Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 16-01683-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Zur Anfrage der CDU-Fraktion vom 18.02.2016 [16-01683] wird wie folgt Stellung genommen:
 

Die innerstädtische Liegenschaft für eine Drei-Feld-Sporthalle ist aufgrund des hohen Fehlbedarfs für die BBS I, III und IV nach dem Ausscheiden mehrerer Alternativen als Vorbehaltsfläche reserviert.

 

Im Jahr 2008 hat die Verwaltung einen Architekten-Investoren-Wettbewerb für eine Großsporthalle mit Tiefgarage und Wohnen im Rahmen eines angedachten Public Private Partnership-Projektes durchgeführt. Mit dem Ergebnis wurde die Machbarkeit nachgewiesen, allerdings wurde die weitere Projektentwicklung bzw. Ausschreibung für einen Investor aus finanziellen Gründen anschließend zurückgestellt; die Reservierung des Grundstücks besteht aber bis heute aufgrund des weiterhin vorhandenen Bedarfs.

 

Die Verwaltung hat aktuell ihre Planung für Wohnbauprojekte in den kommenden Jahren im Wohnraumversorgungskonzept vorgestellt. Die zentrale und dennoch relativ geschützte Lage am Großen Hof eignet sich hervorragend für die Entwicklung eines weiteren Wohnstandorts.

 

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen wie folgt:

 

Zu Frage 1:

 

Es gibt noch keine konkreten Planungen. Erste Überlegungen zur Entwicklung der ungenutzten Flächen beinhalten die Realisierbarkeit einer Sporthalle mit darüber liegenden Berufsschul-Klassenräumen auf dem damaligen Wettbewerbsgelände südlich Großer Hof und neuen Wohnungsbau auf dem benachbarten Grundstück der dann von Schulnutzung frei gezogenen Gebäude der ehemaligen Kielhornschule westlich vom Litolfweg.

 

Zu Frage 2:

 

Die genannten Gebäude könnten dann von Schulnutzung befreit werden, wenn die für die Helene-Engelbrecht-Schule erforderlichen Unterrichtsräume neu geschaffen worden sein werden.

 

Das Grundstück der ehemaligen Kielhornschule befindet sich im Geltungsbereich eines rechtskräftigen B-Plans, der öffentliche Nutzung mit öffentlicher Grünfläche festsetzt. Es müsste für Wohnbebauung ein neuer B-Plan aufgestellt werden.

 

 

Dann würde die Ausschreibung des Grundstücks an einen Investor erfolgen. Erste Gespräche dazu haben bereits stattgefunden.

 

Zu Frage 3:

 

Grundsätzlich ist hier eine Mischung der Wohnungen aus frei finanziertem und sozial gefördertem Wohnungsbau denkbar. Gemäß dem Abschlusspapier des „Bündnis für Wohnen“ bemüht sich die Verwaltung bei jedem größeren Wohnungsbauvorhaben um einen Anteil von 20 % an preisgünstigen Wohnungen. Auf dem Grundstück der ehemaligen Kielhornschule sind ca. 60 bis 70 neue Wohnungen vorstellbar.

 

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