Rat und Stadtbezirksräte
Antrag (öffentlich) - 16-01629
Grunddaten
- Betreff:
-
Neufassung des Entgelttarifs für die Kindertagesstätten sowie Einrichtungen der Teilzeit-Schulkindbetreuung der Stadt Braunschweig vom 27. Mai 2014 und des Entgelttarifs für die Kindertagespflege in der Stadt Braunschweig vom 27. Mai 2014
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Antrag (öffentlich)
- Federführend:
- 0100 Steuerungsdienst
- Verantwortlich:
- SPD-Fraktion im Rat der Stadt Fraktion Bündnis 90 - DIE GRÜNEN im Rat der Stadt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Vorberatung
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24.02.2016
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Erledigt
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Finanz- und Personalausschuss
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Vorberatung
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25.02.2016
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Braunschweig
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Entscheidung
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15.03.2016
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Beschlussvorschlag
1. Der als Anlage 1 beigefügte Entgelttarif für die Kindertagesstätten sowie Einrichtungen der Teilzeit-Schulkindbetreuung der Stadt Braunschweig und der als Anlage 2 beigefügte Entgelttarif für die Kindertagespflege in der Stadt Braunschweig werden beschlossen.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, ein Jahr nach Inkrafttreten der Entgelttarife dem Rat und seinen zuständigen Gremien ausführlich über die Entgelteinnahmen und die zugrunde liegende Einkommensverteilung zu berichten und einen Vorschlag für die Verwendung eventueller Mehreinnahmen zu machen. Es wird angestrebt, durch eventuelle Mehreinnahmen den notwendigen qualitativen Ausbau der Kinderbetreuungsangebote und den Ausbau der Schulkindbetreuung mit zu finanzieren.
3. Übergangsregelung: Für Kinder, die in Braunschweig wohnen und für die vor Vollendung des 3. Lebensjahres Entgelte nach
• dem Entgelttarif für die Kindertagesstätten sowie Einrichtungen der Teilzeit-Schulkindbetreuung der Stadt Braunschweig vom 27. Mai 2014,
• dem Entgelttarif für die Kindertagespflege in der Stadt Braunschweig vom 27. Mai 2014,
• dem Entgelttarif für die Kindertagesstätten sowie Einrichtungen der Teilzeit-Schulkindbetreuung der Stadt Braunschweig vom 8. Mai 2012,
• dem Entgelttarif für die Kindertagespflege in der Stadt Braunschweig vom 8. Mai 2012,
• dem Entgelttarif für die Kindertagesstätten sowie Einrichtungen der Teilzeit-Schulkindbetreuung der Stadt Braunschweig vom 28. Juni 2011 oder
• dem Entgelttarif für die Kindertagespflege in der Stadt Braunschweig vom 28. Juni 2011
gezahlt wurden, werden die Entgelte für den Besuch der Kindergartenbetreuung oder die Inanspruchnahme der Kindertagespflege nach den Entgelttarifen in Anlage 1 bzw. 2 ermäßigt in Abhängigkeit von der und maximal für die Dauer, für die Entgelte nach den o. g. Entgelttarifen gezahlt wurden. Die weiteren Details der Übergangsregelung werden unter Beteiligung von JHA und Vertretern des Stadtelternrats der Kindertagesstätten entwickelt und sind Gegenstand einer gesonderten Beschlussfassung des Rates. Die Verwaltung wird beauftragt, die Entwicklung der Übergangsregelung zu unterstützen.
4. Im Haushaltsplan werden die Ansatzveränderungen der Verwaltung aus Anlass der „Wiedereinführung der Kindergartenentgelte“ (Produkt Nr. 1.36.3650.02 „Kindergartenbetreuung“) auf null gesetzt.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Der vorliegende Antrag soll die gleichnamige Vorlage der Verwaltung (Vorlage 15-01375) ersetzen.
