Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 16-01697
Grunddaten
- Betreff:
-
Haushaltssatzung 2016 der Stadt Braunschweig
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 20 Fachbereich Finanzen
- Verantwortlich:
- Geiger
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Braunschweig
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Entscheidung
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15.03.2016
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Beschlussvorschlag
Beschluss:
„Der Rat der Stadt wird gebeten zu beschließen:
1.Die Haushaltssatzung 2016 (Anlage 1) mit
a)dem Haushaltsplan 2016 einschließlich Stellenplan und Investitionsprogramm 2015 – 2019
b)den Haushaltsplänen 2016 einschließlich Stellenübersichten und
Investitionsprogramm 2015 – 2019 für
-die Sonderrechnung Fachbereich 65 Hochbau und Gebäudemanagement
-die Sonderrechnung Stadtentwässerung und
-die Sonderrechnung Abfallwirtschaft
c)dem Haushaltsplan 2016 des Sondervermögens „Pensionsfonds der Stadt Braunschweig"
wird entsprechend den Beschlussempfehlungen des Finanz- und Personalausschusses und den während der Sitzung gefassten Empfehlungen des Verwaltungsausschusses zusammen mit den während der Haushaltslesung angenommenen Anträgen
beschlossen.
2.Die finanzunwirksamen Anträge der Fraktionen und der Stadtbezirksräte werden entsprechend den Beschlussempfehlungen des Finanz- und Personalausschusses und den während der Sitzung gefassten Empfehlungen des Verwaltungsausschusses zusammen mit den während der Haushaltslesung angenommenen Anträgen beschlossen.
3.Die Änderungsvorschläge der Verwaltung zu Wesentlichen Produkten und Maßnahmen in einzelnen Teilhaushalten werden entsprechend den Beschlussempfehlungen des Finanz- und Personalausschusses beschlossen (Anlage 3).
4.Aus den 75 am besten bewerteten Einwohnervorschlägen zum Bürgerhaushalt werden aus dem Themenbereich ÖPNV die Bürgervorschläge Nr. 2, 16, 27 und 40 sowie aus dem Themenbereich Fuß- und Radverkehr die Bürgervorschläge Nr. 15, 18, 20, 24 und 37 inhaltlich aufgegriffen und im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel bzw. hierfür im Wirtschaftsplan der Braunschweiger Verkehrs-GmbH
vorhandener Mittel unter Berücksichtigung bestehender Prioritäten umgesetzt
(Abschnitt A).
Für die bereits umgesetzten bzw. in Umsetzung befindlichen Vorschläge (Abschnitt C der Anlage 2.6.1) ist die Bereitstellung zusätzlicher Haushaltsmittel nicht erforderlich.
Die unter Abschnitt B der Anlage 2.6.1 aufgeführten Vorschläge werden auf Grund des Ergebnisses der Vorberatung in den Fachausschüssen und im Finanz- und Personalausschuss abgelehnt.
Für die übrigen Top 75-Vorschläge (Abschnitt D) werden keine zusätzlichen Haushaltsmittel bereitgestellt. Die Verwaltung wird gebeten, die Inhalte dieser Vorschläge bei Bearbeitung der jeweiligen Themen zu würdigen und in die Entscheidung mit einfließen zu lassen.
Die Verwaltung wird beauftragt, ein Konzept zu entwickeln, wie der Bürgerhaushalt auf ein vom Haushaltsplanverfahren zeitlich unabhängiges Verfahren umgestellt werden kann.
5.Die Verwaltung wird ermächtigt, die sich aus den vorstehenden Beschlusspunkten und der Aufteilung der Personalaufwendungen ergebenden Veränderungen im Enddruck des Haushaltsplanes 2016 auf die Teilhaushalte einschließlich der Produktdarstellung zu übertragen.
6.1 Der Entwurf der Haushaltssatzung 2016 wird in § 6 folgendermaßen erweitert:
„Innerhalb der Produkte zur Betreuung von Flüchtlingen und unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen gelten die Sach- und Personalkosten als gegenseitig deckungsfähig."
6.2 Die Richtlinie des Rates gemäß § 58 Abs. 1 NKomVG zur Auslegung des Begriffes
„Geschäfte der laufenden Verwaltung“ wird unter lit. g) um folgenden Satz 2 ergänzt:
"Die Zustimmung zu über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen
Im Zusammenhang mit Flüchtlingsangelegenheiten ist bis zu einer Wertgrenze von
150.000 Euro im Einzelfall ein Geschäft der laufenden Verwaltung."
Sachverhalt
Sachverhalt:
Ausschussempfehlungen zum Haushaltsplanentwurf 2016
Der Verwaltungsentwurf sowie die Anträge der Fraktionen des Rates und der Stadtbezirksräte zum Haushalt 2016 und zum Investitionsprogramm 2015 – 2019 und die Ansatzveränderungen der Verwaltung sind von den Ausschüssen beraten worden. Die Empfehlungen der Ausschüsse hierzu sowie die nach den Ausschussberatungen eingereichten Anträge der Fraktionen (Anlage Z), die Ansatzveränderungen und haushaltsneutralen Umsetzungen sind dem Finanz- und Personalausschuss zu seiner Sitzung am 25. Februar 2016 vorgelegt worden.
