Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 16-01565-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Trampelpfad zwischen dem Lidl Parkplatz und der Salzdahlumer Straße
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 61 Fachbereich Stadtplanung und Umweltschutz
- Beteiligt:
- 0100 Steuerungsdienst; 0130 Referat Kommunikation; 0600 Baureferat; DEZERNAT III - Bau- und Umweltschutzdezernat; 10 Fachbereich Zentrale Dienste
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 132 Viewegsgarten-Bebelhof
|
zur Kenntnis
|
|
|
|
17.02.2016
|
Sachverhalt
Sachverhalt:
Zur Stadtbezirksratssitzung am 17. Februar 2016 wird in Drucksachennummer 16-01565 angefragt, warum von Seiten des Lebensmittelmarktes der „Trampelpfad“ bereits gepflastert wurde, von Seiten der Stadt aber bisher nichts unternommen wurde. Es wird weiter gefragt, wann das Wegestück befestigt wird.
Zur Anfrage des Stadtbezirksrates 132 vom 4. Februar 2015 wird wie folgt Stellung genommen:
Der Anregung des Stadtbezirksrates 132, das zwischen dem Marktgelände und dem Begleitgrün der Salzdahlumer Straße liegende Teilstück des Weges zu befestigen, sind der PlUA und der VA in den Novembersitzungen vergangenen Jahres gefolgt. Wie der Ergän-zungsvorlage zur öffentlichen Auslegung (Drucksachennummer 15-00492-01) entnommen werden konnte, ist die Befestigung des auf dem städtischen Grundstück liegenden Teilstückes vom Investor durchzuführen. Dies wird im noch abzuschließenden Durch-führungsvertrag geregelt, der parallel zum Satzungsbeschluss des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes, AW 109, in den politischen Gremien behandelt werden soll. Der Satzungsbeschluss ist für den 03. Mai 2016 geplant.
Gemäß Durchführungsvertrag verpflichtet sich der Investor, das Teilstück in Abstimmung mit der Stadt zu befestigen. Der Investor hat dazu seine Zustimmung signalisiert. Dies setzt zunächst den Abschluss des Durchführungsvertrages voraus. Das zum Markt orientierte Teilstück des Weges war bereits zum Zeitpunkt des Offenlagebeschlusses befestigt. Der vorhandene Wegeverlauf ist künftig so zu korrigieren, dass die in diesem Bereich vorhandenen Straßenbäume nicht geschädigt werden.
