Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 15-01284
Grunddaten
- Betreff:
-
Information über Veränderungen/Bauvorhaben im Bereich des Gebietes "Harxbütteler Straße/Gieselweg" Antrag (Vorschlag) des SBR 323 vom 29.09.2015
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 61 Fachbereich Stadtplanung und Umweltschutz
- Beteiligt:
- 01 Fachbereich Zentrale Steuerung; 0100 Steuerungsdienst; 0130 Referat Kommunikation; DEZERNAT III - Bau- und Umweltschutzdezernat; 0600 Baureferat; 0630 Referat Bauordnung; 0300 Rechtsreferat
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 323 Wenden-Thune-Harxbüttel
|
zur Kenntnis
|
|
|
|
29.02.2016
|
Sachverhalt
Sachverhalt:
„Der Stadtbezirksrat Wenden – Thune – Harxbüttel bittet die Verwaltung auch in Zukunft bei allen vorliegenden Bauanträgen, Veränderungen der Genehmigungen oder ähnlichen Anträ-gen im Bereich des Gebietes „Harxbütteler Straße/Gieselweg“ den Bezirksrat zu informieren bzw. zu beteiligen. Außerdem wird darum gebeten, alle zu einem entsprechenden Antrag benötigten Gutachten öffentlich zu machen, soweit dies geltendem Recht nicht widerspricht.“
Stellungnahme der Verwaltung:
Der Bebauungsplan „Gieselweg/ Harxbütteler Straße“, TH 22, wurde vom Rat am 21.07.2015 als Satzung beschlossen. Nach einer nochmaligen Befassung des Rates in seiner Sitzung am 17.11.2015 wurde der Bebauungsplan am 23.11.2015 bekannt gemacht und damit in Kraft gesetzt. Damit ist auch die zum Bebauungsplan beschlossene Veränderungssperre außer Kraft getreten. Bauvorhaben sind seit diesem Zeitpunkt im Hinblick auf das Planungsrecht allein nach den Festsetzungen des Bebauungsplans zu prüfen.
Die Verwaltung wird bis auf Weiteres auch zukünftige Anträge oder ähnliche bedeutende Vorgänge innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes in der bisherigen Form zur Beratung und Beschlussfassung den politischen Gremien vorlegen.