Beschlussempfehlungen des Finanz- und Personalausschusses (FPA)
Der FPA hat in seiner Sitzung am 25. Februar 2016 die Ansatzveränderungen, die haushaltsneutralen Umsetzungen, die finanzwirksamen Haushaltsanträge der Fraktionen und der Stadtbezirksräte, die Stellenplananträge, die finanzunwirksamen Anträge und die Vorschläge zum Bürgerhaushalt beraten. Die Beschlussempfehlungen sind in der Anlage 2 dieser Vorlage dargestellt. Die Antworten der Verwaltung zu den Anfragen der Fraktionen zum Haushalt 2016 sind ebenfalls in der Anlage 2 dargestellt.
Der FPA hat am Ende seiner Beratungen mit 6 Ja-Stimmen und 5 Gegenstimmen folgenden Beschluss gefasst:
„Zur Vorbereitung der Haushaltslesung des Rates am 15. März 2016 wird der Finanz- und Personalausschuss um folgende Beschlussempfehlung gebeten:
1.Der Verwaltungsentwurf der Haushaltssatzung 2016 nach dem derzeitigen Stand mit
a)dem Haushaltsplan 2016 einschließlich Stellenplan und Investitionsprogramm 2015 ‑ 2019
b)den Haushaltsplänen 2016 einschließlich Stellenübersichten und
Investitionsprogramm 2015 – 2019 für
-die Sonderrechnung Fachbereich 65 Hochbau und Gebäudemanagement
-die Sonderrechnung Stadtentwässerung und
-die Sonderrechnung Abfallwirtschaft
c)dem Haushaltsplan 2016 des Sondervermögens „Pensionsfonds der Stadt Braunschweig"
wird beschlossen, soweit sich nicht aus den nachfolgenden Beschlusspunkten eine andere Empfehlung ergibt.
2.Die finanzunwirksamen Anträge der Fraktionen einschließlich der Anträge der Stadtbezirksräte werden entsprechend den Empfehlungen der Fachausschüsse oder nach Maßgabe der Einzelabstimmung beschlossen (Anlage 2).
3.Die Änderungsvorschläge der Verwaltung zu Wesentlichen Produkten und Maßnahmen in einzelnen Teilhaushalten werden nach Maßgabe der Einzelabstimmungen beschlossen (Anlage 3).
4.Die finanzwirksamen Anträge der Fraktionen einschließlich der Anträge der Stadtbezirksräte werden entsprechend den Empfehlungen der Fachausschüsse oder nach Maßgabe der Einzelabstimmung beschlossen (Anlage 4.1 und 5.1).
5.Die Ansatzveränderungen der Verwaltung werden entsprechend den Verwaltungsempfehlungen oder nach Maßgabe der Einzelabstimmung beschlossen (Anlage 4.2 und 5.2).
6.Die haushaltsneutralen Umsetzungen und die Haushaltsvermerke der Verwaltung werden entsprechend den Verwaltungsempfehlungen oder nach Maßgabe der
Einzelabstimmung beschlossen (Anlage 4.3 und 5.3).
7. Aus den 75 am besten bewerteten Einwohnervorschlägen zum Bürgerhaushalt werden aus dem Themenbereich ÖPNV die Bürgervorschläge Nr. 2, 16, 27 und 40 sowie aus dem Themenbereich Fuß- und Radverkehr die Bürgervorschläge Nr. 15, 18, 20, 24 und 37 inhaltlich aufgegriffen und im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel bzw. hierfür im Wirtschaftsplan der Braunschweiger Verkehrs-GmbH vorhandener Mittel unter Berücksichtigung bestehender Prioritäten umgesetzt.
Für die bereits umgesetzten bzw. in Umsetzung befindlichen Vorschläge (Abschnitt C der Anlage 6.1) ist die Bereitstellung zusätzlicher Haushaltsmittel nicht erforderlich.
Die unter Abschnitt B der Anlage 6.1 aufgeführten Vorschläge werden auf Grund des Ergebnisses der Vorberatung in den Fachausschüssen abgelehnt.
Für die übrigen Top 75-Vorschläge werden keine zusätzlichen Haushaltsmittel bereitgestellt. Die Verwaltung wird gebeten, die Inhalte dieser Vorschläge bei Bearbeitung der jeweiligen Themen zu würdigen und in die Entscheidung mit einfließen zu lassen.
Die Verwaltung wird beauftragt, ein Konzept zu entwickeln, wie der Bürgerhaushalt auf ein vom Haushaltsplanverfahren zeitlich unabhängiges Verfahren umgestellt werden kann.
8. Die Verwaltung wird ermächtigt, die sich aus den vorstehenden Beschlusspunkten und der Aufteilung der Personalaufwendungen ergebenden Veränderungen im Enddruck des Haushaltsplanes 2016 auf die Teilhaushalte einschließlich der Produktdarstellung zu übertragen.
9. Der § 4 der Haushaltssatzung 2016 wird folgendermaßen geändert:
„Der Höchstbetrag, bis zu dem im Haushaltsjahr 2016 Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 50.000.000 Euro festgesetzt.“
10.1 Der § 6 der Haushaltssatzung 2016 wird folgendermaßen erweitert:
"Davon abweichend sind über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen im Zusammenhang mit Flüchtlingsangelegenheiten unerheblich, wenn sie im Einzelfall den Betrag von 150.000 Euro nicht übersteigen."
