Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 16-01516

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschluss:


„Zur Vorbereitung der Haushaltslesung des Rates am 15. März 2016 wird der Finanz- und Personalausschuss um folgende Beschlussempfehlung gebeten:

 

1.Der Verwaltungsentwurf der Haushaltssatzung 2016 nach dem derzeitigen Stand mit

 

a)dem Haushaltsplan 2016 einschließlich Stellenplan und Investitionsprogramm 2015 – 2019

 

b)den Haushaltsplänen 2016 einschließlich Stellenübersichten und
Investitionsprogramm 2015 – 2019 für

 

-die Sonderrechnung Fachbereich 65 Hochbau und Gebäudemanagement

-die Sonderrechnung Stadtentwässerung und

-die Sonderrechnung Abfallwirtschaft

 

c)dem Haushaltsplan 2016 des Sondervermögens „Pensionsfonds der Stadt Braunschweig"

 

wird beschlossen, soweit sich nicht aus den nachfolgenden Beschlusspunkten eine andere Empfehlung ergibt.
 

2.Die finanzunwirksamen Anträge der Fraktionen einschließlich der Anträge der Stadtbezirksräte werden entsprechend den Empfehlungen der Fachausschüsse oder nach Maßgabe der Einzelabstimmung beschlossen (Anlage 2).

 

3.Die Änderungsvorschläge der Verwaltung zu Wesentlichen Produkten und Maßnahmen in einzelnen Teilhaushalten werden nach Maßgabe der Einzelabstimmungen beschlossen (Anlage 3).

 

4.Die finanzwirksamen Anträge der Fraktionen einschließlich der Anträge der Stadtbezirksräte werden entsprechend den Empfehlungen der Fachausschüsse oder nach Maßgabe der Einzelabstimmung beschlossen (Anlage 4.1 und 5.1).
 

5.Die Ansatzveränderungen der Verwaltung werden entsprechend den Verwaltungsempfehlungen oder nach Maßgabe der Einzelabstimmung beschlossen (Anlage 4.2 und 5.2).
 

6.Die haushaltsneutralen Umsetzungen und die Haushaltsvermerke der Verwaltung werden entsprechend den Verwaltungsempfehlungen oder nach Maßgabe der Einzelabstimmung beschlossen (Anlage 4.3 und 5.3).
 

7.Aus den 75 am besten bewerteten Einwohnervorschlägen zum Bürgerhaushalt werden aus dem Themenbereich ÖPNV die Bürgervorschläge Nr. 2, 16, 27 und 40 sowie aus dem Themenbereich Fuß- und Radverkehr die Bürgervorschläge Nr. 15, 18, 20, 24 und 37 inhaltlich aufgegriffen und im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel bzw. hierfür im Wirtschaftsplan der Braunschweiger Verkehrs-GmbH vorhandener Mittel unter Berücksichtigung bestehender Prioritäten umgesetzt.

Für die bereits umgesetzten bzw. in Umsetzung befindlichen Vorschläge (Abschnitt C der Anlage 6.1) ist die Bereitstellung zusätzlicher Haushaltsmittel nicht erforderlich.

Die unter Abschnitt B der Anlage 6.1 aufgeführten Vorschläge werden auf Grund des Ergebnisses der Vorberatung in den Fachausschüssen abgelehnt.

Für die übrigen Top 75-Vorschläge werden keine zusätzlichen Haushaltsmittel bereitgestellt. Die Verwaltung wird gebeten, die Inhalte dieser Vorschläge bei Bearbeitung der jeweiligen Themen zu würdigen und in die Entscheidung mit einfließen zu lassen.

Die Verwaltung beauftragt, ein Konzept zu entwickeln, wie der Bürgerhaushalt auf ein vom Haushaltsplanverfahren zeitlich unabhängiges Verfahren umgestellt werden kann.
 

 

8.Die Verwaltung wird ermächtigt, die sich aus den vorstehenden Beschlusspunkten und der Aufteilung der Personalaufwendungen ergebenden Veränderungen im Enddruck des Haushaltsplanes 2016 auf die Teilhaushalte einschließlich der Produktdarstellung zu übertragen.

 

9.Der § 4 der Haushaltssatzung 2016 wird folgendermaßen geändert:

„Der Höchstbetrag, bis zu dem im Haushaltsjahr 2016 Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 50.000.000 Euro festgesetzt.“
 

10.1 Der § 6 der Haushaltssatzung 2016 wird folgendermaßen erweitert:

 

"Davon abweichend sind über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen im Zusammenhang mit Flüchtlingsangelegenheiten unerheblich, wenn sie im Einzelfall den Betrag von 150.000 Euro nicht übersteigen."

Die Verwaltung wird ermächtigt, die Richtlinie des Rates gemäß § 58 Abs. 1 NKomVG zur Auslegung des Begriffes „Geschäfte der laufenden Verwaltung“ unter dem Buchstaben g um diese Regelung zu ergänzen.

 

 

10.2 Die Richtlinie des Rates gemäß § 58 Abs. 1 NKomVG zur Auslegung des Begriffes „Geschäfte der laufenden Verwaltung“ wird unter lit. g) um folgenden Satz 2 ergänzt:

"Die Zustimmung zu über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen im Zusammenhang mit Flüchtlingsangelegenheiten ist bis zu einer Wertgrenze von 150.000 Euro im Einzelfall ein Geschäft der laufenden Verwaltung."


 

 

Reduzieren

Sachverhalt

 


Sachverhalt:

 

Mit Schreiben vom 14. September 2015 hat die Verwaltung den Entwurf des Haushaltsplans 2016 und des Investitionsprogramms 2015 - 2019 vorgelegt. Außerdem war eine Auflistung der 75 am besten bewerteten Vorschläge aus dem Bürgerhaushaltsverfahren beigefügt.

 

Mit Schreiben vom 28. September 2015 an den Ratsvorsitzenden des Rates der Stadt Braunschweig hat der Oberbürgermeister die vorgelegten Unterlagen für den vorgesehenen Beratungsgang zurückgezogen und sich vorbehalten, diese in einem späteren Beratungsgang erneut einzubringen. Änderungsnotwendigkeit ergab sich aufgrund der Gewinnwarnung der Volkswagen AG.

 

Mit Schreiben vom 22. Dezember 2015 sind die Ansatzveränderungen der Verwaltung zum Entwurf des Haushaltsplans 2016 und des Investitionsprogramms 2015 – 2019 versandt worden, so dass der Beratungsgang fortgesetzt werden konnte. Mit einem weiteren Schreiben vom 28. Dezember 2015 sind ein neuer Entwurf der Haushaltssatzung 2016 und ein Gesamtergebnis- und Gesamtfinanzhaushalt sowie eine geänderte Zuschussliste an den Rat gesandt worden.

