Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung - 16-01667

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

1) Allgemeines

 

Durch die Vielfalt der Auftraggeber und regionalen Anforderungen unterscheiden sich die Arbeitsschwerpunkte der Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter: Je nach Schule sind sie schwerpunktmäßig u. a. im Freizeitbereich eingesetzt, kümmern sich um den Bereich der Übergangsvorbereitung von der Schule in die Berufswelt, nehmen sich den als besonders schwierig geltenden Schülerinnen und Schülern an oder übernehmen Anteile der Unterrichtsgestaltung. Auftrag, Ziel und Profil des Handlungsfeldes Schulsozialarbeit, das in den letzten Jahren stark an Bedeutung gewonnen hat, sind vielfältig. Die Frage, ob Aufgaben der Schulsozialarbeit in Landesverantwortung stehen oder eine kommunale Aufgabe sind, ist in den letzten Jahren intensiv diskutiert worden. Insgesamt wird Schulsozialarbeit an allen Standorten sowie in der wissenschaftlichen Diskussion als ein effektives und passgenaues Instrument der Unterstützung junger Menschen in ihrer Entwicklung angesehen.

 

Für die in Trägerschaft der Stadt Braunschweig, Fachbereich Kinder, Jugend und Familie, beschäftigten Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter an Grund-, Haupt- sowie einer Förderschule gilt, dass sich ihre Arbeit an den Bedürfnissen ihrer jeweiligen Schule orientiert. Insbesondere aber handelt es sich bei dem Einsatz der kommunalen Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter des Fachbereiches um die konsequente Einbindung der Jugendhilfe in die sozialen Systeme an Schulen. Entsprechend eng ist daher die Zusammenarbeit mit anderen Diensten des Fachbereiches, z. B. der Bezirkssozialarbeit, Kompetenzagentur oder der Koordinierungsstelle Schulverweigerung. Eine enge Vernetzung von Schulsozialarbeit und Jugendhilfe hat sich aus fachlicher Sicht als sehr förderlich erwiesen.

 

2) Schulformen

 

a) Grundschulen

Im Bereich der Schulsozialarbeit an Grundschule gründeten sich ursprünglich die Beschäftigungsverhältnisse für die dort tätigen sozialpädagogischen Fachkräfte, die nicht beim Land angestellt waren bzw. sind, auf Projektarbeit, die je zu einem Drittel durch das Land, Braunschweiger Stiftungen und die Stadt Braunschweig bezuschusst wurden. Die sechs aus diesen Projekten resultierenden halben Stellen sind mittlerweile kommunal verstetigt worden.

 

Aktuell richtet das Land an vier Braunschweiger Grundschulen Stellen für sozialpädagogische Fachkräfte ein, die der Integration von Kindern mit Flüchtlingsgeschichte in den schulischen Alltag dienen sollen. (Diese neuen Stellen sind in die anhängende Auflistung bereits mit aufgenommen.)

 

b) Hauptschulen

An den Schulen HS Pestalozzistraße, HS Rüningen, HS Sophienstraße, HS Heidberg, FS Astrid Lindgren sowie der IGS Volkmarode  wird je eine halbe Stelle durch das Land Niedersachsen finanziert und hat den Schwerpunkt, mit Hilfe spezifischer sozialpädagogischer Maßnahmen Schülerinnen und Schüler gezielt auf den Übergang Schule–Beruf vorzubereiten (ehemals „PRINT“, jetzt „Zuwendungen für die Durchführung sozialpädagogischer Maßnahmen zur Berufsorientierung und Berufsbildung“). An den Hauptschulen Sophienstr. und Pestalozzistr. sowie der Förderschule Astrid-Lindgren wird die halbe landesseitig geförderte Stelle um eine weitere halbe kommunal finanzierte Stelle aufgestockt. Die Landesförderung an den Haupt- und Förderschulen läuft zum 31.12.2016 aus. An den Schulen wird damit nicht nur der Stellenanteil der Landesförderung enden, sondern zugleich der jugendhilfliche Anteil der Stadt.

 

c) andere Schulformen

Für die Schulsozialarbeit anderer Träger besteht durch den Fachbereich 51 keine Steuerungsmöglichkeit. Daher organisiert der Fachbereich für die Grundschulen den Arbeitskreis „Schulsozialarbeit an Grundschulen“, für allgemeinbildende und berufsbildende Schulen das „Netzwerk Schulsozialarbeit in BS-Übergang Schule-Beruf“. Dieses Netzwerk hat zum Ziel, den Austausch und Informationsfluss zwischen Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeitern und den in der Jugendsozialarbeit Tätigen zu fördern.

 

3) Perspektiven

Zwischen den kommunalen Spitzenverbänden und dem Niedersächsischen MK finden seit langem Gespräche zur Schulsozialarbeit statt. Im Januar 2016 wurden die Gespräche wieder aufgenommen. Im Verlauf hat das MK den KSpV einen Vereinbarungsentwurf über die Kostentragung im Schulbereich vorgelegt. In diesem beschreibt das MK die soziale Arbeit in schulischer Verantwortung als Landesaufgabe. Für den jugendhilflichen Anteil, die schulbezogene Jugendarbeit sowie die Jugendsozialarbeit (Hilfen für die schulische Ausbildung) gemäß § 11 Abs. 3 und § 13 Abs. 1 SGB VIII, hingegen sieht das MK die Zuständigkeit weiterhin bei den Kommunen. Das Land stellt für die Zeit nach dem Wegfall des Print-Nachfolgeprogramms eine Versorgung von Schulen mit sozialer Arbeit in Aussicht. Die dafür notwendigen pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sollen in den Landesdienst eingestellt werden und dann der Dienstaufsicht der Schulleitungen unterstehen. Das hätte für Braunschweig zur Folge, dass die Einbindung der Jugendhilfe in die sozialen Systeme an Schulen im gewohnten Umfang nicht mehr gegeben wäre. Zudem ist derzeit offen, welche Schulen - die Realisierung des MK-Entwurfes angenommen - zukünftig bei einer Verteilung möglicher Stellen für die soziale Arbeit in schulischer Verantwortung Berücksichtigung finden würden.

 

Derzeit werden in Braunschweig ca. 38.000 Schüler in ca. 1.700 Schulklassen an ca. 63 Schulen beschult:

 

Allgemeinbildende Schulen (Schuljahr 2015/2016)

 

Jahrgänge 1 - 4: 350 Klassen, 8.297 Schülerinnen und Schüler

Jahrgänge 5 - 10: 584 Klassen, 13.988 Schülerinnen und Schüler

Jahrgänge 11 - 13: 175 Klassen, 3.438 Schülerinnen und Schüler

 

Berufsbildende Schulen (Schuljahr 2014/2015)

 

616 Klassen, 11.952 Schülerinnen und Schüler

 

Die in Braunschweig eingesetzten Fachkräfte der Schulsozialarbeit sind in der beigefügten Anlage aufgeführt.

 

 

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Anlagen

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