Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 16-01516-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Haushaltssatzung 2016
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 20 Fachbereich Finanzen
- Verantwortlich:
- Geiger
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Finanz- und Personalausschuss
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Entscheidung
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25.02.2016
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Beschlussvorschlag
Beschluss:
„Zur Vorbereitung der Haushaltslesung des Rates am 15. März 2016 wird der Finanz- und Personalausschuss um folgende Beschlussempfehlung gebeten:
1.Der Verwaltungsentwurf der Haushaltssatzung 2016 nach dem derzeitigen Stand mit
a)dem Haushaltsplan 2016 einschließlich Stellenplan und Investitionsprogramm 2015 – 2019
b)den Haushaltsplänen 2016 einschließlich Stellenübersichten und
Investitionsprogramm 2015 – 2019 für
-die Sonderrechnung Fachbereich 65 Hochbau und Gebäudemanagement
-die Sonderrechnung Stadtentwässerung und
-die Sonderrechnung Abfallwirtschaft
c)dem Haushaltsplan 2016 des Sondervermögens „Pensionsfonds der Stadt Braunschweig"
wird beschlossen, soweit sich nicht aus den nachfolgenden Beschlusspunkten eine andere Empfehlung ergibt.
2.Die finanzunwirksamen Anträge der Fraktionen einschließlich der Anträge der Stadtbezirksräte werden entsprechend den Empfehlungen der Fachausschüsse oder nach Maßgabe der Einzelabstimmung beschlossen (Anlage 2).
3.Die Änderungsvorschläge der Verwaltung zu Wesentlichen Produkten und Maßnahmen in einzelnen Teilhaushalten werden nach Maßgabe der Einzelabstimmungen beschlossen (Anlage 3).
4.Die finanzwirksamen Anträge der Fraktionen einschließlich der Anträge der Stadtbezirksräte werden entsprechend den Empfehlungen der Fachausschüsse oder nach Maßgabe der Einzelabstimmung beschlossen (Anlage 4.1 und 5.1).
5.Die Ansatzveränderungen der Verwaltung werden entsprechend den Verwaltungsempfehlungen oder nach Maßgabe der Einzelabstimmung beschlossen (Anlage 4.2 und 5.2).
6.Die haushaltsneutralen Umsetzungen und die Haushaltsvermerke der Verwaltung werden entsprechend den Verwaltungsempfehlungen oder nach Maßgabe der
Einzelabstimmung beschlossen (Anlage 4.3 und 5.3).
7. Aus den 75 am besten bewerteten Einwohnervorschlägen zum Bürgerhaushalt werden aus dem Themenbereich ÖPNV die Bürgervorschläge Nr. 2, 16, 27 und 40 sowie aus dem Themenbereich Fuß- und Radverkehr die Bürgervorschläge Nr. 15, 18, 20, 24 und 37 inhaltlich aufgegriffen und im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel bzw. hierfür im Wirtschaftsplan der Braunschweiger Verkehrs-GmbH vorhandener Mittel unter Berücksichtigung bestehender Prioritäten umgesetzt.
Für die bereits umgesetzten bzw. in Umsetzung befindlichen Vorschläge (Abschnitt C der Anlage 6.1) ist die Bereitstellung zusätzlicher Haushaltsmittel nicht erforderlich.
Die unter Abschnitt B der Anlage 6.1 aufgeführten Vorschläge werden auf Grund des Ergebnisses der Vorberatung in den Fachausschüssen abgelehnt.
Für die übrigen Top 75-Vorschläge werden keine zusätzlichen Haushaltsmittel bereitgestellt. Die Verwaltung wird gebeten, die Inhalte dieser Vorschläge bei Bearbeitung der jeweiligen Themen zu würdigen und in die Entscheidung mit einfließen zu lassen.
Die Verwaltung wird beauftragt, ein Konzept zu entwickeln, wie der Bürgerhaushalt auf ein vom Haushaltsplanverfahren zeitlich unabhängiges Verfahren umgestellt werden kann.
8. Die Verwaltung wird ermächtigt, die sich aus den vorstehenden Beschlusspunkten und der Aufteilung der Personalaufwendungen ergebenden Veränderungen im Enddruck des Haushaltsplanes 2016 auf die Teilhaushalte einschließlich der Produktdarstellung zu übertragen.
9. Der § 4 der Haushaltssatzung 2016 wird folgendermaßen geändert:
„Der Höchstbetrag, bis zu dem im Haushaltsjahr 2016 Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 50.000.000 Euro festgesetzt.“
10.1 Der § 6 der Haushaltssatzung 2016 wird folgendermaßen erweitert:
"Davon abweichend sind über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen im Zusammenhang mit Flüchtlingsangelegenheiten unerheblich, wenn sie im Einzelfall den Betrag von 150.000 Euro nicht übersteigen."
10.2 Die Richtlinie des Rates gemäß § 58 Abs. 1 NKomVG zur Auslegung des Begriffes „Geschäfte der laufenden Verwaltung“ wird unter lit. g) um folgenden Satz 2 ergänzt:
"Die Zustimmung zu über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen im Zusammenhang mit Flüchtlingsangelegenheiten ist bis zu einer Wertgrenze von 150.000 Euro im Einzelfall ein Geschäft der laufenden Verwaltung."