 

Die Anhörung der Stadtbezirksräte hat in der Zeit vom 6. bis 14. Januar 2016 stattgefunden. Dem Rat sind mit Schreiben vom 26. Januar 2016 die Anträge der Ratsfraktionen und der Stadtbezirksräte vorgelegt worden. Der Verwaltungsentwurf zum Haushalt 2016/Investi­tionsprogramm (IP) 2015 - 2019 ist in der Zeit vom 3. bis zum 10. Februar 2016 in den Fachausschüssen beraten worden. In den Sitzungen der Stadtbezirksräte haben diese auch über die gemäß § 93 NKomVG in Verbindung mit der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig mögliche Bildung von Bezirksratsbudgets abgestimmt. Weiterhin sind die Haushaltsmittel bei insgesamt 18 von 19 Stadtbezirksräten budgetiert. Auf eine Budgetbildung verzichtet hat lediglich der Stadtbezirksrat des Stadtbezirks 331 Nordstadt.

 

Der Jugendhilfeausschuss hat in seiner Sitzung am 04. Februar 2016 keinen Beschluss über den Haushaltsplanentwurf 2016 sowie das Investitionsprogramm 2015 – 2019 gefasst, sondern beabsichtigt eine weitere Beratung am 24. Februar 2016. Der Schulausschuss hat den Haushaltsplanentwurf 2016 sowie das Investitionsprogramm 2015 – 2019 insgesamt passieren lassen. Die übrigen Fachausschüsse haben der Beschlussempfehlung zugestimmt.


Die Anträge der Fraktionen, die nach dem Versand der Antragslisten eingereicht oder während der Beratungen in den Ausschüssen gestellt wurden, sind in den beigefügten Zusammenstellungen mit „neu“ gekennzeichnet worden.

 

In der Anlage 1 Anfragen/Anregungen (weiß) sind die gestellten Anfragen bzw. deren Beantwortung enthalten.

 

In der Anlage 2 (Finanzunwirksame Anträge), Anlage 4.1 (Ergebnishaushalt) und Anlage 5.1 (Finanzhaushalt inkl. IP) sind die Ergebnisse der Ausschussberatungen aufgeführt.

 

Die Verwaltung schlägt in Anlage 3 Veränderungen an Wesentlichen Produkten und Maßnahmen gegenüber dem Haushaltsentwurf vor, die einer Beschlussfassung bedürfen.

 

In den Anlagen 4.2 und 5.2 sind die Ansatzveränderungen der Verwaltung im Ergebnis- und Finanzhaushalt aufgeführt. Nach Abschluss der Haushaltsberatungen in den Fachausschüssen haben sich im Ergebnishaushalt und im Finanzhaushalt noch Ansatzveränderungen ergeben, die in den Anlagen mit „neu“ gekennzeichnet sind.

 

In den Anlagen 4.3 und 5.3 sind die sich nach der Erstellung des Haushaltsplanentwurfes 2016 ergebenden neutralen Mittelumsetzungen (inkl. Haushaltsvermerke) im Ergebnis- und Finanzhaushalt aufgelistet.

 

In der Anlage 6 sind die 75 am besten bewerteten Einwohnervorschläge aus dem Bürgerhaushalt aufgelistet.

 

 

 

1.Finanzierung von Haushaltsresten

 

In die Ergebnis- und Finanzplanung für die Jahre 2016 bis 2019 ist der vorgesehene Abbau der Haushaltsreste folgendermaßen aufgenommen worden:

 

Ergebnishaushalt

In Mio. €

2016

2017

2018

2019

 

1,5

3,9

2,1

3,2


Finanzhaushalt

In Mio. €

2016

2017

2018

2019

 

4,1

6,1

4,0

5,9


Wie im Haushaltsplan 2015 wird unverändert davon ausgegangen, dass die Haushaltsreste im Planungszeitraum 2016 bis 2019 nur teilweise abgebaut werden können.

 

In den folgenden Ausführungen wird bei den Darstellungen zum Ergebnis- und zum
Finanzhaushalt der dargestellte Abbau der Haushaltsreste berücksichtigt.

 

 

 

2. Ansatzveränderungen der Verwaltung zum Entwurf

 

Hinweis:

Bei den nachfolgenden Berechnungen unter Ziffer 2 sind die Ansatzveränderungen der Verwaltung vollständig, d.h. ohne das Votum der Fachausschüsse eingerechnet worden.

 

 

2.1Ergebnishaushalt

 

Der Entwurf des Ergebnishaushaltes 2016 wies für das Planjahr 2016 bei Versand an die Ratsmitglieder (Stand: September 2015) einen Überschuss inkl. Resteabbau (2014) in Höhe von rd. 0,3 Mio. € aus. Aufgrund der vorgelegten Ansatzveränderungen (einschließlich der Ansatzveränderungen aus dem Dezember 2015) ergibt sich ein Verlust von 12,4 Mio. €.

2.1.1Ansatzveränderungen im Ergebnishaushalt

Die wesentlichen Ansatzveränderungen, die gegenüber dem im September 2015 versandten Haushaltsplanentwurf zur Veränderung des Ergebnisses für das Jahr 2016 führen, werden nachstehend näher erläutert:
 

Bei der Gewerbesteuer waren für den Haushaltsplanentwurf für 2016 Erträge von 180,0 Mio. € veranschlagt. Auf der Basis der Entwicklung der Gewerbesteuer im Jahr 2015 und der vorliegenden aktuellen Erkenntnisse wird davon ausgegangen, dass im Jahr 2016 Erträge in Höhe von 135,0 Mio. € erzielt werden können. Hierbei wird davon ausgegangen, dass sich vorübergehende negative Effekte bei der Gesamtheit der regionalen Gewerbesteuerzahler ergeben, die sich im Finanzplanungszeitraum kontinuierlich verringern. Für die weiteren Planungsjahre 2017 bis 2019 wird daher von einer Erholung bei der Gewerbesteuer ausgegangen und ein Anstieg der Erträge auf 145,0 Mio. €, 158,0 Mio. € bzw. 160,0 Mio. € erwartet. Die Einplanung für das Jahr 2019 entspricht somit in etwa der Höhe der Gewerbesteuererträge im Jahr 2014.

