Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Antrag (öffentlich) - 16-01674

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Um das schnellere Errichten von Flüchtlingsunterkünften zu ermöglichen, somit schnellstmöglich die derzeit belegten Sporthallen für den Vereins- und den Schulsport wieder zu öffnen und darüber hinaus den städtischen Fachbereich Hochbau und Gebäudemanagement zu entlasten, wird die Verwaltung gebeten einen Investor zu suchen, welcher mindestens drei der noch zu planenden Flüchtlingsunterkünfte schlüsselfertig errichtet. Die Vorgaben des Braunschweiger Modells sind dabei einzuhalten, es ist aber größtmögliche Konstruktionsfreiheit zu gewähren.

Dem Bauausschuss ist für die Vergleichbarkeit in Bezug auf die Höhe der Errichtungskosten sowie der Planungs- und Bauzeit eine Gegenüberstellung mit wichtigen Kennzahlen vorzulegen.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Nach dem ersten Bekanntwerden der Information, dass Braunschweig mit Beginn des Jahres 2016 Flüchtlinge in eigener Zuständigkeit aufnehmen muss, gab es erste Schätzungen darüber, wie lange der Bau von entsprechenden Flüchtlingsunterkünften dauern würde. Zunächst sprach die Verwaltung von "Mitte 2016", später wurde daraus "Ende 2016" und zuletzt sogar "Februar 2017". Und obwohl noch an keinem der 15 dezentralen Standorte die Bauarbeiten begonnen haben, kommen seit dem 4. Januar wöchentlich rund 30 Flüchtlinge nach Braunschweig. Dies hat zur Folge, dass die Asylsuchenden derzeit in Turnhallen untergebracht werden, mit allen negativen Folgen für ihre eigene Privatsphäre und den eigentlich dort vorgesehenen Sportbetrieb unserer Vereine und Schulen. Ziel mehrerer Initiativen des Rates und der Verwaltung war es daher, die Zeit bis zur Fertigstellung der Flüchtlingsunterkünfte zu verkürzen bzw. Alternativen zu suchen, um nicht weitere Sporthallen belegen zu müssen oder möglicherweise die derzeit belegten Hallen wieder für den Sportbetrieb freizuziehen (bspw. durch Leichtbauhallen).

Im Moment sollen im Bauausschuss regelmäßig die Kosten für jeweils drei Standorte festgestellt und diese dann anschließend ausgeschrieben werden. Wenn also davon die Rede ist, dass im "Februar 2017" die ersten Flüchtlingsunterkünfte bezogen werden können, dann nach den momentanen Planungen sicherlich nicht alle gleichzeitig. Die Vergabe von mindestens drei der noch zu planenden Flüchtlingsunterkünfte an einen Investor soll nach der Intention dieses Antrages deshalb dazu führen, dass ein schnellerer Bau ermöglicht und gleichzeitig der städtische Fachbereich 65 (Hochbau und Gebäudemanagement) entlastet wird.

In der Sitzung des Bauausschusses am 9. Februar dieses Jahres hat darüber hinaus die Höhe der Kostenfeststellung für die ersten drei Standorte (Bienrode, Gartenstadt und Melverode) bei den Ausschussmitgliedern wie auch in der Öffentlichkeit zahlreiche Fragen aufgeworfen. Diese resultieren vor allem aus der Diskrepanz zwischen der ursprünglichen Annahme, dass pro Flüchtling für die Unterbringung rund 25.000 Euro investiert werden sollen, und dem tatsächlichen Beschluss, der Kosten von mindestens 31.000 Euro pro Person aufweist. Mit Beschluss des vorliegenden Antrages könnte also auch eine Vergleichbarkeit zwischen dem Investoren- und dem Eigenmodell erreicht werden. Um diese Vergleichbarkeit transparent zu gestalten, soll dem Bauausschuss eine Gegenüberstellung mit wichtigen Kennzahlen (bspw. Bauzeit, Höhe der einzelnen Kostengruppen etc.) vorgelegt werden.

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