Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Antrag (öffentlich) - 16-01561

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschluss:


An der oben genannte Landesstraße L 293 ist das Befahren der  Randstreifen seit Anfang 2015 durch Warnbaken behindert. Die Randstreifen sind durch starke Auswaschungen nicht befahrbar. Die tatsächliche Fahrbahnbreite  ( Asphaltbelag ) beträgt 4,65 m.

Gemäß Richtlinien für den Straßenbau ( Forschungsgesellschaft für Straßen und Verkehrswege in Köln Ausgabe 1996 ) beträgt der Regelquerschnitt einer Ortsverbindungstraße in dünn besiedelten Gebieten mit bis zu 3000 Fahrzeugen, davon 60 Lkw pro Tag,  Fahrbahnbreite  = 5,50 m zuzüglich beidseitig  befestigter Randstreifen von 1,00 m

 

Der Bezirksrat bittet die Verwaltung, die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr in Wolfenbüttel aufzufordern die oben genannte Landesstraße L293 schnellstmöglich entsprechend den oben genannten Richtlinien auszubauen.


 

 

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:


Seit der Sperrung der Grasseler Straße wird die L 293 als Zubringerstraße zur Autobahn 391 stark befahren. Bedingt durch die fehlende Ausweichmöglichkeit auf den Randstreifen ist es schon zu Unfällen bei Fahrzeugbegegnungen gekommen.

 


 

 

Loading...

Erläuterungen und Hinweise