 

Im Haushaltsplanentwurf 2016 ist noch von Schlüsselzuweisungen aus dem kommunalen Finanzausgleich  in Höhe von 98,0 Mio. € ausgegangen worden. Nach den Ende November 2015 veröffentlichten vorläufigen Berechnungsgrundlagen des Landes Niedersachsen ergeben sich nunmehr für 2016 Schlüsselzuweisungen in Höhe von voraussichtlich rund 117,5 Mio. €. Neben einer weiter steigenden Verteilungsmasse ergibt sich diese deutliche Steigerung daraus, dass die Gewerbesteuerkraft Braunschweigs im für den Finanzausgleich 2016 zugrunde zu legenden Zeitraum erheblich unter den Erwartungen geblieben ist, während bei den meisten niedersächsischen Kommunen eine stabile Entwicklung zu verzeichnen war. Dieser Effekt  wirkt sich für den Finanzausgleich 2016 im besonderen Maße aus, sodass im Jahr 2017 aufgrund der sich im zugrunde zu legenden Zeitraum voraussichtlich ergebenden Steuerkraft von einem Rückgang der Schlüsselzuweisungen gegenüber 2016 auf 111,0 Mio. € ausgegangen werden muss. Auf der Grundlage eigener Einschätzungen wird im Jahr 2018 ein leichter Anstieg der Schlüsselzuweisungen auf 112,0 Mio. € erwartet, im Jahr 2019 werden die Zuweisungen dagegen aufgrund der erwarteten Erholung bei der Gewerbesteuer ab 2018 auf voraussichtlich 109,0 Mio. € zurückgehen.

 

Zu den Ansatzveränderungen der Verwaltung hat der FB 50 eine Verringerung der Ausgleichsleistungen des Landes in der Sozialhilfe in Höhe von rd. 180 T€ angemeldet. Inzwischen wurde dieser Betrag um weitere rd. 765 T€ auf rd. 945 T€ erhöht. Das Land greift hier einer erwarteten Entlastung der Kommunen aus der Wohngeld-Novelle 2016 vor und verringert die Ausgleichsleistung deutlich stärker, als die Entlastung aus der Wohngeld-Novelle eintreten kann. Die Höhe dieser Entlastung steht noch nicht fest, sodass sie in der Haushaltsplanung noch nicht berücksichtigt werden konnte.

 

Ende 2015 wurde bekannt, dass Braunschweig im Jahr 2016 erstmalig erwachsene Flüchtlinge und Familien in großer Zahl dauerhaft aufnehmen muss. Da es nicht ausreichend geeignete Wohnungen in der Stadt gibt, ist vorgesehen, zusätzliche Unterkünfte nach einem durch den Rat am 21. Dezember 2015 beschlossenen Konzept (DS 15-01259) zu schaffen. Davon ausgehend, dass ab 2016 jährlich bis zu 1.000 Flüchtlinge unterzubringen sind und dass hierfür pro Platz Bau- und Einrichtungskosten von 25 T€ anfallen, sind 25 Mio. € in 2016 zusätzlich vorgesehen.

 

Bei den laufenden Kosten wurde zunächst von 15.000 € je Flüchtling und Jahr ausgegangen. Dies beinhaltet pauschal neben Taschengeldern, Wohn- und Krankheitskosten auch den Aufwand für die Sprachbildung und Integration sowie alle bisher nicht bekannten Kostenpositionen. Daraus ergeben sich für die Jahre 2017 bis 2019 Aufwendungen von jeweils 15 Mio. €. Für 2016 zeichnet sich ab, dass Zuweisungen von Flüchtlingen verstärkt zu Beginn des Jahres erfolgen werden. Für die Veranschlagung der Aufwendungen i. H. v. 11,3 Mio. € wurden daher durchschnittlich 750 Asylsuchende zugrunde gelegt.

 

Das Land erstattet auf die laufenden Kosten für 2016 9.500 € pro Person, ab 2017 mindestens 10.000 €. Für die Erstattungen des Landes wird ein Mittelwert aus den Flüchtlingszahlen am Beginn und am Ende des Jahres der Flüchtlingsaufnahme zugrunde gelegt. Deshalb kann hierfür für 2016 lediglich von 500 Personen ausgegangen werden (Ertrag 4,8 Mio. €). Für 2017 bis 2019 sind Erstattungen von jährlich 10 Mio. € zu veranschlagen. Die Erstattungen werden durch das Land erst im übernächsten auf das Jahr der Flüchtlingsaufnahme folgenden Jahr gezahlt. Nach neueren Vorgaben hat eine Einplanung der Erträge im Ergebnishaushalt dennoch bereits im Jahr der Aufnahme zu erfolgen. Auf die Erstattungen gibt es grundsätzlich Abschlagszahlungen im Jahr nach der Flüchtlingsaufnahme. Wegen der durch das Land gewählten Berechnungssystematik sind im Finanzhaushalt aber für 2016 und 2017 selbst Abschlagszahlungen nicht zu erwarten. Im Finanzhaushalt sind deshalb Einzahlungen erst für 2018 (6 Mio. €) und 2019 (11,3 Mio. €) eingeplant.

 

Es wird erwartet, dass nach Abschluss der Asylverfahren 70 % der Asylbewerber Leistungen nach dem SGB II erhalten werden, auch für durchschnittlich zwei nachgezogene Familienangehörige. Davon ausgehend, dass die Asylverfahren vorerst weiterhin etwa ein Jahr dauern, ist dies im Haushaltsjahr 2016 noch nicht, aber ab 2017 mit steigender Tendenz eingeplant worden. Die saldierte Haushaltsbelastung wird für 2017 bis 2019 mit insgesamt 31,5 Mio. € erwartet.

 

Für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge  UmF  werden die entstehenden Betreuungsleistungen grundsätzlich durch Landeserstattungen gedeckt. Gegenüber dem Haushaltsentwurf wurden die diesbezüglichen Erträge und Aufwendungen von 4 Mio. € auf 23,2 Mio. € angehoben.

 

Durch die dargestellten neuen Anforderungen im Bereich der Flüchtlingsunter­bringung  auch für UmF  ist eine massive Anhebung des Personalaufwandes notwendig. Im Bereich der UmFe wird dieser Mehraufwand zum größeren Teil durch Erstattungen gedeckt.

 

Erhebliche Änderungen ergeben sich dadurch auch beim Personalaufwand. Zu den notwendigen Stellenschaffungen in verschiedenen Bereichen der Stadtverwaltung, die sich im Zusammenhang mit der Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen bzw. mit der Inobhutnahme von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen und weiteren geänderten Aufgabenstellungen ergeben, wird auf die Stellenplanvorlage des FB 10 - Haushalt 2016 Stellenplan (DS 16-01547) - verwiesen. Darüber hinaus berücksichtigen die Personalkostenveränderungen das Ergebnis der aktuellen Personalkostenhochrechnung, die Anpassung von Besoldung und Versorgungsbezügen um 2,0 % zum 01. Juni 2016, eine lineare Erhöhung von ebenfalls 2,0 % im Tarifbereich sowie den Mehraufwand aus den tariflichen Neuregelungen im Sozial- und Erziehungsdienst. Von der Erhöhung der leistungsorientierten Bezahlung im Beamtenbereich auf das Tarifniveau ist dagegen abgesehen worden. Die Rückstellungen für Pensionen und Beihilfen sind entsprechend den aktuellen versicherungsmathematischen Berechnungen angepasst worden. Entlastend wird sich beim Personalaufwand die Rückzahlung von Sanierungsgeldern durch die VBL aus. Es erfolgt eine Rückzahlung der für die Jahre 2013 bis 2015 gezahlten Sanierungsgelder, zukünftig ist ein wesentlich geringerer jährlicher Beitrag zu leisten. Insgesamt betragen die Personalaufwendungen für das Haushaltsjahr 2016 rund 188,5 Mio. €.   

