Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 16-01412-01

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Sachverhalt

Sachverhalt:
 

Zur Anfrage der Fraktion der Piratenpartei vom 08.01.2016 (Drucksache 16-01412) wird wie folgt Stellung genommen:

 

Zuschüsse und Förderungen aus Haushaltsmitteln der Stadt Braunschweig an Dritte werden auf Grundlage verschiedener rechtlicher Regelungen, insbesondere der allgemeinen und speziellen Zuwendungsrichtlinien (Sportförderrichtlinie, Förderrichtlinien für den Fachbereich Kultur etc.), geleistet. Im Regelfall enthalten die jeweiligen Vorschriften einen Haushalts­vorbehalt, der sicherstellt, dass nicht mehr als die im Haushaltsplan veranschlagten Mittel verausgabt werden.

 

Darüber hinaus sind dort lediglich für einige wenige Bereiche (z. B. Förderung kultureller Projekte, Förderung der Integration) Gesamtbeträge vorgesehen, deren Verteilung sich nach Anzahl und Umfang entsprechender Förderanträge richtet. In vielen Fällen sind die im Haushaltsplan veranschlagten Haushaltsmittel jedoch bereits an einen konkret benannten Zuwendungsempfänger gebunden (vgl. Zuschussliste im Vorbericht eines jeden Haushaltsplanes).

 

Dies vorausgeschickt beantworte ich die o. g. Anfrage wie folgt:

 

Zu Frage 1:

 

Eine verwaltungsinterne Abfrage hat ergeben, dass im Haushaltsjahr 2014 sämtliche Förderrichtlinien in vollem Umfang, d. h. der jeweiligen Regelung entsprechend, umgesetzt wurden. Dabei ist zu berücksichtigen, dass viele Richtlinien einen Haushaltsvorbehalt enthalten, da die durch Anträge geäußerten Bedürfnisse prinzipiell größer sind als die verfügbaren Finanzmittel (z. B. im Kulturbereich).

 

Zu Frage 2:

 

Aufgrund des o. g. Haushaltsvorbehalts sind keine zusätzlichen Haushaltsmittel nötig.

 

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