Rat und Stadtbezirksräte
Antrag (öffentlich) - 16-01617
Grunddaten
- Betreff:
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Kinderbetreuung und -bildung in Krippen/Kindergärten sozial gerecht ermöglichen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Antrag (öffentlich)
- Federführend:
- 10 Fachbereich Zentrale Dienste
- Verantwortlich:
- CDU-Fraktion im Stadtbezirksrat 323
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 323 Wenden-Thune-Harxbüttel
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Entscheidung
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29.02.2016
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Beschlussvorschlag
Beschluss:
Der Stadtbezirksrat 323 fordert Rat und Verwaltung der Stadt Braunschweig auf
1. die vorhandene Gebührenstaffelung für die Betreung der Kinder im Krippenbereich dahin-gehend zu verändern, dass sie ausgewogener und sozial gerechter wird, u.a. durch eine deut-liche Erhöhung der unteren Einkommensgrenze, eine flachere Progression, das Abschaffen der 15%-Klausel und den Ersatz der intransparenten und verzerrenden Berechnung des maßgebli-chen Einkommens durch Vorlage des Steuerbescheides des Vorjahres (soweit vorhanden).
2. den Erhalt des entgeltfreien Kindergartens als Markenzeichen der Familien- und Kinderfreundlichkeit.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Begründung:
Sowohl der Krippen- als auch der Kitabereich sind vorschulische Bildungseinrichtungen. Durch eine sozial gerechte Gebührenstaffelung im Krippenbereich und eine Gebührenbefreiung im Kindergartenbereich ist dem Rechnung zu tragen.
Gerade im Krippenbereich liegt die Gebührenstaffelung auch in unserem Bezirk auf einem der Spitzenplätze im bundesweiten Vergleich. Da das Existenzminimum von Kindern im Alter bis grundsätzlich 25 Jahren aus verfassungsrechtlichen Gründen von der Steuer freigestellt wird, sollten für Krippen und Kindergärten Regelungen gelten, die nicht dazu führen, dass das Budget der jeweiligen Familie zusätzlich durch den Besuch von vorschulischen Bildungseinrichtungen derart gravierend belastet wird. Zurzeit werden nämlich bereits Durchschnittsverdiener in die obersten Stufen der Entgeltstaffel eingeordnet.
Gez. Andre Gorklo