10.2 Die Richtlinie des Rates gemäß § 58 Abs. 1 NKomVG zur Auslegung des Begriffes „Geschäfte der laufenden Verwaltung“ wird unter lit. g) um folgenden Satz 2 ergänzt:
"Die Zustimmung zu über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen im Zusammenhang mit Flüchtlingsangelegenheiten ist bis zu einer Wertgrenze von 150.000 Euro im Einzelfall ein Geschäft der laufenden Verwaltung."
Nach den Beratungen im FPA stellt sich der Haushaltsplan 2016 wie folgt dar:
1.Finanzierung von Haushaltsresten
In die Ergebnis- und Finanzplanung für die Jahre 2016 bis 2019 ist der vorgesehene Abbau der Haushaltsreste folgendermaßen aufgenommen worden:
Ergebnishaushalt
In Mio. € | 2016 | 2017 | 2018 | 2019 |
| 1,5 | 3,9 | 2,1 | 3,2 |
Finanzhaushalt
In Mio. € | 2016 | 2017 | 2018 | 2019 |
| 4,1 | 6,1 | 4,0 | 5,9 |
Wie im Haushaltsplan 2015 wird unverändert davon ausgegangen, dass die Haushaltsreste im Planungszeitraum 2016 bis 2019 nur teilweise abgebaut werden können.
In den folgenden Ausführungen wird bei den Darstellungen zum Ergebnis- und zum
Finanzhaushalt der dargestellte Abbau der Haushaltsreste berücksichtigt.
2. Ergebnis der Haushaltsberatungen in der Sitzung des Finanz- und Personalausschusses vom 25. Februar 2016
Hinweis:
Bei den nachfolgenden Berechnungen unter Ziffer 3 sind die Ansatzveränderungen der Verwaltung und die Anträge der Fraktionen und Stadtbezirksräte mit der Beschlussfassung des Finanz- und Personalausschusses berücksichtigt worden.
2.1Ergebnishaushalt
Der Entwurf des Ergebnishaushaltes 2016 wies für das Planjahr 2016 bei Versand an die Ratsmitglieder (Stand: September 2015) einen Überschuss inkl. Resteabbau von rd. 0,3 Mio. € aus.
Auf Basis der im Dezember 2015 versandten Listen mit Ansatzveränderungen ergab sich ein Verlust von 11,4 Mio. € für das Haushaltsjahr 2016.
Nach der Beratung des Entwurfs und der dazu ergangenen Ansatzveränderungen und Anträge im Finanz- und Personalausschuss am 25. Februar 2016 ergibt sich nunmehr ein Verlust von 15,0 Mio. €.
Die wesentlichen Veränderungen, die gegenüber dem im September 2015 versandten Haushaltsplanentwurf zur Veränderung des Ergebnisses führen, werden nachstehend näher erläutert.
2.1.1Bei der Gewerbesteuer waren für den Haushaltsplanentwurf für 2016 Erträge von 180,0 Mio. € veranschlagt. Auf der Basis der Entwicklung der Gewerbesteuer im Jahr 2015 und der vorliegenden aktuellen Erkenntnisse wird davon ausgegangen, dass im Jahr 2016 Erträge in Höhe von 135,0 Mio. € erzielt werden können. Hierbei wird erwartet, dass sich vorübergehende negative Effekte bei der Gesamtheit der regionalen Gewerbesteuerzahler ergeben, die sich im Finanzplanungszeitraum kontinuierlich verringern. Für die weiteren Planungsjahre 2017 bis 2019 wird daher von einer Erholung bei der Gewerbesteuer ausgegangen und ein Anstieg der Erträge auf 145,0 Mio. €, 158,0 Mio. € bzw. 160,0 Mio. € erwartet. Die Einplanung für das Jahr 2019 entspricht somit in etwa der Höhe der Gewerbesteuererträge im Jahr 2014.
Im Haushaltsplanentwurf 2016 ist noch von Schlüsselzuweisungen aus dem kommunalen Finanzausgleich in Höhe von 98,0 Mio. € ausgegangen worden. Nach den Ende November 2015 veröffentlichten vorläufigen Berechnungsgrundlagen des Landes Niedersachsen ergeben sich nunmehr für 2016 Schlüsselzuweisungen in Höhe von voraussichtlich rund 117,5 Mio. €. Neben einer weiter steigenden Verteilungsmasse ergibt sich diese deutliche Steigerung daraus, dass die Gewerbesteuerkraft Braunschweigs im für den Finanzausgleich 2016 zugrunde zu legenden Zeitraum erheblich unter den Erwartungen geblieben ist, während bei den meisten niedersächsischen Kommunen eine stabile Entwicklung zu verzeichnen war. Dieser Effekt wirkt sich für den Finanzausgleich 2016 im besonderen Maße aus, sodass im Jahr 2017 aufgrund der sich im zugrunde zu legenden Zeitraum voraussichtlich ergebenden Steuerkraft von einem Rückgang der Schlüsselzuweisungen gegenüber 2016 auf 111,0 Mio. € ausgegangen werden muss. Auf der Grundlage eigener Einschätzungen wird im Jahr 2018 ein leichter Anstieg der Schlüsselzuweisungen auf 112,0 Mio. € erwartet, im Jahr 2019 werden die Zuweisungen dagegen aufgrund der erwarteten Erholung bei der Gewerbesteuer ab 2018 auf voraussichtlich 109,0 Mio. € zurückgehen.
