Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung - 15-00892-02

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Zur Anfrage 15-00892 der Fraktion Die Linke hat die Verwaltung in der Bauausschuss-Sitzung vom 03. November 2015 Stellung genommen (Stellungnahme 15-00892-01).

 

Im Rahmen der Beratung wurde darum gebeten, dass die Verwaltung zumindest die Verlagerung der Radfahrstreifen auf die Fahrbahn weitergehend prüfe.

 

Hierzu teilt die Verwaltung folgendes mit:

 

Es wurde geprüft, ob Schutzstreifen für Fahrradfahrende eingerichtet werden können, da diese weniger Platz benötigen als Radfahrstreifen.

 

Die Prüfung hat ergeben, dass Schutzstreifen nur in sehr kurzen Abschnitten oder nur unter Verzicht auf Parkmöglichkeiten realisiert werden könnten. Da die baulich angelegten Radwege in diesem Straßenzug nicht benutzungspflichtig sind, ist es bereits heute rechtlich zulässig, auf der Fahrbahn zu fahren. Die Verwaltung sieht unter den heutigen Querschnittsvoraussetzungen keine Notwendigkeit, Schutzstreifen im betrachteten Bereich anzulegen. Die Markierung einzelner nicht zusammenhängender Abschnitte mit Schutzstreifen ist nicht sinnvoll.

 

Im Einzelnen:

 

  1. Abschnitt Hohetorbrücke (ca. 35 m):

Aufgrund zu geringer Fahrbahnbreite ist die Anlage von Schutzstreifen nicht möglich.

 

  1. Abschnitt Am Hohen Tore (ca. 125 m):

Zur Anlage von Schutzstreifen müsste das Längsparken auf der östlichen Seite in der jetzigen Form entfallen. Dieses würde dazu führen, dass zwischen den Bäumen (wie auf der Westseite) geparkt würde. Dadurch würden in diesem Bereich mit hohem Parkdruck einige Parkplätze entfallen.

 

  1. Kreuzungsbereich Am Hohen Tore/Hohetorwall/Sonnenstraße (ca. 40 m):

Im Kreuzungsbereich könnten Schutzstreifen angelegt werden.

 

  1. Abschnitt Sonnenstraße von Hohetorwall bis ca. Höhe Hausnr. 9 (ca. 90 m):

In diesem Bereich mit hohem Parkdruck müsste das Parken teilweise entfallen, um Schutzstreifen anzulegen.

 

  1. Abschnitt Sonnenstraße von ca. Höhe Hausnr. 9 bis Echternstraße (ca. 40 m):

In diesem Bereich könnten Schutzstreifen angelegt werden.

 

  1. Abschnitt Sonnenstraße von Echternstraße bis Güldenstraße (ca. 40 m):

Schutzstreifen könnten stadteinwärts nicht ohne Entfall einer Fahrspur eingerichtet werden. Stadtauswärts befindet sich eine gepflasterte Bushaltestelle (Busfläche neben Fahrspur). Auf der Busfläche kann kein Schutzstreifen angelegt werden. Die Fahrbahnbreite neben der Bushaltestelle ist für die Anlage eines Schutzstreifens nicht breit genug.

 

 

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