Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 16-01455-01

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:


Zu der Anfrage des Elternvertreters im Schulausschuss, Herrn Stefan Wirtz, vom 20.01.2016 wird wie folgt Stellung genommen:

 

Zu Punkt 1: Veränderungen an Schulen

 

Für einzelne Schulen wurden, resultierend aus den Begehungen, Maßnahmenpakete erarbeitet. Dies betrifft insbesondere die

- Erweiterungen von Brandmelde- und Hausalarmanlagen

- Installation funkvernetzter Rauchmelder

- Installation einer Sicherheitsbeleuchtung

- Ertüchtigungen der Treppenhäuser und der angrenzenden Türen

- Herstellung von zweiten Flucht- und Rettungswegen mittels Leitern oder Gerüsttreppen

- Bypass- Lösungen

- Instandsetzung von RWA-Anlagen und sonstigen sicherheitsrelevanten Anlagen.

 

Zu Punkt 2: Umsetzung

 

Die Umsetzungen o. g. Maßnahmen begannen in den Sommerferien 2015. Bei Interimslösungen werden diese im laufenden Kalenderjahr weiter bearbeitet bzw. zur Ausführung gebracht.

 

Zu Punkt 3: Kosten

 

Für das Jahr 2015 waren Mittel in Höhe von 1,5 Mio. € vorgesehen. Diese wurden von der Verwaltung im Oktober um weitere 750 T € für Interimsmaßnahmen (Gerüsttreppen/ Bypass- Lösungen) aufgestockt.

Im Haushaltplan 2016 sind für Brandschutzmaßnahmen 3 Mio. Euro beantragt.

 

Zu Punkt 4 und 5: Funktionen und evtl. Beeinträchtigungen, Lösungen

 

Folgende Punkte werden zugunsten der Sicherheit für eine möglichst klein gehaltene Übergangszeit (Interimslösungen) eine Beeinträchtigung der Funktion aufweisen:

  • Kleideraufbewahrung

Es wurde ein Konzept erstellt, mittels Spinden die Aufbewahrung der Garderobe zu ermöglichen.

  • Bilderrahmen

Es wurde ein einheitliches Gestaltungskonzept für Flure und Innenräume erarbeitet, welches mittelfristig wieder die Selbstdarstellung der Schulen (Kunstunterricht, Bilder, Pokale etc.) ermöglicht.

  • Parkplätze

In Einzelfällen kann es beim Bau von erforderlichen Teppen (extern) zum Wegfall von wenigen Lehrerstellplätzen kommen; Sicherheit hat Priorität vor Komfort.

  • Aufstellflächen von Tischen und Stühlen in Fluren

Flucht- und Rettungswege sind grundsätzlich brandlastenfrei zu halten (eine Abweichung ist nicht und war auch nie genehmigungsfähig). In Einzelfällen wird geprüft, über die Nutzungseinheiten Sonderfunktionen zu ermöglichen.

  • Nutzungsmöglichkeiten von Versammlungsstätten

Die Nutzungen der Aulen sind durch die brandschutztechnischen Maßnahmen nicht betroffen.

  • Unansehnliche Wände

Alle durch die veranlassten Maßnahmen verursachten Schäden werden behoben (Spachtel-, Malerarbeiten etc.).

 

Zu Punkt 6: Umsetzungszeitraum

 

siehe Punkt 2. und 3.
 

 

Loading...

Erläuterungen und Hinweise