Zu den Ansatzveränderungen der Verwaltung hat der FB 50 eine Verringerung der Ausgleichsleistungen des Landes in der Sozialhilfe in Höhe von rd. 180 T€ angemeldet. Inzwischen wurde dieser Betrag um weitere rd. 765 T€ auf rd. 945 T€ erhöht. Das Land greift hier einer erwarteten Entlastung der Kommunen aus der Wohngeld-Novelle 2016 vor und verringert die Ausgleichsleistung deutlich stärker, als die Entlastung aus der Wohngeld-Novelle eintreten kann. Die Höhe dieser Entlastung steht noch nicht fest, sodass sie in der Haushaltsplanung noch nicht berücksichtigt werden konnte.
Ende 2015 wurde bekannt, dass Braunschweig im Jahr 2016 erstmalig erwachsene Flüchtlinge und Familien in großer Zahl dauerhaft aufnehmen muss. Da es nicht ausreichend geeignete Wohnungen in der Stadt gibt, ist vorgesehen, zusätzliche Unterkünfte nach einem durch den Rat am 21. Dezember 2015 beschlossenen Konzept (DS 15-01259) zu schaffen. Davon ausgehend, dass ab 2016 jährlich bis zu 1.000 Flüchtlinge unterzubringen sind und dass hierfür pro Platz Bau- und Einrichtungskosten von 25 T€ anfallen, sind 25 Mio. € in 2016 zusätzlich vorgesehen.
Bei den laufenden Kosten wurde zunächst von 15.000 € je Flüchtling und Jahr ausgegangen. Dies beinhaltet pauschal neben Taschengeldern, Wohn- und Krankheitskosten auch den Aufwand für die Sprachbildung und Integration sowie alle bisher nicht bekannten Kostenpositionen. Daraus ergeben sich für die Jahre 2017 bis 2019 Aufwendungen von jeweils 15 Mio. €. Für 2016 zeichnet sich ab, dass Zuweisungen von Flüchtlingen verstärkt zu Beginn des Jahres erfolgen werden. Für die Veranschlagung der Aufwendungen i. H. v. 11,3 Mio. € wurden daher durchschnittlich 750 Asylsuchende zugrunde gelegt.
Das Land erstattet auf die laufenden Kosten für 2016 9.500 € pro Person, ab 2017 mindestens 10.000 €. Für die Erstattungen des Landes wird ein Mittelwert aus den Flüchtlingszahlen am Beginn und am Ende des Jahres der Flüchtlingsaufnahme zugrunde gelegt. Deshalb kann hierfür für 2016 lediglich von 500 Personen ausgegangen werden (Ertrag 4,8 Mio. €). Für 2017 bis 2019 sind Erstattungen von jährlich 10 Mio. € zu veranschlagen. Die Erstattungen werden durch das Land erst im übernächsten auf das Jahr der Flüchtlingsaufnahme folgenden Jahr gezahlt. Nach neueren Vorgaben hat eine Einplanung der Erträge im Ergebnishaushalt dennoch bereits im Jahr der Aufnahme zu erfolgen. Auf die Erstattungen gibt es grundsätzlich Abschlagszahlungen im Jahr nach der Flüchtlingsaufnahme. Wegen der durch das Land gewählten Berechnungssystematik sind im Finanzhaushalt aber für 2016 und 2017 selbst Abschlagszahlungen nicht zu erwarten. Im Finanzhaushalt sind deshalb Einzahlungen erst für 2018 (6 Mio. €) und 2019 (11,3 Mio. €) eingeplant.
Es wird erwartet, dass nach Abschluss der Asylverfahren 70 % der Asylbewerber Leistungen nach dem SGB II erhalten werden, auch für durchschnittlich zwei nachgezogene Familienangehörige. Davon ausgehend, dass die Asylverfahren vorerst weiterhin etwa ein Jahr dauern, ist dies im Haushaltsjahr 2016 noch nicht, aber ab 2017 mit steigender Tendenz eingeplant worden. Die saldierte Haushaltsbelastung wird für 2017 bis 2019 mit insgesamt 31,5 Mio. € erwartet.
Zusammen mit den Aufwendungen und Erträgen für die vorangehende Aufnahme der Flüchtlinge ergibt sich insgesamt ist für den Zeitraum der mittelfristigen Ergebnisplanung eine Haushaltsbelastung i. H. v. 53 Mio. €.
Für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge ‑ UmF ‑ werden die entstehenden Betreuungsleistungen grundsätzlich durch Landeserstattungen gedeckt. Gegenüber dem Haushaltsentwurf wurden die diesbezüglichen Erträge und Aufwendungen von 4 Mio. € auf 23,2 Mio. € angehoben.
Durch die dargestellten neuen Anforderungen im Bereich der Flüchtlingsunterbringung ‑ auch für UmF ‑ ist eine massive Anhebung des Personalaufwandes notwendig. Im Bereich der UmFe wird dieser Mehraufwand zum größeren Teil durch Erstattungen gedeckt.