Auf breiter Basis wird die Auffassung vertreten, dass die derzeitigen Entgelttarife für Krippen-, Kindergarten- und Schulkind-/Hort-Betreuung sowie Kindertagespflege einer Überarbeitung und Anpassung bedürfen. Schon bei einem maßgeblichen Einkommen von 45.100 € muss für die Krippenbetreuung der Höchstsatz von ca. 500 € (Stufe 21) für einen Ganztagsplatz bezahlt werden. Und es hängt vom Zufall ab, ob für das Kind ein kostengünstiger oder kostenloser Platz in einer offenen Ganztagsgrundschule (OGS) zur Verfügung steht oder ob ein Entgelt von bis zu 176 € im Monat für Hort- oder Schulkindbetreuung gezahlt werden muss.
Die vorgelegten Entgelttarife berücksichtigen die Ergebnisse der Workshops, die der Jugendhilfeausschuss in den vergangenen Jahren zum Thema Kita-Entgelte durchgeführt hat. Die hohen Krippenentgelte werden für alle Einkommensgruppen gesenkt. Die Einkommensgrenzen werden angehoben. Bei einem Jahresbruttoeinkommen von bis zu ca. 35.000 € sind Krippe und Kindergarten zukünftig entgeltfrei. Bisher waren bei einem solchen Einkommen bis zu 245 € für einen Ganztagskrippenplatz (8 Stunden) im Monat zu zahlen. Die Entgelte für Schulkindbetreuung in und an Schulen, Hortbetreuung in Kindertagesstätten sowie Schulkindbetreuung im Rahmen von Kindertagespflege werden einheitlich auf das Niveau der OGS-Angebote gesenkt.
Die genannten finanziellen Verbesserungen für die Eltern werden ausgeglichen durch die Wiedereinführung von Kindergartenentgelten. Über die Höhe der Entgelteinnahmen kann keine verlässliche Aussage gemacht werden, da aus bekannten Gründen keine Erkenntnisse zur Einkommensverteilung bei den Eltern der Kindergartenkinder vorliegen. Und auch über die Einkommensverteilung bei den Eltern der Krippenkinder liegen keine Erkenntnisse vor, wenn das maßgebliche Einkommen über der derzeitigen Höchstgrenze von 45.100 € liegt.
Daher soll ein Jahr nach Inkrafttreten der neuen Entgelttarife eine Evaluation stattfinden, und erwarteten Mehreinnahmen im Haushaltsplan sollen auf null korrigiert werden. Nach dem quantitativen Ausbau der Kinderbetreuung in den vergangenen Jahren (U3-Ausbau, Schaffung weiterer Kindergartenplätze) steht in den kommenden Jahren der qualitative Ausbau der Angebote im Fokus (u. a. Personalschlüssel, Fachkraft-Kind-Relation, Öffnungszeiten, Familienzentren, Überarbeitung des Raumprogramms, Ausbau der Schulkindbetreuung). Im Rahmen der Evaluation soll auf der Grundlage einer gesicherten Erkenntnis über die Entgelteinnahmen auch über die Verwendung von eventuellen Mehreinnahmen aus der Wiedereinführung der Kindergartenentgelte für weitere Qualitätsverbesserungen beraten und entschieden werden.
Zur Übergangsregelung wird noch keine abschließende Regelung vorgeschlagen. Der Stadtelternrat der Kindertagesstätten hält eine Übergangsregelung im Sinne der „Planbarkeit für Familien“ für unerlässlich. Die Notwendigkeit einer Übergangsregelung wird auch von den antragstellenden Fraktionen gesehen. Die Übergangsregelung sollte daher gemeinsam mit den Elternvertretern entwickelt werden. Zugleich muss sie praktikabel und für die Verwaltung einfach umsetzbar sein. Daher wird das unter Nr. 3 beschriebene Verfahren zur Erarbeitung der Übergangsregelung vorgeschlagen.
Die weitere Begründung erfolgt mündlich.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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101,9 kB
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2
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(wie Dokument)
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149,9 kB
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