 

Zum Ausgleich der Verluste insbesondere bei der Gewerbesteuer wurde ein Konsolidierungsprogramm durchgeführt, als dessen Ergebnis u.a. die folgenden Veränderungen gegenüber dem Haushaltsplanentwurf 2016 in den Ansatzveränderungen vorgeschlagen werden:

 

  • Anhebung des Hebesatzes für die Grundsteuer B
  • Anhebung der Parkgebühren
  • Gebührenanhebungen im Bereich der Museen, Musikschule, Stadtbibliothek Friedhöfe und der städt. Sporteinrichtungen
  • Aufwandssenkungen bei städtischen Organisationseinheiten und Gesellschaften
  • Aussetzen der Dynamisierung der Zuschüsse für institutionell geförderte Einrichtungen im Sozial-, Jugend- und Kulturbereich vollständig in den Jahren 2016 und 2017 und hälftig im Jahr 2018

 

Darüber hinaus hat die Verwaltung vorgeschlagen, Kindergartenentgelte wieder einzuführen bei gleichzeitiger Absenkung der übrigen Kinderbetreuungsentgelte (DS 15-01375). Aus den erwarteten Mehrerträgen i. H. v. 5,7 Mio. € jährlich sollte im Umfang von 3,8 Mio. € ein weiterer Beitrag zur Haushaltskonsolidierung geleistet werden. 0,1 Mio. € würden für die Bearbeitung der Entgelterhebung benötigt. Der verbleibende Teil war zur Gegenfinanzierung von Qualitätsverbesserungen in der Kinderbetreuung vorgesehen.

 

Der Jugendhilfeausschuss hat diesen Vorschlag in seiner Sitzung am 4. Fe­bru­ar 2016 abgelehnt und festgelegt, dass er über die Neugestaltung der Kinderbetreuungsentgelte in einer Sondersitzung am 24. Februar 2016 beraten will. Als Grundlage hierfür ist am 11. Februar 2016 ein gemeinsamer Antrag der Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen eingegangen, den der Rat  wie auch den Haushaltsplan  am 15. März 2016 beschließen soll. Eine Veränderung der Entgelterhebung soll danach keine Entlastung des Haushalts bewirken.

 

Da die Beratung im Jugendhilfeausschuss erst nach dem Versand dieser Vorlage und am Tag vor der Sitzung des FPA erfolgt, kann ihr Ergebnis nicht in den unter 3. beschriebenen Auswirkungen der Fraktionsanträge berücksichtigt werden, zumal es sich formal auch nicht um einen Haushaltsantrag handelt. Es ist daher beabsichtigt, das Beratungsergebnis aus dem Jugendhilfeausschuss in der Haushaltsvorlage für den Rat darzustellen.

 

 

2.1.2Investitionsmanagement

Das Investitionsmanagement beinhaltet auch Aufwandsmaßnahmen (z.B. Festwertbeschaffungen, Instandhaltungsmaßnahmen), die sich nicht nur auf den Finanzhaushalt, sondern auch auf den Ergebnishaushalt auswirken. Für das Haushaltsjahr 2016 ergibt sich aufgrund der Ansatzveränderung der Verwaltung eine

zusätzliche Ergebnisbelastung in Höhe von rd. 0,3 Mio. €. Hierbei berücksichtigt sind auch die Ergebnisse der Haushaltskonsolidierung.

 

Die Haushaltskonsolidierung im Investitionsmanagement beruht auf zwei Verfahrensweisen. Die pauschalen und jährlich fortzuschreibenden Haushaltsmittel sind nach verwaltungsinterner Abstimmung bis zu 10 % gekürzt worden (siehe Anlage 5.2.1). Die Haushaltsmittel, die sich auf Großprojekte, Einzelprojekte und Programme beziehen, sind dieser pauschalen Kürzung nicht unterworfen worden. Hierzu gibt es von der Verwaltung individuelle Einsparvorschläge, die in der Anlage 5.2.2 dargestellt sind. Beide Anlagen beinhalten daneben aber auch die von der Verwaltung als notwendig erachteten Mehrbedarfe. Die Anlagen 5.2.3 und 5.2.4 stellen dagegen nur die Mehrbedarfe in Zusammenhang mit der Unterbringung von Flüchtlingen dar.

 

Ohne die Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen (z.B. Verschiebung von aufwandswirksamen Maßnahmen bei Schulsanierungsprojekten) wäre die Ergebnisbelastung noch höher ausgefallen.

 

Allein durch die vorzunehmende Aufstockung der Haushaltsmittel für Brandschutzmaßnahmen, wie z.B. für Maßnahmen an der Tiefgarage Packhof und für Maßnahmen zur Mängelbeseitigung nach Brandschutzbegehungen, hat sich eine zusätzliche Ergebnisbelastung in Höhe von 1,6 Mio. € ergeben. In Zusammenhang mit den geplanten Brandschutzmaßnahmen werden auch Veränderungen an der Ausstattung der Schulen notwendig. Hierfür sollen die Haushaltsmittel des Fachbereiches Schule um 250 T€ aufgestockt werden.

 

Weitere Aufwendungen werden eingeplant, um den Umbau des Jugendschutzhauses Ölper (Unterbringung von UmF) sowie Umbauten an Schulen zur Ausweitung der Schulkindbetreuung abwickeln zu können.

 

 

2.1.3Zusammenfassung

Die für das Jahr 2016 insgesamt vorgesehenen Ansatzveränderungen wirken sich im Ergebnis wie folgt aus:

 

 

Erträge

- € -

Aufwand

- € -

Saldo

- € -

Veränderungen durch:

a) die Ansatzveränderungen

    zum Ergebnishaushalt

+ 14.520.350 

+ 26.908.697 

  - 12.388.347 

b) die Ansatzveränderungen

    im Investitionsmanagement,

    die ergebniswirksam sind

- 621.300

- 338.400

- 282.900

Saldo Ergebnishaushalt

13.899.050

26.570.297

-12.671.247

 

Die Ansatzveränderungen und die haushaltsneutralen Umsetzungen sowie Änderungen von Haushaltsvermerken sind in den Anlagen 4.2 und 4.3 sowie 5.2 (5.2.1 bis 5.2.4) und 5.3 (5.3.1 bis 5.3.2) zusammengestellt.