Sachverhalt
Sachverhalt:
1. Änderungen am Beschlusstext
Der in der Drucksache 16-01516 vorgeschlagene Beschluss wird aus redaktionellen Gründen wie folgt verändert:
1.1
Unter der Ziffer 7 im letzten Absatz wird das Wort „wird“ ergänzt, so dass dieser Absatz lautet:
„Die Verwaltung wird beauftragt, ein Konzept zu entwickeln, wie der Bürgerhaushalt auf ein vom Haushaltsplanverfahren zeitlich unabhängiges Verfahren umgestellt werden kann.“
1.2
Weiterhin wird unter der Ziffer 10.1 der letzte Absatz gelöscht. Dieser Absatz ist nicht notwendig, da unter dem Beschlusspunkt 10.2 der Beschluss zur Änderung der Richtlinie des Rates gefasst wird. Der Absatz wurde versehentlich nach Aufnahme des Punktes 10.2 nicht gelöscht.
2. Änderungen des Sachverhaltes
Der in der Drucksache 16-01516 wiedergegebene Sachverhalt wird wie folgt ergänzt:
Nach dem Versand der Vorlage „Haushaltsatzung 2016“ vom 18. Februar 2016 sind Veränderungen notwendig geworden, die bei der Beratung in der Sitzung des Finanz- und Personalausschuss am 25. Februar 2016 berücksichtigt werden sollen. Es handelt sich hierbei größtenteils um Veränderungen bei den Personalaufwendungen durch die bereits übersandte Vorlage zum Stellenplan vom 18. Februar 2016:
Weitere 51 Stellenschaffungen werden notwendig im Bereich der Betreuung unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge beim Fachbereich 51 sowie rund 7 Stellenschaffungen in der zu bildenden Abteilung für Flüchtlinge und Integration beim Fachbereich 50. Daneben sind weitere 10 Stellenschaffungen in anderen Bereichen der Verwaltung zu berücksichtigen. Hieraus ergeben sich Mehraufwendungen beim Personalaufwand von rund 1,0 Mio. €, so dass insgesamt Personalaufwendungen von 189,56 Mio. € im Haushaltsplan 2016 einzuplanen sind. Die Personalmehrkosten beim FB 50 sind Bestandteil des Aufwands von 15.000 € je Flüchtling, die im Haushaltsentwurf unter Berücksichtigung der Änderungen vom Dezember 2015 enthalten sind. Die Mehraufwendungen beim FB 51 und den anderen Bereichen sind größtenteils gedeckt durch Kostenerstattungen vom Land Niedersachsen sowie durch wegfallende Stellen. Insgesamt ergibt sich hieraus im Haushaltsjahr 2016 keine Haushaltsbelastung.
Allerdings stehen den Stellenwegfällen beim FB 51 höhere Sachkosten von 0,3 Mio. € im Zusammenhang mit der zukünftigen Leistungserbringung durch einen freien Träger gegenüber.
Zum Investitionsmanagement wurde nachträglich der Bedarf geltend gemacht, dass die Sanierung des Löschwassersystems an der IGS Franzsches Feld für das Haushaltsjahr 2017 höhere Kosten erzeugt, woran sich das Land aber mit einem nicht unerheblichen Anteil beteiligen wird. Das zu sanierende Löschwassersystem befindet sich größtenteils im städtischen Eigentum; jedoch kommen die Baumaßnahmen auch dem auf dem Grundstück befindlichen Gebäude des Landes zugute.
Die erforderlichen Ansatzveränderungen der Verwaltung sind unter Berücksichtigung der Verschiebung anderer Maßnahmen haushaltsneutral (siehe Anlage 5.2.2 - 1. Ergänzung).
Gesamtergebnisse (vgl. Ziffer 3 der Hauptvorlage)
Ergebnishaushalt
Aus den dargestellten Veränderungen ergeben sich die folgenden Jahresergebnisse:
| 2016 | 2017 | 2018 | 2019 |
Jahresergebnis in Mio. € | -12,7 | -17,4 | -8,1 | -23,0 |
Überschussrücklage in Mio. € | 172,6 | 155,1 | 147,0 | 124,0 |
Finanzhaushalt
Die Ergebnisse des Finanzhaushalts ergeben sich wie folgt:
| 2016 | 2017 | 2018 | 2019 |
Finanzmittelveränderung in Mio. € | -46,7 | -47,3 | -24,5 | -32,9 |
Zahlungsmittelbestand am Ende des Haushaltsjahres (rund) in Mio. € | 30,5 | -16,8 | -41,3 | -74,2 |
3. Ergänzung von Stellungnahmen zu Vorschlägen zum Bürgerhaushalt
Drei Einwohnervorschläge haben die Begrünung von Plätzen in der Innenstadt zum Ziel. Zwei davon wurden im Planungs- und Umweltausschuss entgegen der Empfehlung der Verwaltung zur Annahme empfohlen. Für die weitere Beratung wurden zur Verdeutlichung der Situation die Stellungnahmen der Verwaltung zu den Einwohnervorschlägen ergänzt (s. Ergänzung zur Anlage 6).
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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252,1 kB
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2
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(wie Dokument)
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146,8 kB
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3
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(wie Dokument)
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98,2 kB
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