Erhebliche Änderungen ergeben sich dadurch auch beim Personalaufwand. Zu den notwendigen Stellenschaffungen in verschiedenen Bereichen der Stadtverwaltung, die sich im Zusammenhang mit der Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen bzw. mit der Inobhutnahme von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen und weiteren geänderten Aufgabenstellungen ergeben, wird auf die Stellenplanvorlage des FB 10 zum Finanz- und Personalausschuss - Haushalt 2016 Stellenplan (DS 16-01547) – und die Anlage 5 verwiesen.
Derzeit steht allerdings noch nicht fest, ob die zusätzlichen Aufgaben im Bereich der Flüchtlingsbetreuung durch die Stadt selbst wahrgenommen werden. Um etwaige Zuschusszahlungen für die Aufgabenwahrnehmung durch Dritte, insbesondere Wohlfahrtsverbände, leisten zu können, wird vorgeschlagen, in die Haushaltssatzung eine Ermächtigung zum Einsatz von Personalkostenansätzen auch für Sachaufwendungen aufzunehmen. Der Beschlussvorschlag zu § 6 der Haushaltssatzung wurde daher gegenüber der Fassung der FPA-Vorlage (Drucksache 16-01516-02, dort 10.1) entsprechend erweitert.
Darüber hinaus berücksichtigen die Personalkostenveränderungen das Ergebnis der aktuellen Personalkostenhochrechnung, den Mehraufwand aus den tariflichen Neuregelungen im Sozial- und Erziehungsdienst, die Anpassung von Besoldung und Versorgungsbezügen um 2,0 % zum 01. Juni 2016 sowie eine lineare Erhöhung von ebenfalls 2,0 % im Tarifbereich. Von der Erhöhung der leistungsorientierten Bezahlung im Beamtenbereich auf das Tarifniveau ist dagegen abgesehen worden, da die rechtlichen Voraussetzungen noch nicht vorliegen. Die Rückstellungen für Pensionen und Beihilfen sind entsprechend den aktuellen versicherungs-mathematischen Berechnungen angepasst worden. Entlastend wirkt sich beim Personalaufwand die Rückzahlung von Sanierungsgeldern durch die VBL aus. Es erfolgt eine Rückzahlung der für die Jahre 2013 bis 2015 gezahlten Sanierungsgelder. Da die rechtlichen Voraussetzungen insoweit vorliegen ist zukünftig ein um ca. 1,0 Mio. € geringerer jährlicher Beitrag zu leisten. Weitere Ausführungen zum Personalaufwand finden sich unter Ziffer 6.
Zum Ausgleich der Verluste insbesondere bei der Gewerbesteuer wurde ein Konsolidierungsprogramm durchgeführt, als dessen Ergebnis der Finanz- und Personalausschuss in seiner Sitzung die folgenden Veränderungen angenommen hat:
- Anhebung des Hebesatzes für die Grundsteuer B
- Anhebung der Parkgebühren
- Gebührenanhebungen im Bereich der Museen, Musikschule, Stadtbibliothek Friedhöfe und der städt. Sporteinrichtungen
- Aufwandssenkungen bei städtischen Organisationseinheiten und Gesellschaften
- Dauerhafter Verzicht auf die sich für 2016 ergebende Stufe der Dynamisierung der Zuschüsse für institutionell geförderte Einrichtungen im Sozial-, Jugend- und Kulturbereich
Diese Veränderungen finden sich in der Anlage 2.4.
2.1.2Investitionsmanagement
Das Investitionsmanagement beinhaltet auch Aufwandsmaßnahmen (z. B. Festwertbeschaffungen, Instandhaltungsmaßnahmen), die sich nicht nur auf den Finanzhaushalt, sondern auch auf den Ergebnishaushalt auswirken. Für das Haushaltsjahr 2016 ergibt sich eine zusätzliche Ergebnisbelastung in Höhe von rd. 0,6 Mio. € aus Ansatzveränderungen der Verwaltung als auch aus den Anträgen der Fraktionen und Stadtbezirksräte. Hierbei berücksichtigt sind auch die Ergebnisse der Haushaltskonsolidierung.
Die Haushaltskonsolidierung im Investitionsmanagement beruht auf zwei Verfahrensweisen. Die pauschalen und jährlich fortzuschreibenden Haushaltsmittel sind nach verwaltungsinterner Abstimmung bis zu 10 % gekürzt worden (siehe Anlage 2.5.2.1). Die Haushaltsmittel, die sich auf Großprojekte, Einzelprojekte und Programme beziehen, sind dieser pauschalen Kürzung nicht unterworfen worden. Hierzu gibt es von der Verwaltung individuelle Einsparvorschläge, die in der Anlage 2.5.2.2 dargestellt sind. Beide Anlagen beinhalten daneben aber auch die von der Verwaltung als notwendig erachteten Mehrbedarfe. Die Anlagen 2.5.2.3 und 2.5.2.4 stellen dagegen nur die Mehrbedarfe in Zusammenhang mit der Unterbringung von Flüchtlingen dar.
Ohne die Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen (z. B. Verschiebung von aufwandswirksamen Maßnahmen bei Schulsanierungsprojekten) wäre die Ergebnisbelastung noch höher ausgefallen. Die von der Verwaltung in diesem Zusammenhang vorgeschlagene Verschiebung der Erweiterung der BBS V auf die Haushaltsjahre 2020 ff wurde im Finanz- und Personalausschuss abgelehnt.
