Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 15-01321-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

 

Die Neufassung der Miet- und Benutzungsordnung für das Gemeinschaftshaus Rautheim wird mit sofortiger Wirkung beschlossen.“

 

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Sachverhalt

 

 

Sachverhalt:

 

Nachdem die Verwaltung zur Sitzung am 12. Januar 2016 eine geänderte Miet- und Benutzungsordnung zur Beschlussfassung vorgelegt hat, meldete der Stadtbezirksrat Beratungsbedarf an und bat in diesem Zusammenhang um die Klärung folgender Fragen:

 

Für welchen Personenkreis gilt die neue Miet- und Benutzungsordnung?

 

Ist mit dem Verbot des Parkverkehrs nach 22:00 Uhr auch der Schützenverein, das Jugendzentrum, die AWO, etc. gemeint? Oder auch wenn eine Parteiveranstaltung dort stattfindet, dürfen die Teilnehmer nach 22:00 Uhr dort keine Autos mehr bewegen?

 

Die Vorlage muss eindeutig in der Aussage sein, dass die Miet- und Benutzungsordnung nur für Feierlichkeiten gilt. Nicht aber für andere Anlässe.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

Das Gebäude Braunschweiger Straße 4 in Rautheim wird genutzt als Gemeinschaftshaus (Vermietung durch den Fachbereich Zentrale Dienste, Abt. Bezirksgeschäftsstellen, Bezirksgeschäftsstelle Süd), den Schützenverein Freischütz Rautheim (Kellerräume) und das Jugendzentrum Rautheim. Das Jugendzentrum nutzt einerseits Räume im 1. Obergeschoss (Zugang durch die rechte Außentür) und andererseits Räume im Gemeinschaftshaus.

 

Als Gemeinschaftshaus stehen nur die Räume im Erdgeschoss, linksseitiger Eingang, zur Verfügung. Die  Miet- und Benutzungsordnung sowohl in der bislang geltenden wie auch in der vorgelegten überarbeiteten Fassung bezieht sich auch nur auf diesen Gebäudeteil.

 

Für alle in diesen Räumlichkeiten stattfindenden Feiern, Versammlungen oder sonstigen Nutzungen gilt die neue Miet- und Benutzungsordnung ausnahmslos. Unter Berücksichtigung des Gleichheitsgrundsatzes können Ausnahmen für bestimmte Nutzungsanlässe nicht manifestiert werden (Diskriminierungsverbot). Eine Beschränkung des Regelwerks auf Feierlichkeiten ist somit nicht zulässig.

 

Die Nutzung der Räumlichkeiten im Gemeinschaftshaus durch das Jugendzentrum findet derzeit drei Mal wöchentlich bis 18:00 Uhr statt, so dass Nutzungseinschränkungen schon aufgrund der aufgezeigten zeitlichen Begrenzung nicht eintreten.

 

Der Schützenverein nutzt vom Gemeinschaftshaus abgetrennte Räumlichkeiten im Gebäude Braunschweiger Straße 4. Die Miet- und Benutzungsordnung findet hier keine Anwendung. Gleiches gilt für die bereits erwähnten Räume des Jugendzentrums im 1. OG.

 

Zur Verdeutlichung der räumlichen Situation (Geltungsbereich der Miet- und Benutzungsordnung) ist ein farbig gekennzeichneter Plan des Gebäudes als Anlage beigefügt.

 

 

 

 

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Anlagen

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Erläuterungen und Hinweise