 

 

2.2Finanzhaushalt

 

Im Entwurf des Finanzhaushaltes 2016 (Stand: September 2015) waren Auszahlungen für Investitionen in Höhe von 72,8 Mio. € vorgesehen. Die  Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit beliefen sich auf rd. 17,2 Mio. €, so dass  sich ein Finanzierungsbedarf aus der Investitionstätigkeit in Höhe von rd. 55,6 Mio.  ergeben hat.

Unter Berücksichtigung des Überschusses aus der laufenden Verwaltungstätigkeit in Höhe von rd. 27,5 Mio. €, des Saldos aus der Finanzierungstätigkeit in Höhe von rd. 0 Mio. € sowie des geplanten Resteabbaus von 5,6 Mio. € ergab sich somit ein Fehlbedarf im Gesamtfinanzhaushalt in Höhe von rd. 33,7 Mio. €.

 

Aufgrund der hiermit vorgelegten Ansatzveränderungen erhöht sich dieser Fehlbedarf auf rd. 44,8 Mio. €. Hierin enthalten sind die finanzwirksamen Anteile der unter 2.1 dargestellten Veränderungen des Ergebnishaushaltes. Für die Investitionstätigkeit haben sich zusätzliche Einplanungen ergeben, die unter Punkt 2.2.1 erläutert werden. Hierbei berücksichtigt sind auch die Ergebnisse der Haushaltskonsolidierung.

 

Die Haushaltskonsolidierung im Investitionsmanagement beruht auf zwei Verfahrensweisen. Die pauschalen und jährlich fortzuschreibenden Haushaltsmittel sind nach verwaltungsinterner Abstimmung bis zu 10 % gekürzt worden (siehe Anlage 5.2.1). Die Haushaltsmittel, die sich auf Großprojekte, Einzelprojekte und Programme beziehen, sind dieser pauschalen Kürzung nicht unterworfen worden. Hierzu gibt es von der Verwaltung individuelle Einsparvorschläge, die in der Anlage 5.2.2 dargestellt sind. Beide Anlagen beinhalten daneben aber auch die von der Verwaltung als notwendig erachteten Mehrbedarfe. Die Anlagen 5.2.3 und 5.2.4 stellen dagegen nur die Mehrbedarfe in Zusammenhang mit der Unterbringung von Flüchtlingen dar.

 


2.2.1Investitionstätigkeit

 

Die Ansatzveränderungen für Investitionstätigkeit wirken sich im Jahr 2016 im Einzelnen wie folgt aus:

 

 

Einzahlungen

- € -

Auszahlungen

- € -

Saldo

- € -

Ansatzveränderungen

-1.355.700

+18.447.800

-19.803.500

 

Insgesamt ergeben sich durch die Ansatzveränderungen zusätzliche Finanzhaushaltsbelastungen in Höhe von rd. 19,8 Mio. €.

 

Die hohe Belastung des Finanzhaushaltes resultiert aus der Einplanung von

25 Mio. € für die Herstellung von Flüchtlingsunterkünften gemäß der vom Rat beschlossenen Vorlage „Zuweisungen von Flüchtlingen in Braunschweig in 2016“ (DS 15-01259).  In 2015 ist ein Teil dieser Haushaltsmittel in Höhe von rd. 9,3 Mio. € bereits außerplanmäßig bereitgestellt worden. Es ist vorgesehen, dass in gleicher Höhe die jetzt zu veranschlagenden Haushaltsmittel gesperrt werden.

 

Weiterhin haben insbesondere die Aufnahme von Kapitalerhöhungen für Städtische Gesellschaften in Höhe von rd. 1,2 Mio. € (Stadt Braunschweig Beteiligungs-Gesellschaft mbH und Stadthalle Braunschweig Betriebsgesellschaft mbH) und die Einplanung von Haushaltsmitteln für den Neubau der Kita Lamme Ost II in Höhe von 3 Mio. € den Finanzhaushalt zusätzlich belastet. Für den Ersatzbau der Sporthalle in Lehndorf nach dem erfolgten Brand sind ebenfalls Finanzmittel in Höhe von 2,1 Mio. € für das Haushaltsjahr 2016 neu eingeplant worden.

 

Die sich hieraus ergebenden Belastungen des Finanzhaushaltes für das Jahr 2016 konnten nur begrenzt werden, indem durch Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen andere Projekte auf einen späteren Zeitpunkt verschoben wurden (z.B. Sanierung des Rathaus-Neubaus, Schulsanierungsprojekte).

 

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen verringert sich durch die
Ansatzveränderungen gegenüber dem Verwaltungsentwurf von bisher 58.050.900 € auf 53.318.200 €.

 

 

2.2.2Finanzierungstätigkeit

Über die bereits im Haushaltsplanentwurf veranschlagte Kreditaufnahme in Höhe der ordentlichen Tilgung ist nunmehr im Jahr 2016 darüber hinaus eine weitere Kreditaufnahme zur Finanzierung der Investitionskosten für die Flüchtlingsunterbringung in Höhe von 25 Mio. € eingeplant.

 

Die nachstehende Tabelle zeigt die Entwicklung der Kreditaufnahmen und der ordentlichen Tilgung:

 

Jahr

Kredit-aufnahmen

ordentliche
Tilgung

2016

33,4 Mio. €

9,0 Mio. €

2017

5,6 Mio. €

6,9 Mio. €

2018

4,5 Mio. €

5,8 Mio. €

2019

3,8 Mio. €

5,1 Mio. €

 


2.3Investitionsprogramm 2017 - 2019

 

Das Investitionsprogramm wird sich gegenüber dem Verwaltungsentwurf aufgrund der Ansatzveränderungen in den Planungsjahren 2017 - 2019 um folgende Beträge ausweiten (zu den Veränderungen 2016 s. Ziffer 2.2.1):

 

 

2017

- € -

2018

- € -

2019

- € -

Ansatzveränderungen

+ 7.561.400

+ 4.028.600

+ 2.190.400

      davon ergebniswirksam

- 159.200

- 1.211.400

- 1.673.300

      davon werterhöhend

+ 7.720.600

+ 5.240.000

+ 3.863.700

 

Hier wirken sich folgende entlastende und belastende Effekte aus:

 

Die Einsparungen im Investitionsbereich sind auf die unter Punkt 2.1.2 und Punkt 2.2.1 beschriebenen, aber auch für die Jahre 2017-2019 wirksamen Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen zurückzuführen.

 

In den Jahren 2017-2019 hat sich insbesondere im investiven Bereich (werterhöhende) eine Reduzierung des Finanzbedarfs von rd. 16,8 Mio. € ergeben.

 

Bei den Aufwandsmaßnahmen konnten die Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen nur begrenzt wirksam werden, da alleine durch die jährliche Aufstockung des allgemeinen Ansatzes für  Brandschutzmaßnahmen um 1 Mio. € sowie die zusätzlichen Brandschutzmittel für die Tiefgarage Packhof sich entsprechende Belastungen ergeben haben.

