Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 16-01580
Grunddaten
- Betreff:
-
92. Änderung des Flächennutzungsplans "Auf dem Anger Nord" Auslegungsbeschluss Stadtgebiet nördlich der Straße "Auf dem Anger"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 61 Fachbereich Stadtplanung und Umweltschutz
- Beteiligt:
- 01 Fachbereich Zentrale Steuerung; 0100 Steuerungsdienst; 0130 Referat Kommunikation; 0600 Baureferat; DEZERNAT III - Bau- und Umweltschutzdezernat
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 112 Wabe-Schunter-Beberbach
|
Vorberatung
|
|
|
|
17.02.2016
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Planungs- und Umweltausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
|
02.03.2016
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Verwaltungsausschuss
|
Entscheidung
|
|
Sachverhalt
Sachverhalt:
Beschlusszuständigkeit
Die Beschlusskompetenz des Verwaltungsausschusses ergibt sich aus § 76 Abs. 2 S. 1 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG). Im Sinne dieser Zuständig-keitsnorm handelt es sich bei der Entscheidung über die Auslegung von Bauleitplänen um eine Angelegenheit, über die weder der Rat oder die Stadtbezirksräte zu beschließen haben noch der Hauptverwaltungsbeamte zuständig ist. Daher besteht eine Beschlusszuständigkeit des Verwaltungsausschusses. Diese wurde auch nicht auf einen Ausschuss gemäß § 6 Hauptsatzung übertragen. Daher bleibt es bei der Zuständigkeit des Verwaltungsausschusses.
Inhalt und Verfahren
Dem beiliegenden Entwurf des Änderungsplanes und der Begründung mit Umweltbericht sind Gegenstand der Änderung, Ziel, Zweck und wesentliche Auswirkungen der Planänderung zu entnehmen.
Der Verwaltungsausschuss der Stadt Braunschweig hat am 5. Juni 2007 die Aufstellung der 92. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Braunschweig beschlossen.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB mit Schreiben vom 20. Mai 2011 frühzeitig von der 92. Änderung des Flächennutzungsplanes unterrichtet und mit Terminsetzung zum 24. Juni 2011 zur Äußerung aufgefordert.
Die Planunterlagen standen in der Zeit vom 30. Mai 2011 bis zum 14. Juni 2011 gemäß § 3 (1) BauGB in Form eines Aushangs sowie im Internet der Öffentlichkeit zur Verfügung. Stellungnahmen, die zu einer wesentlichen Änderung der Planung geführt hätten, wurden nicht vorgelegt.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 7. April 2014 gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt und zur Abgabe einer Stellungnahme bis zum 8. Mai 2014 aufgefordert. Die vorgebrachten relevanten Stellungnahmen wurden in die vorliegende Planung eingearbeitet.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
69,4 kB
|
|||
|
2
|
(wie Dokument)
|
528,7 kB
|
