Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 16-01395-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan mit örtlicher Bauvorschrift "Alsterplatz", HO 51 Stadtgebiet zwischen Alsterplatz, Wiedweg, Rheinring, Wilhelm-Bracke-Gesamtschule und Störweg Behandlung der Stellungnahmen, Satzungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 61 Fachbereich Stadtplanung und Umweltschutz
- Beteiligt:
- 0100 Steuerungsdienst; 0130 Referat Kommunikation; DEZERNAT III - Bau- und Umweltschutzdezernat; 0600 Baureferat
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Braunschweig
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Entscheidung
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15.03.2016
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Beschlussvorschlag
Beschluss:
„1.Die während der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB eingegangenen Stellungnahmen sind entsprechend den Vorschlägen der Verwaltung gemäß Anlage 6 zu behandeln.
2.Der Bebauungsplan mit örtlicher Bauvorschrift „Alsterplatz“, HO 51, wird in der während der Sitzung ausgehängten Fassung gemäß § 10 (1) BauGB als Satzung beschlossen.
3.Die zugehörige Begründung wird beschlossen.“
Sachverhalt
Sachverhalt:
Der Planungs- und Umweltausschuss hat in seiner Sitzung am 2. März 2016 dem Bebauungsplan mit örtlicher Bauvorschrift „Alsterplatz“, HO 51, zugestimmt unter der Bedingung, dass in den textlichen Festsetzungen B II 3 in Bezug auf Photovoltaikanlagen und solarthermische Anlagen eine Ausnahmeregelung vorgesehen wird. Diese textliche Festsetzung sieht vor, dass solche Anlagen oberhalb der vorgeschriebenen Dachbegrünung nur auf maximal 50 % der Dachfläche zulässig sind und dabei einen Abstand von mindestens 3,00 m von der Dachkante einhalten müssen. Mit diesen Festsetzungen werden Ziele der Wohnumfeld- und Stadtgestaltung verfolgt. Insbesondere soll dadurch die Wahrnehmbarkeit der begrünten Dachfläcnen von den höhergelegenen Gebäuden der Umgebung aus gesichert sowie die Wahrnehmbarkeit der Solaranlagen von öffentlichen Räumen aus reduziert werden.
Mit der geforderten Ausnahmeregelung soll sichergestellt werden, dass durch diese Festsetzungen Solaranlagen nicht behindert werden, die diese Festsetzungen gegebenenfalls nicht in vollem Umfang einhalten können, sich aber auch nicht negativ auf das Ortsbild auswirken.
Die geänderten textlichen Festsetzungen B II 3 sehen nun ergänzend vor, dass eine Ausnahme zugelassen werden kann, wenn die Abweichung aus technischen oder wirtschaftlichen Gründen erforderlich ist und eine Beeinträchtigung des Ortsbildes nicht zu erwarten ist.
Die Begründung wurde entsprechend ergänzt (Kapitel 5.10.2).
Das Datum der Pläne (Anlagen 2, 3 und 3 b) wurde an das Datum der Texte (Anlagen 4 und 5) angepasst.
Empfehlung
Die Verwaltung empfiehlt, die in der Anlage 6 ausgeführten Stellungnahmen den Vorschlägen der Verwaltung entsprechend zu behandeln und den Bebauungsplan mit örtlicher Bauvorschrift „Alsterplatz“, HO 51, als Satzung sowie die Begründung zu beschließen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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2,1 MB
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2
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(wie Dokument)
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666 kB
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3
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(wie Dokument)
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1 MB
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4
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(wie Dokument)
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244,6 kB
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5
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(wie Dokument)
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74,3 kB
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6
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(wie Dokument)
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235,9 kB
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7
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(wie Dokument)
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66,9 kB
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