 

Trotz der erreichten Entlastungen im Investitionsbereich konnten noch Haushaltsmittel für die Mehrkosten der IGS Franzsches Feld, der Stadthallensanierung und der einmaligen Kapitalerhöhung der NiWo für das Haushaltsjahr 2018 als auch die jährlich vorgesehenen Kapitalerhöhungen bei den Gesellschaften der Stadt " Stadt Braunschweig Beteiligungs-Gesellschaft mbH und Stadthalle Braunschweig Betriebsgesellschaft mbH " in Höhe von 1,2 Mio. € berücksichtigt werden.

 

Die Ansatzveränderungen und die haushaltsneutralen Umsetzungen des Investitionsmanagements sind in den Anlagen 5.2 (5.2.1 bis 5.2.4) und 5.3 (5.3.1 bis 5.3.2) zusammengestellt.

 

2.4Ergebnisse

 

2.4.1Ergebnishaushalt

 

Insgesamt führen die Ansatzveränderungen zu folgenden Jahresergebnissen inkl. des geplanten Resteabbaus:
 

 

2016

2017

2018

2019

Jahresergebnis in Mio. €

-12,4

-14,1

-5,2

-20,4

Überschussrücklagen in Mio. €

172,9

158,9

153,6

133,2

 

Gemäß dem vorgelegten Stand der Planung und unter Berücksichtigung der Jahresergebnisse werden sich die Überschuss­rücklagen zum Ende des Jahres 2019 auf rd. 133,2 Mio. € reduzieren.

2.4.2Finanzhaushalt

 

Die Ergebnisse des Finanzhaushalts zeigen unter Berücksichtigung der Ansatzveränderungen inkl. des geplanten Resteabbaus folgendes Bild:
 

 

2016

2017

2018

2019

Finanzmittelveränderung in Mio. €

-44,8

-40,2

-20,9

-28,2

Zahlungsmittelbestand am Ende des Haushaltsjahres (rund) in Mio. €

32,4

-7,8

-28,7

-56,9

Nach dem Haushaltsplanentwurf 2016 betrug der voraussichtliche Bestand an Zahlungs­mitteln am Ende des Jahres 2019 inkl. des geplanten Abbaus der Haushaltsreste rd. 2,4 Mio. €. Nach dem gegenwärtigen Stand ist zu erwarten, dass der Bestand an Zahlungsmitteln Ende 2019 rd. -56,9 Mio. € betragen wird.

 

Aufgrund der dargestellten Entwicklung der Liquidität im Planungszeitraum ist bereits zum Haushaltsplanentwurf im September 2015 in § 4 der Haushaltssatzung eine Ermächtigung zur Aufnahme von Liquiditätskrediten gemäß § 122 NKomVG in Höhe von 30 Mio. € aufgenommen worden. Durch die dargestellten Belastungen hat sich die Liquiditätslage weiter verschlechtert, so dass nunmehr vorgeschlagen wird, die bis zur Wirksamkeit eines neuen Haushaltsplanes 2017 geltende Ermächtigung zur Aufnahme von Liquiditätskrediten auf 50 Mio. € anzuheben. Bevor eine Aufnahme von Liquiditätskrediten am Kreditmarkt erfolgt, sollen die Möglichkeiten zur Liquiditätssteuerung innerhalb des Konzerns Stadt (z. B. Cashpool) möglichst optimal eingesetzt werden.    

 

 


3. Ergebnisse der Ausschussberatungen einschließlich Anträgen der Fraktionen und Stadtbezirksräte


Hinweis:

Bei den nachfolgenden Berechnungen unter Ziffer 3 sind die Ansatzveränderungen mit dem Votum der Fachausschussberatungen berücksichtigt worden. Die Anträge der Fraktionen und Stadtbezirksräte, zu denen positive Beschlussvorschläge bzw. zu denen bisher noch keine bzw. gegensätzliche Empfehlungen der Fachausschüsse vorliegen, sind entsprechend der üblichen Verfahrensweise als Haushaltsbelastungen gewertet worden. Zu berücksichtigen ist weiter, dass die Fraktions- und Stadtbezirksratsanträge, die die gleichen Sachverhalte abbilden, mit der jeweils weitestgehenden Belastung gerechnet wurden. Anträge, die die gleichen Sachverhalte wie Ansatzveränderungen der Verwaltung abbilden, sind nur einmal einberechnet worden.

 

 

3.1Ergebnishaushalt

 

Die Beschlussempfehlungen zu den Ansatzveränderungen sowie zu den Anträgen der Fraktionen und die Vorschläge der Stadtbezirksräte führen nach dem gegenwärtigen Beratungsstand im Entwurf des Ergebnishaushaltes 2016 saldiert zu folgenden Veränderungen:

 

 

 

Erträge

- € -

Aufwand

- € -

Saldo

- € -

Veränderungen durch:

a) die Anträge der Fraktionen zum

    Ergebnishaushalt

  - 300.155 

  - 1.126.100 

+ 825.945 

b) Anträge der Fraktionen im

    Investitionsmanagement,

    die ergebniswirksam sind

0

+  320.000

-  320.000

c) die Anträge der Stadt-

    bezirksräte zum

Ergebnishaushalt

0

+  86.700

-  86.700

d) Anträge der Stadtbezirksräte

    im Investitionsmanagement,

    die ergebniswirksam sind

+ 50.000

+ 450.000

- 400.000

e) Entscheidungen über

    Ansatzveränderungen der

    Verwaltung zum 

    Ergebnishaushalt

0

0

0

f) Entscheidungen über

    Ansatzveränderungen der

    Verwaltung zum 

    Investitionsmanagement, die

    ergebniswirksam sind

0

+ 85.700

-85.700

Belastung Ergebnishaushalt

- 250.155

- 183.700

- 66.455

 

 

Nicht entlastend eingerechnet wurde der Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen zum Eintracht Stadion in Höhe von 141 T€. Die Fraktion sieht hier Einsparpotential, da die Nutzer diese Kosten übernehmen könnten. Der Bauausschuss hat den Antrag ohne Beschlussfassung passieren lassen.

 

 

 

Weiterhin wurde nicht entlastend die Absenkung der Haushaltsmittel für die Sanierung der Stadthalle in Höhe von 200 T€ eingerechnet. Es handelt sich hier um eine Ansatzveränderung der Verwaltung, die der Bauausschuss ohne Beschlussfassung hat passieren lassen.

 

Die Änderungsanträge der Fraktionen und der Stadtbezirksräte sind in den Anlagen 4.1 und 5.1 zusammengestellt.

