Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 16-01455-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Brandschutz in den Schulen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 65 Fachbereich Hochbau und Gebäudemanagement
- Beteiligt:
- 0100 Steuerungsdienst; DEZERNAT III - Bau- und Umweltschutzdezernat; 0600 Baureferat; 40 Fachbereich Schule
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Schulausschuss
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zur Kenntnis
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05.02.2016
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zu der Anfrage des Elternvertreters im Schulausschuss, Herrn Stefan Wirtz, vom 20.01.2016 wird wie folgt Stellung genommen:
Zu Punkt 1: Veränderungen an Schulen
Für einzelne Schulen wurden, resultierend aus den Begehungen, Maßnahmenpakete erarbeitet. Dies betrifft insbesondere die
- Erweiterungen von Brandmelde- und Hausalarmanlagen
- Installation funkvernetzter Rauchmelder
- Installation einer Sicherheitsbeleuchtung
- Ertüchtigungen der Treppenhäuser und der angrenzenden Türen
- Herstellung von zweiten Flucht- und Rettungswegen mittels Leitern oder Gerüsttreppen
- Bypass- Lösungen
- Instandsetzung von RWA-Anlagen und sonstigen sicherheitsrelevanten Anlagen.
Zu Punkt 2: Umsetzung
Die Umsetzungen o. g. Maßnahmen begannen in den Sommerferien 2015. Bei Interimslösungen werden diese im laufenden Kalenderjahr weiter bearbeitet bzw. zur Ausführung gebracht.
Zu Punkt 3: Kosten
Für das Jahr 2015 waren Mittel in Höhe von 1,5 Mio. € vorgesehen. Diese wurden von der Verwaltung im Oktober um weitere 750 T € für Interimsmaßnahmen (Gerüsttreppen/ Bypass- Lösungen) aufgestockt.
Im Haushaltplan 2016 sind für Brandschutzmaßnahmen 3 Mio. Euro beantragt.
Zu Punkt 4 und 5: Funktionen und evtl. Beeinträchtigungen, Lösungen
Folgende Punkte werden zugunsten der Sicherheit für eine möglichst klein gehaltene Übergangszeit (Interimslösungen) eine Beeinträchtigung der Funktion aufweisen:
- Kleideraufbewahrung
Es wurde ein Konzept erstellt, mittels Spinden die Aufbewahrung der Garderobe zu ermöglichen.
- Bilderrahmen
Es wurde ein einheitliches Gestaltungskonzept für Flure und Innenräume erarbeitet, welches mittelfristig wieder die Selbstdarstellung der Schulen (Kunstunterricht, Bilder, Pokale etc.) ermöglicht.
- Parkplätze
In Einzelfällen kann es beim Bau von erforderlichen Teppen (extern) zum Wegfall von wenigen Lehrerstellplätzen kommen; Sicherheit hat Priorität vor Komfort.
- Aufstellflächen von Tischen und Stühlen in Fluren
Flucht- und Rettungswege sind grundsätzlich brandlastenfrei zu halten (eine Abweichung ist nicht und war auch nie genehmigungsfähig). In Einzelfällen wird geprüft, über die Nutzungseinheiten Sonderfunktionen zu ermöglichen.
- Nutzungsmöglichkeiten von Versammlungsstätten
Die Nutzungen der Aulen sind durch die brandschutztechnischen Maßnahmen nicht betroffen.
- Unansehnliche Wände
Alle durch die veranlassten Maßnahmen verursachten Schäden werden behoben (Spachtel-, Malerarbeiten etc.).
Zu Punkt 6: Umsetzungszeitraum
siehe Punkt 2. und 3.