Allein durch die vorzunehmende Aufstockung der Haushaltsmittel für Brandschutzmaßnahmen, wie z. B. für Maßnahmen an der Tiefgarage Packhof und für Maßnahmen zur Mängelbeseitigung nach Brandschutzbegehungen, hat sich eine zusätzliche Ergebnisbelastung in Höhe von 1,6 Mio. € ergeben. In Zusammenhang mit den geplanten Brandschutzmaßnahmen werden auch Veränderungen an der Ausstattung der Schulen notwendig. Hierfür sollen die Haushaltsmittel des Fachbereiches Schule um 250 T€ aufgestockt werden.
Weitere Aufwendungen werden eingeplant, um den Umbau des Jugendschutzhauses Ölper (Unterbringung von UmF) sowie Umbauten an Schulen zur Ausweitung der Schulkindbetreuung abwickeln zu können.
2.1.3Zusammenfassung
Die Beschlussempfehlungen zu den Ansatzveränderungen sowie zu den Anträgen der Fraktionen und die Vorschläge der Stadtbezirksräte führen nach dem gegenwärtigen Beratungsstand im Entwurf des Ergebnishaushaltes 2016 saldiert zu folgenden Veränderungen:
Veränderungen durch die Entscheidungen über: | Erträge - € - | Aufwand - € - | Saldo - € - |
a) die Ansatzveränderungen der Verwaltung zum Ergebnishaushalt | + 14.668.050 | + 28.967.197 | - 14.299.147 |
b) die Ansatzveränderungen der Verwaltung zum Investitionsmanagement, die ergebniswirksam sind | - 621.300 | - 338.400 | - 282.900 |
c) die Anträge der Fraktionen und Stadtbezirksräte zum Ergebnishaushalt | + 10.000 | + 386.700 | - 386.700 |
d) Anträge der Fraktionen und Stadtbezirksräte im Investitionsmanagement, die ergebniswirksam sind | 0 | + 320.000 | - 320.000 |
Veränderung Ergebnishaushalt | + 14.056.750 | + 29.335.497 | -15.288.747 |
2.2Finanzhaushalt
Im Entwurf des Finanzhaushaltes 2016 (Stand: September 2015) waren Auszahlungen für Investitionen in Höhe von 72,8 Mio. € vorgesehen. Die Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit beliefen sich auf rd. 17,2 Mio. €, so dass sich ein Finanzierungsbedarf aus der Investitionstätigkeit in Höhe von rd. 55,6 Mio. € ergeben hat. Unter Berücksichtigung des Überschusses aus der laufenden Verwaltungstätigkeit in Höhe von rd. 27,5 Mio. €, des Saldos aus der Finanzierungstätigkeit in Höhe von rd. 0 Mio. € sowie des geplanten Resteabbaus von 5,6 Mio. € ergab sich somit ein Fehlbedarf im Gesamtfinanzhaushalt in Höhe von rd. 33,7 Mio. €.
Auf Basis der im Dezember 2015 versandten Listen mit Ansatzveränderungen ergab sich unter Berücksichtigung der auf 91,5 Mio. € veränderten Auszahlungen für Investitionen ein Fehlbedarf im Gesamtfinanzhaushalt von 44,1 Mio. € für das Haushaltsjahr 2016.
Nach dem gegenwärtigen Stand ist zu erwarten, dass der Fehlbedarf im Gesamtfinanzhaushalt für 2016 rd. 48,7 Mio. € betragen wird.
Die wesentlichen Veränderungen, die gegenüber dem im September 2015 versandten Haushaltsplanentwurf zu Veränderungen im Finanzhaushalt führen, werden nachstehend näher erläutert.
2.2.1Investitionstätigkeit
Insgesamt ergeben sich durch die Beschlussempfehlungen des Finanz- und Personalausschusses zusätzliche Finanzhaushaltsbelastungen in Höhe von rd. 21,1 Mio. €.
Die hohe Belastung des Finanzhaushaltes resultiert aus der Einplanung von
25 Mio. € für die Herstellung von Flüchtlingsunterkünften gemäß der vom Rat beschlossenen Vorlage „Zuweisungen von Flüchtlingen in Braunschweig in 2016“ (DS 15-01259). In 2015 ist ein Teil dieser Haushaltsmittel in Höhe von rd. 9,3 Mio. € bereits außerplanmäßig bereitgestellt worden. Es ist vorgesehen, dass in gleicher Höhe die jetzt zu veranschlagenden Haushaltsmittel gesperrt werden.
Weiterhin haben insbesondere die Aufnahme von Kapitalerhöhungen für Städtische Gesellschaften in Höhe von rd. 1,2 Mio. € (Stadt Braunschweig Beteiligungs-Gesellschaft mbH und Stadthalle Braunschweig Betriebsgesellschaft mbH) und die Einplanung von Haushaltsmitteln für den Neubau der Kita Lamme Ost II in Höhe von 3 Mio. € den Finanzhaushalt zusätzlich belastet. Für den Ersatzbau der Sporthalle in Lehndorf nach dem erfolgten Brand sind ebenfalls Finanzmittel in Höhe von 2,1 Mio. € für das Haushaltsjahr 2016 neu eingeplant worden.