 

 

3.2Finanzhaushalt

 

Die von den Fraktionen gestellten Anträge und die Vorschläge der Stadtbezirksräte für die Investitionen führen in 2016 saldiert zu folgenden Veränderungen:

 

 

Einzahlungen

- € -

Auszahlungen

- € -

Saldo

- € -

Veränderungen durch

a) die Anträge der Fraktionen

0

+ 1.280.000

- 1.280.000

b) die Anträge der Stadtbezirksräte

0

+ 226.500

- 226.500

c) Entscheidungen zu den Ansatz-

veränderungen der Verwaltung

0

+ 9.800

- 9.800

Ergebnis Investitionen

0

+ 1.516.300

- 1.516.300

 

 

Die Investitionsauszahlungen würden sich somit um rd. 1,5 Mio. € erhöhen. Primär ergibt sich diese Finanzhaushaltsbelastung durch das erneute Vorziehen der Haushaltsmittel für die Erweiterung der BBS V. Die Verwaltung hat im Rahmen der Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen dieses Projekt erst zur Umsetzung im Jahr 2020 ff vorgesehen.

 

Durch die einberechneten Fraktions- und Stadtbezirksanträge würden sich die Verpflichtungsermächtigungen um 2.053.600 € erhöhen müssen.

 

Hinweis:

Durch die Anträge der Fraktionen und Stadtbezirksräte zu den Investitions- auszahlungen werden sich im Ergebnishaushalt bei den Haushaltsansätzen „Auflösungserträge aus Sonderposten“, „aktivierte Eigenleistungen“ und „Abschreibungen“ weitere Veränderungen ergeben. Die Höhe dieser Veränderungen kann erst nach den Beschlussempfehlungen durch den Finanz- und Personalausschuss über die vorliegenden Anträge bestimmt werden.

 


3.3Investitionsprogramm 2017 - 2019

 

Das Investitionsprogramm würde sich gegenüber dem Verwaltungsentwurf unter Berücksichtigung der Beschlussfassung zu den Ansatzveränderungen der Verwaltung sowie der Anträge der Fraktionen und Stadtbezirksräte in den Jahren 2017 bis 2019 um folgende Beträge ausweiten (zu den Veränderungen 2015 s. Ziffer 3.2):

 

 

 

 

Planungsjahr

- € -

 

2017

2018

2019

1. Veränderungen im Investitionsprogramm durch die Anträge der Fraktionen und Stadtbezirksräte

-  4.992.000

-   1.435.000

-   2.660.000

      davon ergebniswirksam

-    1.318.400

-    767.000

-     532.000

      davon werterhöhend

-   3.673.600

-   668.000

-   2.128.000

2. Veränderungen im Investitionsprogramm durch die Entscheidungen zu den Ansatzveränderungen

-88.500

-88.500

-88.500

       davon ergebniswirksam

-78.700

-78.700

-78.700

       davon werterhöhend

- 9.800

- 9.800

- 9.800

3. Gesamt

- 5.080.500

- 1.523.500

-2.748.500

 

Die Fraktionsanträge beinhalten insbesondere das erneute Vorziehen von Schulsanierungsprojekten aber auch die Schaffung von zwei weiteren OGS' en.

 

Bei den Ansatzveränderungen der Verwaltung hat der Jugendhilfeausschuss die Einsparvorschläge zu den Geringwertigen Vermögensgegenständen (GVG), Globalansätzen und zu den Instandhaltungsansätzen des TH 51 ohne Beschlussfassung passieren lassen. Sollte dem Verwaltungsvorschlag nicht gefolgt werden, so käme es zu einer zusätzlichen jährlichen Belastung von rd. 90 T€.

 

Die Sanierungsmittel der Stadthalle, die die Verwaltung als Ansatzveränderung vorgesehen hat, wurden - wie unter Punkt 3.1 dargestellt - nicht entlastend eingerechnet (Finanzraten 2016: 200 T€; 2018: 200 T€, 2019: 6 Mio. € und 2020: 10,1 Mio. €). Der Bauausschuss hat den Antrag ohne Beschlussfassung passieren lassen.

 

 

 

3.4Gesamtergebnisse

 

3.4.1Ergebnishaushalt

 

Die Beschlussfassung zu den Ansatzveränderungen und die Änderungsanträge
der Fraktionen und der Stadtbezirksräte führen zu folgenden Jahresergebnissen:

 

 

 

2016

2017

2018

2019

Jahresergebnis in Mio. €

-12,4

-16,9

-7,5

-22,4

Überschussrücklage in Mio. €

172,9

156,0

148,5

126,1

3.4.2Finanzhaushalt

 

Die Ergebnisse des Finanzhaushalts ergeben sich wie folgt:

 

 

2016

2017

2018

2019

Finanzmittelveränderung in Mio. €

-46,4

-46,7

-23,9

-32,3

Zahlungsmittelbestand am Ende des Haushaltsjahres (rund) in Mio. €

30,8

-15,8

-39,7

-72,0

 

4. Bürgerhaushalt

 

Die Anlage 6 dient der Beratung der 75 am besten bewerteten gesamtstädtischen Einwohnervorschläge aus dem Bürgerhaushalt. Sie enthält zur Erleichterung neben einer Gesamtdarstellung einschließlich der Stellungnahmen der Verwaltung und der bisherigen Beratungsergebnisse (Teil 6.2) eine Auflistung gegliedert nach in Fachausschüssen angenommenen bzw. erstmalig durch den FPA zu beratenden Vorschlägen (Abschnitt A), in den Fachausschüssen abgelehnten (Abschnitt B) und bereits erledigten Vorschlägen (Abschnitt C) im Teil 6.1. Innerhalb dieser 3 Gliederungsblöcke sind die Vorschläge nach thematischer Verwandtschaft geordnet.

 

Es ist erkennbar, dass das Thema Radverkehr  wenn auch nicht so ausgeprägt wie im Vorjahr  zusammen mit dem Fußgängerverkehr ein deutlicher Schwerpunkt der Vorschläge ist. Hervorzuheben ist außerdem das Thema „ÖPNV“. Die Verwaltung schlägt daher vor, die im Beschlusstext aufgeführten Vorschläge aus den Themenbe­reichen Fuß- und Radverkehr sowie „ÖPNV“ dem Rat zur Annahme zu empfehlen.

 

Daneben wird vorgeschlagen, dass die Verwaltung den Auftrag erhält, ein Konzept zur Umstellung des Bürgerhaushalts auf ein vom Haushaltsplanverfahren zeitlich unabhängiges Verfahren zu entwickeln.

 

 

5.Schulden

 

Wie bereits unter Ziff. 2.2.2 dargestellt, ist ein Aufnahme von Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen vorgesehen.

