Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Anfrage (öffentlich) - 16-01684

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Im Bebauungsplan mit örtlicher Bauvorschrift "Auf dem Anger-Nord" (16-01409) werden in der Anlage 4 ab Seite 20 die festgesetzten Ausgleichsmaßnahmen dargestellt. Im Geltungsbereich B wird in diesem Zusammenhang das "Flurstück 91, Flur 3, Gemarkung Waggum" aufgeführt.

 

Dies vorausgeschickt fragt die BIBS-Fraktion:

1) Ist es richtig, dass dieses Flurstück bereits in einem anderen Bebauungsplanverfahren als Ausgleichsfläche herangezogen wurde? Falls ja, in welchem?

2) Und falls ja, wie erklärt sich die Verwaltung diese doppelte Festsetzung des Flurstücks für Ausgleichsmaßnahmen in zwei verschiedenen Bebauungsplänen?

 

gez. Dr. Dr. Wolfgang Büchs

(BIBS-Fraktionsvorsitzender

 

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