Die sich hieraus ergebenden Belastungen des Finanzhaushaltes für das Jahr 2016 konnten nur begrenzt werden, indem durch Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen andere Projekte auf einen späteren Zeitpunkt verschoben wurden (z. B. Sanierung des Rathaus-Neubaus, Schulsanierungsprojekte). Die in diesem Zusammenhang von der Verwaltung vorgeschlagene Verschiebung der Erweiterung der BBS V auf die Jahre 2020 ff wurde dagegen im Finanz- und Personalausschuss abgelehnt und somit hier als Fraktionsantrag eingerechnet.
Parallel zur Haushaltsberatung 2016 ist im Finanz- und Personalausschuss auch die Vorlage zur Beteiligung der Stadt Braunschweig an der ITEBO GmbH (Drucksache 16-01543) behandelt worden. Die sich daraus ergebende Haushaltsbelastung in Höhe von 200.000 € ist in die Liste der Ansatzveränderungen neu aufgenommen worden. Eine Beratung in den Fachausschüssen hat bisher nicht stattgefunden. Sofern der Vorlage zum Erwerb der Anteile an der ITEBO GmbH zugestimmt wird, so wäre in der Konsequenz auch der Ansatzveränderung der Verwaltung zugestimmt. Zur Deckung der Mehrkosten können aufgrund aktueller Informationen des Landes die Haushaltsmittel der Krankenhausumlage reduziert werden.
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen verringert sich durch die
Ansatzveränderungen gegenüber dem Verwaltungsentwurf von bisher 58.050.900 € auf 55.371.800 €.
Die Beschlussempfehlungen zu den Ansatzveränderungen sowie zu den Anträgen der Fraktionen und die Vorschläge der Stadtbezirksräte für die Investitionen führen in 2016 saldiert zu folgenden Veränderungen:
| Einzahlungen - € - | Auszahlungen - € - | Saldo - € - |
a) Entscheidungen zu den Ansatz-veränderungen der Verwaltung | -1.355.700 | +18.447.800 | -19.803.500 |
b) Veränderungen durch die Anträge der Fraktionen | 0 | + 1.280.000 | - 1.280.000 |
c) die Anträge der Stadtbezirksräte | 0 | 0 | 0 |
Ergebnis Investitionen | -1.355.700 | + 19.727.800 | - 21.083.500 |
Die Anträge der Fraktionen und Stadtbezirksräte sind in der Anlage 2.5.1 dargestellt. Zu den Ansatzveränderungen der Verwaltung und den haushaltsneutralen Umsetzungen sowie den Haushaltsvermerken des Investitionsmanagements sind die Anlagen 2.5.2 (2.5.2.1 - 2.5.2.4) und 2.5.3 (2.5.3.1 - 2.5.3.2) beigefügt.
2.2.2Finanzierungstätigkeit
Über die bereits im Haushaltsplanentwurf veranschlagte Kreditaufnahme in Höhe der ordentlichen Tilgung ist nunmehr im Jahr 2016 darüber hinaus eine weitere Kreditaufnahme zur Finanzierung der Investitionskosten für die Flüchtlingsunterbringung in Höhe von 25 Mio. € eingeplant.
Die nachstehende Tabelle zeigt die Entwicklung der Kreditaufnahmen und der ordentlichen Tilgung:
Jahr | Kredit-aufnahmen | ordentliche |
2016 | 33,4 Mio. € | 9,0 Mio. € |
2017 | 5,6 Mio. € | 6,9 Mio. € |
2018 | 4,5 Mio. € | 5,8 Mio. € |
2019 | 3,8 Mio. € | 5,1 Mio. € |
2.3Investitionsprogramm 2017 - 2019
Das Investitionsprogramm würde sich gegenüber dem Verwaltungsentwurf unter Berücksichtigung der Beschlussfassung zu den Ansatzveränderungen der Verwaltung sowie der Anträge der Fraktionen und Stadtbezirksräte in den Jahren 2017 bis 2019 um folgende Beträge ausweiten (zu den Veränderungen 2016 s. Ziffer 3.2):
| Planungsjahr - € - | ||
| 2017 | 2018 | 2019 |
1. Veränderungen im Investitionsprogramm durch die Entscheidungen zu den Ansatzveränderungen | + 7.561.400 | + 4.028.600 | + 2.190.400 |
davon ergebniswirksam | - 159.200 | - 1.211.400 | -1.673.300 |
davon werterhöhend | + 7.720.600 | + 5.240.000 | + 3.863.700 |
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2. Veränderungen im Investitionsprogramm durch die Anträge der Fraktionen und Stadtbezirksräte | - 2.492.000 | + 2.925.000 | 0 |
davon ergebniswirksam | - 818.400 | - 445.000 | 0 |
davon werterhöhend | - 1.673.600 | + 3.370.000 | 0 |
3. Gesamt | + 5.069.400 | + 6.953.600 | + 2.190.400 |
Hier wirken sich folgende entlastende und belastende Effekte aus:
Die Einsparungen im Investitionsbereich sind auf die unter Punkt 2.1.2 und Punkt 2.2.1 beschriebenen, aber auch für die Jahre 2017-2019 wirksamen Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen zurückzuführen.
In den Jahren 2017-2019 hat sich insbesondere im investiven Bereich (werterhöhende) eine Reduzierung des Finanzbedarfs von rd. 18,5 Mio. € (Ansatzveränderungen der Verwaltung und Anträge der Fraktionen und Stadtbezirksräte) ergeben.
