Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Antrag (öffentlich) - 16-01617

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:


Der Stadtbezirksrat 323 fordert Rat und Verwaltung der Stadt Braunschweig auf

 

1. die vorhandene Gebührenstaffelung für die Betreung der Kinder im Krippenbereich dahin-gehend zu verändern, dass sie ausgewogener und sozial gerechter wird, u.a. durch eine deut-liche Erhöhung der unteren Einkommensgrenze, eine flachere Progression, das Abschaffen der 15%-Klausel und den Ersatz der intransparenten und verzerrenden Berechnung des maßgebli-chen Einkommens durch Vorlage des Steuerbescheides des Vorjahres (soweit vorhanden).

 

2. den Erhalt des entgeltfreien Kindergartens als Markenzeichen der Familien- und Kinderfreundlichkeit.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Begründung:

Sowohl der Krippen- als auch der Kitabereich sind vorschulische Bildungseinrichtungen. Durch eine sozial gerechte Gebührenstaffelung im Krippenbereich und eine Gebührenbefreiung im Kindergartenbereich ist dem Rechnung zu tragen.

 

Gerade im Krippenbereich liegt die Gebührenstaffelung auch in unserem Bezirk auf einem der Spitzenplätze im bundesweiten Vergleich. Da das Existenzminimum von Kindern im Alter bis grundsätzlich 25 Jahren  aus verfassungsrechtlichen Gründen von der Steuer freigestellt wird, sollten für Krippen und Kindergärten  Regelungen gelten, die nicht dazu führen, dass das Budget der jeweiligen Familie zusätzlich durch den Besuch von vorschulischen Bildungseinrichtungen derart gravierend belastet wird. Zurzeit werden nämlich bereits Durchschnittsverdiener in die obersten Stufen der Entgeltstaffel eingeordnet.

 

Gez. Andre Gorklo
 

 

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