Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 16-01730
Grunddaten
- Betreff:
-
Neufassung des Entgelttarifs für die Kindertagesstätten sowie Einrichtungen der Teilzeit-Schulkindbetreuung der Stadt Braunschweig vom 27. Mai 2014 und des Entgelttarifs für die Kindertagespflege in der Stadt Braunschweig vom 27. Mai 2014 Personalbedarf und Besetzung
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 51 Fachbereich Kinder, Jugend und Familie
- Verantwortlich:
- Dr. Hanke
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Braunschweig
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Entscheidung
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15.03.2016
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Beschlussvorschlag
Beschluss:
„Vorbehaltlich der Zustimmung des Rates zur Neufassung des Entgelttarifs für Kindertagestätten sowie Einrichtungen der Teilzeit-Schulkindbetreuung und der Haushaltssatzung 2016 wird die Verwaltung im Vorgriff auf den Stellenplan 2016 ermächtigt, die Besetzung der hierfür erforderlichen 2 Verwaltungsstellen zum nächstmöglichen Zeitpunkt vorzunehmen.“
Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Verwaltung hat mit der Vorlage Neufassung des Entgelttarifs für die Kindertagesstätten sowie Einrichtungen der Teilzeit-Schulkindbetreuung der Stadt Braunschweig vom 27. Mai 2014 und des Entgelttarifs für die Kindertagespflege in der Stadt Braunschweig vom 27. Mai 2014 (DS-15-01375) einen Vorschlag zur Neufassung des Entgelttarifs und der Wiedereinführung von Kindergarten-Entgelten ohne Übergangsregelung unterbreitet und gleichzeitig den Personalbedarf dargestellt. Diesem Vorschlag ist der Jugendhilfeausschuss in seinen Sitzungen am 4. und 24. Februar 2016 und der Finanz- und Personalausschuss in seiner Sitzung am 25. Februar 2016 nicht gefolgt.
Mehrheitlich beschlossen wurde der weitergehende interfraktionelle Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN im Rat der Stadt Braunschweig (DS 16-01629) in der Fassung des Änderungsantrags (DS16-01715), der u. a. auch die Wiedereinführung der Kindergarten-Entgelte vorsieht und zudem eine Übergangsregelung ankündigt.
Durch die Wiedereinführung der Kindergarten-Entgelte sind zusätzlich ca. 5.000 Festsetzungen zur Entgelthöhe zu treffen und zu überwachen. Es wird von einem dauerhaften Personalmehrbedarf von 2 Stellen und von Mehrkosten von voraussichtlich 135.000 € (Büroarbeitsplatz mit IT-Kosten, BesGr A7) ausgegangen.
Für den Einführungszeitraum sowie zur Umsetzung der (noch nicht bekannten) Übergangsregelung werden darüber hinaus weitere Kräfte benötigt. Für eine fristgerechte Umsetzung zum Kindergartenjahr 2016/2017 ist es notwendig die Besetzung zum nächstmöglichen Zeitpunkt freizugeben.