 

Die nachstehende Tabelle zeigt die Entwicklung der Kredite für Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen sowie den Stand der Verbindlichkeiten aus kreditähnlichen Rechtsgeschäften:

 

 

2016

2017

2018

2019

Stand Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in Mio. € am Ende des Haushaltsjahres

94,4

93,1

91,8

90,5

Stand Verbindlichkeiten aus kreditähnlichen Rechtsgeschäften in Mio. € am Ende des Haushaltsjahres

85,0

81,8

78,6

75,2

 


6.Haushaltspläne der Sonderrechnungen Fachbereich Hochbau und Gebäudemanagement, Stadtentwässerung sowie Abfallwirtschaft


Die Haushaltsplanentwürfe der Sonderrechnungen Stadtentwässerung und Abfallwirtschaft sind dem Rat mit dem Entwurf des Haushaltsplans übersandt worden (Schreiben vom 14. September und 22. Dezember 2015). Diese sind am 9. Februar 2016 im Bauausschuss behandelt worden.

 

Der Entwurf des Haushaltsplans der Sonderrechnung Fachbereich 65 Hochbau und Gebäudemanagement wurde am 20. Januar 2016 an den Rat versandt und ebenfalls am 9. Februar 2016 im Bauausschuss behandelt.

 
 

7.Pensionsfonds

 

Durch Beschluss des Rates vom 5. Oktober 1999 wurde der rechtlich unselbständige „Pensionsfonds der Stadt Braunschweig“ mit Wirkung vom 1. Januar 2000 errichtet.
Es handelt sich hierbei um ein Sondervermögen nach § 130 Abs. 1 Nr. 5 des NKomVG, für das ein besonderer Haushaltsplan aufgestellt werden kann. Gemäß § 6 der am gleichen Tage vom Rat beschlossenen Satzung zur Errichtung und Verwaltung des Pensionsfonds ist für jedes Jahr ein Haushaltsplan aufzustellen.

 

Der in Abschnitt XIII. des Haushaltsplanentwurfs 2016 dargestellte Haushaltsplan 2016 für das Sondervermögen „Pensionsfonds der Stadt Braunschweig“ ist gemäß § 130 Abs. 4 NKomVG anstelle einer Haushaltssatzung zur Beschlussfassung vor­zulegen.

 

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich bei diesem zur Beschlussfassung vorgelegten Haushaltsplan lediglich um die rechtliche Ausformung des Sondervermögens handelt. Die aus dem städtischen Haushalt bereitzustellenden Mittel sind bereits im Finanzhaushalt und dem Investitionsprogramm des Haushaltsplanentwurfs 2016 ent­halten.

 

 

8.Änderung der Teilhaushalte und der Produktdarstellungen
 

Die Beschlussempfehlungen des Finanz- und Personalausschusses, die vorliegenden Anträge der Fraktionen und der Stadtbezirksräte, die von der Verwaltung dargelegten Ansatzveränderungen und später die endgültigen Beschlüsse des Rates zum Haushaltsentwurf 2016 haben auch (redaktionelle) Auswirkungen auf die Teilhaushalte und auf die Produkte. Sie führen in den Teilhaushalten zu einer Änderung der dargestellten Haushaltsansätze und somit auch zu anderen Ergebnissen der Teilhaushalte im Vergleich zum Haushaltsplanentwurf (Stand: September 2015). Sie haben ferner Änderungen der Produkterträge und Produktaufwendungen zur Folge. Aus technischen Gründen sind diese Auswirkungen auf die Teilhaushalte sowie auf die Produkterträge und Produktaufwendungen erst nach der Beschlussfassung durch den Rat darstellbar. Die endgültige Darstellung der Teilhaushalte sowie der Produktplanbeträge kann daher erst im Enddruck des Haushaltsplanes abgebildet werden.

 

Dies gilt entsprechend für die Aufteilung des Personalaufwandes auf die Teilhaushalte bzw. zwischen den Teilhaushalten. Hierdurch ergeben sich u. a. durch die Auflösung der Personalkostendeckungsreserve noch Verschiebungen, die erst im Enddruck des Haushaltsplanes abgebildet werden können. Durch diese Verschiebungen ergeben sich aber keine Auswirkungen auf die Höhe der Personalaufwendungen im Gesamtergebnis­haushalt.
 

9.Änderung der Wertgrenzen für Flüchtlinge

 

Alle bisher bekannten finanziellen Auswirkungen im Zusammenhang mit den Flüchtlingsangelegenheiten werden entsprechend dem aktuellen Kenntnisstand vorerst gebündelt in wenigen Positionen im Haushaltsplan abgebildet. Eine genauere Aufteilung innerhalb der primär zuständigen Fachbereiche 50 und 51 wird erst im Laufe der Bewirtschaftung möglich sein. Soweit auch bei anderen Fachbereichen Aufwendungen für Flüchtlingsangelegenheiten anfallen oder Verschiebungen zwischen den Teilhaushalten der Fachbereiche 50 und 51 erforderlich werden, sind über- bzw. außerplanmäßige Mittelbereitstellungen erforderlich. Um in diesen Fällen eine flexible sowie kurzfristige Handlungsfähigkeit zu erlangen, wird eine Anpassung der Wertgrenzen vorgeschlagen. Danach sollen dann, abweichend von der bisherigen Regelung des § 6 der Haushaltssatzung, über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen im Zusammenhang mit Flüchtlings­angelegen­heiten unerheblich sein, wenn sie im Einzelfall den Betrag von 150.000 Euro nicht übersteigen. Die Haushaltssatzung wird diesbezüglich entsprechend erweitert. Die erforderliche Deckung soll soweit möglich aus den Projekten bzw. Produkten für Flüchtlingsangelegenheiten erfolgen, bei denen die Ansätze vorerst gebündelt wurden.

 

 

10.Sonstige Änderungen

 

Die Verwaltung schlägt die in der Anlage 3 dargestellten Änderungen an den Wesentlichen Produkten und Maßnahmen vor.

 

Hervorzuheben ist die Ausweisung von Wesentlichen Produkten im Zusammenhang mit der Aufnahme und Betreuung von Flüchtlingen (Teilhaushalt FB 50) bzw. Unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen (Teilhaushalt FB 51). Wegen der akuten Handlungserfordernisse im Zusammenhang mit der Flüchtlingsthematik wurden zu den genannten neuen Wesentlichen Produkten zum Haushaltsplan 2016 noch keine Maßnahmen zur Zielerreichung formuliert.

 

 

11.Beteiligungsbericht

 

Nach § 1 Abs. 2 Ziff. 10 GemHKVO ist der „Bericht der Gemeinde über die Unternehmen und Einrichtungen in der Rechtsform des privaten Rechts und ihre Beteiligungen daran sowie über ihre kommunalen Anstalten (Beteiligungsbericht)“ eine Anlage zum Haushaltsplan. Der Beteiligungsbericht 2016 für die städtischen Gesellschaften wurde bereits mit Schreiben vom 27. Januar 2016 versandt.

 


 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...

Erläuterungen und Hinweise