Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 15-00980-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Umsetzung von Maßnahmen der Lärmminderung
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 61 Fachbereich Stadtplanung und Umweltschutz
- Beteiligt:
- DEZERNAT I - Dezernat des Oberbürgermeisters; 01 Fachbereich Zentrale Steuerung; 0100 Steuerungsdienst; 0130 Referat Kommunikation; DEZERNAT III - Bau- und Umweltschutzdezernat; 0600 Baureferat; 66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 310 Westliches Ringgebiet
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zur Kenntnis
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01.03.2016
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die SPD-Fraktion im Stadtbezirksrat 310 hat folgende Anfrage:
Im Jahr 2013 hat die Stadt Braunschweig, vertreten durch den Fachbereich Stadtplanung und Umweltschutz, Überlegungen zur Lärmminderungsplanung der Öffentlichkeit vorgestellt. Diese Planungen weisen das Westliche Ringgebiet als einen Stadtbezirk aus, der von Lärmschwerpunkten geprägt ist. 1Um auf diese Befunde zu reagieren, weisen die Planungen Strategien sowie Maßnahmen2 aus. Einige dieser Ansätze wurde teilweise schon umgesetzt (z.B. Reduzierung der Geschwindigkeit auf der umgestalteten Petristraße), obgleich andere Maßnahmen noch nicht erprobt wurden. In den Planungen wird als ein Ansatz die Geschwindigkeitsreduzierung während des Zeitraumes von 22-6 Uhr angesprochen:
Vor diesem Hintergrund fragt die SPD-Fraktion im Stadtbezirksrats Westliches Ringgebiet die Verwaltung:
1. Beabsichtigt die Verwaltung die in dem Maßnahmenkatalog3 empfohlenen Geschwindigkeitsreduzierungen auf 30km/h während des Zeitraumes von 22-6 Uhr auf den genannten Abschnitten (Neustadtring/Wendenring zwischen Celler Straße und Hamburger Straße, auf der Celler Straße zwischen Maschstraße und Wilhelminischen Ring, auf der Broitzemer Straße zwischen Cyriaksring und Bugenhagenstraße sowie auf dem Madamenweg zwischen Schüßlerstraße und der Kleinen Kreuzstraße ggf. abschnittsweise zu erproben? Wenn ja, wann ist diese Erprobung vorgesehen?
2. Wurde bei den Fahrbahnsanierungen im Stadtbezirksgebiet in letzter Zeit (z.B. A 391) lärmarmer Asphalt4 verwendet bzw. ist die Verwendung in Planung?
3. Welche der weiteren Strategien bzw. Maßnahmen zur Lärmminderung5 (Vermeidung von Lärmemissionen, Verlagerung von Lärmemissionen, Verminderung von Immissionen) sollen in nächster Zeit im Westlichen Ringgebiet erprobt bzw. umgesetzt werden?
Gez. Stefan Hillger, Fraktionsvorsitzender
1 Vgl. Lärmminderungsplanung Teil 2: Lärmaktionsplanung nach EG- Umgebungslärmrichtlinien, S.8, S. 9.
2 Vgl. ebd., S. 12.
3 Vgl. ebd., S. 25.
4 Vgl. ebd., S. 36, S. 39.
5 Vgl. ebd., S. 12.
Antwort der Verwaltung
Im Jahr 2012 wurde unter Beteiligung der Öffentlichkeit und einer Gruppe von Experten der Lärmaktionsplan für Braunschweig erarbeitet und vom 20. Mai bis 16. Juni 2013 öffentlich ausgelegt. Die im Rahmen der Erarbeitung eruierten Möglichkeiten zur grundsätzlichen Minderung von Verkehrslärm wurden im weiteren Prozess diskutiert und deren Umsetzbarkeit u. a. am geltenden Straßenverkehrsrecht geprüft. Im August 2013 wurde der Lärmaktionsplan von den politischen Gremien der Stadt beschlossen. Der Lärmaktionsplan enthält ein Maßnahmenprogramm, in dem das Vorgehen und die Aktivitäten der Stadt Braunschweig und der anderen betroffenen Baulastträger konkretisiert werden.
Bis zur nächsten Aktualisierung (regelmäßig alle 5 Jahre, § 47 c Abs. 4 und § 47 d Abs. 5 BImSchG) wird das beschlossene Maßnahmenprogramm des Lärmaktionsplans weiterhin sukzessive umgesetzt und entfaltet durch die gefassten Grundsatzbeschlüsse auch in der Zukunft eine lärmmindernde Wirkung z. B. durch den Einbau lärmmindernder Fahrbahnbeläge bei Straßenneubau- und bei Straßensanierungsvorhaben.
Dies vorangestellt beantworte ich die Anfrage wie folgt:
Zu 1:
Ende Oktober 2015 hat das Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr eine Handlungsempfehlung zur Prüfung der Anordnungsvoraussetzungen von Geschwindigkeitsbeschränkungen aus Lärmschutzgründen herausgegeben.
Anhand der aktuellen Empfehlung wird die Verwaltung erneut die Zulässigkeit der Geschwindigkeitsbeschränkungen für die genannten Straßenabschnitte im Einzelfall und unter Berücksichtigung einer Abwägung zwischen den Interessen des Verkehrs auf der einen Seite und den Interessen der Wohnbevölkerung auf der anderen Seite überprüfen. Das Ergebnis der Überprüfung wird zu gegebener Zeit mitgeteilt.
Zu 2:
Seit 2013 wurden im Stadtbezirk 310 folgende Straßen erneuert und geräuschärmere Straßenoberflächen eingebaut:
- Weinbergstraße: Hier wurde im Abschnitt vom Madamenweg bis zur Altfeldstraße ein Asphaltbeton AC eingebaut; von der Altfeldstraße bis zur Straße Am Weinberg wurde ein Betonsteinpflaster verwendet. Vorher hatte die Weinbergstraße ein sehr abgängiges geräuschintensives Straßen-Klinkerpflaster mit zahlreichen Unebenheiten.
- Bei den Straßen Am Alten Bahnhof, Westbahnhof und der Büchnerstraße wurde ein Splittmastixasphalt verwendet.
- Die Cammannstraße hat einen Asphaltbeton AC erhalten.
Das Niedersächsische Landesamt für Straßenbau und Verkehr baut im Rahmen der Sanierung der A 391 einen lärmmindernden Splitmastixasphalt SMA 08 ein.
Zu 3:
Es werden ausschließlich die Maßnahmen des beschlossenen Maßnahmenprogramms umgesetzt.
