Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 16-01516-02
Grunddaten
- Betreff:
-
Haushaltssatzung 2016
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 20 Fachbereich Finanzen
- Verantwortlich:
- Geiger
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Finanz- und Personalausschuss
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Entscheidung
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25.02.2016
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Beschlussvorschlag
Beschluss:
„Zur Vorbereitung der Haushaltslesung des Rates am 15. März 2016 wird der Finanz- und Personalausschuss um folgende Beschlussempfehlung gebeten:
1.Der Verwaltungsentwurf der Haushaltssatzung 2016 nach dem derzeitigen Stand mit
a)dem Haushaltsplan 2016 einschließlich Stellenplan und Investitionsprogramm 2015 – 2019
b)den Haushaltsplänen 2016 einschließlich Stellenübersichten und
Investitionsprogramm 2015 – 2019 für
-die Sonderrechnung Fachbereich 65 Hochbau und Gebäudemanagement
-die Sonderrechnung Stadtentwässerung und
-die Sonderrechnung Abfallwirtschaft
c)dem Haushaltsplan 2016 des Sondervermögens „Pensionsfonds der Stadt Braunschweig"
wird beschlossen, soweit sich nicht aus den nachfolgenden Beschlusspunkten eine andere Empfehlung ergibt.
2.Die finanzunwirksamen Anträge der Fraktionen einschließlich der Anträge der Stadtbezirksräte werden entsprechend den Empfehlungen der Fachausschüsse oder nach Maßgabe der Einzelabstimmung beschlossen (Anlage 2).
3.Die Änderungsvorschläge der Verwaltung zu Wesentlichen Produkten und Maßnahmen in einzelnen Teilhaushalten werden nach Maßgabe der Einzelabstimmungen beschlossen (Anlage 3).
4.Die finanzwirksamen Anträge der Fraktionen einschließlich der Anträge der Stadtbezirksräte werden entsprechend den Empfehlungen der Fachausschüsse oder nach Maßgabe der Einzelabstimmung beschlossen (Anlage 4.1 und 5.1).
5.Die Ansatzveränderungen der Verwaltung werden entsprechend den Verwaltungsempfehlungen oder nach Maßgabe der Einzelabstimmung beschlossen (Anlage 4.2 und 5.2).
6.Die haushaltsneutralen Umsetzungen und die Haushaltsvermerke der Verwaltung werden entsprechend den Verwaltungsempfehlungen oder nach Maßgabe der Einzelabstimmung beschlossen (Anlage 4.3 und 5.3).
7.Aus den 75 am besten bewerteten Einwohnervorschlägen zum Bürgerhaushalt werden aus dem Themenbereich ÖPNV die Bürgervorschläge Nr. 2, 16, 27 und 40 sowie aus dem Themenbereich Fuß- und Radverkehr die Bürgervorschläge Nr. 15, 18, 20, 24 und 37 inhaltlich aufgegriffen und im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel bzw. hierfür im Wirtschaftsplan der Braunschweiger Verkehrs-GmbH vorhandener Mittel unter Berücksichtigung bestehender Prioritäten umgesetzt.
Für die bereits umgesetzten bzw. in Umsetzung befindlichen Vorschläge (Abschnitt C der Anlage 6.1) ist die Bereitstellung zusätzlicher Haushaltsmittel nicht erforderlich.
Die unter Abschnitt B der Anlage 6.1 aufgeführten Vorschläge werden auf Grund des Ergebnisses der Vorberatung in den Fachausschüssen abgelehnt.
Für die übrigen Top 75-Vorschläge werden keine zusätzlichen Haushaltsmittel bereitgestellt. Die Verwaltung wird gebeten, die Inhalte dieser Vorschläge bei Bearbeitung der jeweiligen Themen zu würdigen und in die Entscheidung mit einfließen zu lassen.
Die Verwaltung wird beauftragt, ein Konzept zu entwickeln, wie der Bürgerhaushalt auf ein vom Haushaltsplanverfahren zeitlich unabhängiges Verfahren umgestellt werden kann.
8.Die Verwaltung wird ermächtigt, die sich aus den vorstehenden Beschlusspunkten und der Aufteilung der Personalaufwendungen ergebenden Veränderungen im Enddruck des Haushaltsplanes 2016 auf die Teilhaushalte einschließlich der Produktdarstellung zu übertragen.
9.Der § 4 der Haushaltssatzung 2016 wird folgendermaßen geändert:
„Der Höchstbetrag, bis zu dem im Haushaltsjahr 2016 Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 50.000.000 Euro festgesetzt.“
10.1Der § 6 der Haushaltssatzung 2016 wird folgendermaßen erweitert:
"Davon abweichend sind über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen im Zusammenhang mit Flüchtlingsangelegenheiten unerheblich, wenn sie im Einzelfall den Betrag von 150.000 Euro nicht übersteigen."
10.2 Die Richtlinie des Rates gemäß § 58 Abs. 1 NKomVG zur Auslegung des Begriffes „Geschäfte der laufenden Verwaltung“ wird unter lit. g) um folgenden Satz 2 ergänzt:
"Die Zustimmung zu über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen im Zusammenhang mit Flüchtlingsangelegenheiten ist bis zu einer Wertgrenze von 150.000 Euro im Einzelfall ein Geschäft der laufenden Verwaltung."
Sachverhalt
Sachverhalt:
1. Ergebnis des Jugendhilfeausschusses
Der Jugendhilfeausschuss hat in seiner Sitzung am 24. Februar 2016 die „Entgelttarife für Kindertagesstätten, Einrichtungen der Teilzeit-Schulkindbetreuung und für die Kindertagespflege“ einschließlich der vorliegenden Anträge beraten. Diese Anträge wurden angenommen.
Die in den Listen (Anlage 4.1 und 4.2.1) enthaltenen Anträge der Fraktionen (Nummer 101 und 102) und die Ansatzveränderungen der Verwaltung (Nummer 120 und 124) sind daher in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses für erledigt erklärt worden.
2. Weitere Fraktionsanträge
Nach dem Versand der Vorlage „Haushaltsatzung 2016“ vom 18. Februar 2016 sind weitere Anträge der CDU-Fraktion und der SPD-Fraktion eingegangen (Anlage 0), die bei der Beratung in der Sitzung des Finanz- und Personalausschuss am 25. Februar 2016 berücksichtigt werden sollen.
3. Gesamtergebnisse
Aus den Anträgen ergeben sich folgende neue Gesamtergebnisse (vgl. Ziffer 3 der Hauptvorlage bzw. der 1. Ergänzungsvorlage):
Ergebnishaushalt
| 2016 | 2017 | 2018 | 2019 |
Jahresergebnis in Mio. € | -12,7 | -17,5 | -11,3 | -27,9 |
Überschussrücklage in Mio. € | 172,6 | 155,1 | 143,8 | 116,0 |
Finanzhaushalt
| 2016 | 2017 | 2018 | 2019 |
Finanzmittelveränderung in Mio. € | -46,7 | -47,3 | -35,2 | -31,7 |
Zahlungsmittelbestand am Ende des Haushaltsjahres (rund) in Mio. € | 30,5 | -16,8 | -52,0 | -83,7 |
4. Sonstiges
Weiterhin sind in der Anlage auch eine Stellungnahme zum finanzwirksamen Antrag Nr. 128 und die Stellungnahme zum finanzwirksamen Antrag Nr. 49 beigefügt.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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184,1 kB
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2
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(wie Dokument)
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85,2 kB
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3
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(wie Dokument)
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149,6 kB
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4
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(wie Dokument)
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431,1 kB
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