese wurde auch nicht auf einen Ausschuss gemäß § 6 Hauptsatzung übertragen. Daher bleibt es bei der Zuständigkeit des Verwaltungsausschusses.
Aufstellungsbeschluss und Planungsziel
Die Entwicklungsmöglichkeiten der im Gewerbegebiet Bienrode ansässigen Gewerbebetriebe sind auf den vorhandenen Flächen südlich der Straße Auf dem Anger weitgehend erschöpft. Grundsätzlich soll den betreffenden Firmen die Erweiterung ihrer Betriebsstandorte und der Verbleib im Stadtgebiet ermöglicht werden. Um eine zukünftig geordnete städtebauliche Entwicklung des Gewerbegebietes sicherzustellen und eine befriedigende Arrondierung des nördlichen Ortsrandes Bienrodes zu erzielen, werden die übrigen bislang unbebauten Flächen nördlich der Straße Auf dem Anger bis zu einer Tiefe von ca. 80 m in den Geltungsbereich für die Aufstellung eines Bebauungsplanes einbezogen.
Der Aufstellungsbeschluss für dieses Verfahren erfolgte am 5. Juni 2007 durch den Verwaltungsausschuss.
Zu Beginn des Jahres 2011 haben sich die Eigentümer je eines Grundstücks an der Straße Auf dem Anger zu einer Planungsgesellschaft zusammengeschlossen, um das Bauleitplanverfahren mit dem Ziel der Festsetzung eines Gewerbegebietes zu verfolgen. Die Planungsgesellschaft führt die Entwicklung der Bauflächen durch und übernimmt die Ausarbeitung der städtebaulichen Planung in Abstimmung mit der Stadt auf eigene Kosten und eigenes Risiko.
Im Rahmen des Bebauungsplanes sind insbesondere die Schutzansprüche des nahegelegenen Wohngebietes gegenüber dem Gewerbe- und Verkehrslärm zu berücksichtigen. Zu diesem Zweck wurde im Nachgang der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB das Flurstück westlich der Verlängerung des Maschweges als Allgemeines Wohngebiet (anstelle eines Mischgebietes) festgesetzt.
Aus Sicht der Landschaftsplanung sind besondere Maßnahmen aufgrund der Nähe zum Erholungsgebiet Bienroder See zu treffen. Die Ausbildung eines Ortsrandes zur offenen Landschaft ist außerdem ein wesentlicher Belang des Landschaftsschutzes und Landschaftserlebens.
Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (1) BauGB und sonstiger Stellen
Diese Beteiligung wurde in der Zeit vom 20. Mai bis zum 24. Juni 2011 durchgeführt.
Stellungnahmen, die zu einer wesentlichen Änderung der Planung geführt hätten, wurden nicht vorgelegt.
Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB und sonstiger Stellen
Diese Beteiligung wurde in der Zeit vom 6. Mai bis zum 6. Juni 2014 durchgeführt.
Stellungnahmen, die zu einer wesentlichen Änderung der Planung geführt hätten, wurden nicht vorgelegt.
Die Stellungnahmen werden der Vorlage zum Satzungsbeschluss beigefügt und dabei mit einer Stellungnahme der Verwaltung sowie einem Beschlussvorschlag versehen.
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB
Die Planunterlagen standen in der Zeit vom 30. Mai 2011 bis zum 14. Juni 2011 in Form eines Aushangs sowie im Internet der Öffentlichkeit zur Verfügung.
Stellungnahmen, die zu einer wesentlichen Änderung der Planung geführt hätten, wurden nicht vorgelegt.
Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses vom 5. Juni 2007 für einen Teilbereich
Der in der Anlage 5 dargestellte Teilbereich wird für die Planung nicht mehr benötigt. Daher wird hierfür der Aufstellungsbeschluss vom 5. Juni 2007 aufgehoben.
Empfehlung
Die Verwaltung empfiehlt die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes mit örtlicher Bauvorschrift „Auf dem Anger-Nord“, BI 40
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Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,1 MB
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2
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(wie Dokument)
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498,1 kB
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3
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(wie Dokument)
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137,2 kB
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4
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(wie Dokument)
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294,1 kB
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5
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(wie Dokument)
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47,6 kB
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6
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(wie Dokument)
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244,3 kB
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7
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(wie Dokument)
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202 kB
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8
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(wie Dokument)
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25,9 kB
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