Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 16-01425-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:


„Beschlussvorschlag unverändert.“
 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

  1. Anlass:

 

Die Verwaltung hatte zum 27. Januar 2016 alle Anlieger der Stadtstraße Nord eingeladen, die von Erschließungsbeiträgen betroffen sind. Der aktuelle Planungsstand wurde kurz vorgestellt und danach den Anwesenden die Rechtsgrundlage und die Ermittlung der Höhe der Erschließungsbeiträge für alle von der Straße erschlossenen Grundstücke erläutert.

 

  1. Diskussionsschwerpunkte der Veranstaltung:

 

Einige Anlieger äußerten ihr Unverständnis darüber, dass sie über Erschließungskosten an der Finanzierung einer Straße beteiligt werden, die sie für nicht erforderlich halten. Die Verwaltung hat erläutert, dass diese Auffassung im Einzelfall nachvollziehbar und verständlich ist, das Baugesetzbuch jedoch als Bundesgesetz die Beteiligung der Anlieger an den Kosten einer Erschließungsstraße vorschreibt.

 

Eine Anliegerin argumentierte, die Straße sei viel zu breit und zu teuer. Die Verwaltung erläuterte daraufhin, dass zu dem Querschnitt einer Straße mit der hier vorgesehenen Funktion auch beidseitige Geh- und Radwege sowie ein Angebot von Parkmöglichkeiten dazugehören, da die Straße die ihr zugedachten Aufgaben ansonsten spätestens mittelfristig nicht wahrnehmen könnte. Im Übrigen sei die Straße mit nur einem Fahrstreifen pro Richtung geplant. Eine geringere Fahrbahnbreite sei daher planerisch nicht möglich.
 

Ein Anlieger äußerte Unverständnis darüber, dass die Widmung der Straße als Kreisstraße zu einer deutlich höheren Verkehrsbelastung der Straße führen würde und sonst ein schmalerer und damit preiswerterer Straßenquerschnitt ausgereicht hätte. Die Verwaltung erläuterte, dass bereits im Rahmenplan Nördliches Ringgebiet vorgesehen war, dass die Straßenverbindung nicht nur der Erschließung der neuen Wohngebiete dienen, sondern auch die Siegfriedstraße von Verkehr entlasten soll.


Es wurde dargestellt, dass die im Zuge der damaligen Rahmenplanung Nördliches Ringgebiet ermittelten Verkehrsbelastungen den aktuell prognostizierten Werten nahezu entsprechen. Auf den Straßenquerschnitt wirkt sich die Einstufung als Kreisstraße nicht aus.

 

Weiterhin wurde den Anliegern erläutert, dass die Klassifizierung der Straße als Kreisstraße dazu führt, dass die Erschließungsbeiträge für die Anlieger ca. 35 % niedriger ausfallen als bei einer Straße ohne Kreisstraßenklassifizierung, da bei einer Kreisstraße der wesentliche Teil der Fahrbahn bei der Berechnung der Erschließungsbeiträge unberücksichtigt bleibt.

 

Die Verwaltung verdeutlichte in der Veranstaltung abschließend noch einmal, dass die Klassifizierung der Straße als Kreisstraße keinen Einfluss auf die prognostizierte Verkehrsbelastung hat.

 

Die Anlieger begrüßten die geplante Klassifizierung als Kreisstraße mit den damit verbundenen Auswirkungen auf die Finanzierung.

 

  1. Straßenfunktion und Finanzierung

 

Die Finanzierung der Straße mit Gesamtkosten von ca. 11,2 Mio. € erfolgt somit aus verschiedenen Bausteinen, die sich an den unterschiedlichen Funktionen der Straße orientieren:

 

  • Erschließung Baugebiet Taubenstraße
    Der Abschnitt von Lichtwerkallee bis Spargelstraße wird von der NiWo im Rahmen der Erschließung des aktuellen Baugebies (HA 135) vollständig finanziert. Für diesen Straßenabschnitt fallen somit keine Erschließungs­beiträge an. Der Bau der Stadtstraße Nord ist zwingende Voraussetzung für die Äußere Erschließung der weiteren Baugebiete im Nördlichen Ringgebiet. Die NiWo zahlt daher einen Zuschuss von 3,7 Mio. € zum Bau der weiteren Abschnitte der Stadtstraße Nord.
  • Erschließung der anliegenden Grundstücke
    Die Stadtstraße Nord erschließt zudem die anliegenden Bestandsgrundstücke. Für diese Funktion der Straße werden, wie üblich, Erschließungsbeiträge von den Anliegern erhoben (ca. 4,9 Mio. €).
  • Entlastung der Siegfriedstraße
    Die geplante Entlastungswirkung für die Siegriedstraße wird durch die gewählte Straßenplanung erreicht. Die Einstufung als Kreisstraße ist im Bezug auf die Verkehrsfunktion angemessen. Damit ist es zugleich möglich, die Entlastungsfunktion der Straße auch bei der Kostentragung angemessen zu berücksichtigen. Die Kosten für den wesentlichen Teil der Fahrbahn über Erschließungsbeiträge auf die Anlieger umzulegen, würde der Verkehrsfunktion der Straße nicht gerecht werden.

 

Im Ergebnis wird eine Finanzierung erreicht, an der sich die Anlieger in der üblichen Form angemessen über Erschließungsbeiträge beteiligen müssen, ohne dabei unangemessen hohe Beträge für Funktionen der Straße zahlen zu müssen, die nicht vorrangig den Anliegern zugute kommen.

 

Von den Beitragszahlungen sind 113 Grundstückseigentümer betroffen. Von einigen dieser Grundstückseigentümer müssen zudem noch Flächen für den Bau der Straße erworben werden.

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