Bei den Aufwandsmaßnahmen konnten die Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen nur begrenzt wirksam werden, da alleine durch die jährliche Aufstockung des allgemeinen Ansatzes für Brandschutzmaßnahmen um 1 Mio. € sowie die zusätzlichen Brandschutzmittel für die Tiefgarage Packhof sich entsprechende Belastungen ergeben haben.
Weiterhin wurden Haushaltsmittel für die Mehrkosten der IGS Franzsches Feld, der Stadthallensanierung und der einmaligen Kapitalerhöhung der NiWo für das Haushaltsjahr 2018 als auch die jährlich vorgesehenen Kapitalerhöhungen bei den Gesellschaften der Stadt " Stadt Braunschweig Beteiligungs-Gesellschaft mbH und Stadthalle Braunschweig Betriebsgesellschaft mbH " in Höhe von 1,2 Mio. € berücksichtigt.
Zum Vorziehen der Finanzierungsraten der Stadthallensanierung lagen Fraktionsanträge vor. Diese wurden im Finanz- und Personalausschuss abgelehnt. Die mit der Stadthallensanierung in Zusammenhang stehende Sanierung des Parkdecks an der Stadthalle, die von der Verwaltung für 2018 vorgesehen war, wurde entsprechend der Beschlussempfehlung des Finanz- und Personalausschusses aus der mittelfristigen Finanzplanung in Höhe von 4 Mio. € für das Haushaltsjahr 2018 herausgenommen. Ziel ist es, die Zeit- und Finanzpläne mit dem Investor des Kongresshotels abzustimmen und dann die Finanzplanungen entsprechend zu aktualisieren.
Der Ansatzveränderung der Verwaltung, die Finanzraten für die Erweiterung der BBS V auf die Jahre 2020 ff. zu verschieben, ist der Finanz- und Personalausschuss nicht gefolgt. Zur Umsetzung dieser Maßnahme werden bereits ab 2016 Finanzraten eingeplant. Weiterhin sind auf Beschlussempfehlung des Finanz- und Personalausschusses Finanzraten für die Umsetzung von 2 Ganztagsschulen in Höhe von 1 Mio. € ab 2017 eingeplant worden. Es bestehen noch keine Planungen, welche Grundschulen hier zur Umsetzung vorgeschlagen werden können. Entsprechende Planungen sind im Haushaltsjahr 2016 mit den dafür zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln vorgesehen.
Die Anträge der Fraktionen und Stadtbezirksräte sind in der Anlage 2.5.1 dargestellt. Zu den Ansatzveränderungen der Verwaltung und den haushaltsneutralen Umsetzungen sowie den Haushaltsvermerken des Investitionsmanagements sind die Anlagen 2.5.2 (2.5.2.1 - 2.5.2.4) und 2.5.3 (2.5.3.1 - 2.5.3.2) beigefügt.
2.4Gesamtergebnisse
2.4.1Ergebnishaushalt
Die Beschlussfassung zu den Ansatzveränderungen und den Änderungsanträgen
der Fraktionen und Stadtbezirksräte führt zu folgenden Jahresergebnissen:
| 2016 | 2017 | 2018 | 2019 |
Jahresergebnis in Mio. € | -15,0 | -20,3 | -11,0 | -25,8 |
Überschussrücklage in Mio. € | 170,3 | 150,0 | 138,9 | 113,1 |
Gemäß dem vorgelegten Stand der Planung und unter Berücksichtigung der Jahresergebnisse werden sich die Überschussrücklagen zum Ende des Jahres 2019 auf rd. 113,1 Mio. € reduzieren.
2.4.2Finanzhaushalt
Die Beschlussfassung zu den Ansatzveränderungen und den Änderungsanträgen
der Fraktionen und Stadtbezirksräte führt zu folgenden Ergebnissen des Finanzhaushalts:
| 2016 | 2017 | 2018 | 2019 |
Finanzmittelveränderung in Mio. € | -48,7 | -48,1 | -23,4 | -33,5 |
Zahlungsmittelbestand am Ende des Haushaltsjahres (rund) in Mio. € | 28,5 | -19,6 | -43,0 | -76,6 |
Gemäß dem vorgelegten Stand der Planung und unter Berücksichtigung der Jahresergebnisse beträgt der Bestand an Zahlungsmitteln Ende 2019 rd. -76,6 Mio. €.
Aufgrund der dargestellten Entwicklung der Liquidität im Planungszeitraum ist bereits zum Haushaltsplanentwurf im September 2015 in § 4 der Haushaltssatzung eine Ermächtigung zur Aufnahme von Liquiditätskrediten gemäß § 122 NKomVG in Höhe von 30 Mio. € aufgenommen worden. Durch die dargestellten Belastungen hat sich die Liquiditätslage weiter verschlechtert, so dass vorgeschlagen wird, die bis zur Wirksamkeit eines neuen Haushaltsplanes 2017 geltende Ermächtigung zur Aufnahme von Liquiditätskrediten auf 50 Mio. € anzuheben. Bevor eine Aufnahme von Liquiditätskrediten am Kreditmarkt erfolgt, sollen die Möglichkeiten zur Liquiditätssteuerung innerhalb des Konzerns Stadt (z. B. Cashpool) möglichst optimal eingesetzt werden.
3. Bürgerhaushalt
Die Anlage 2.6 dient der Beratung der 75 am besten bewerteten gesamtstädtischen Einwohnervorschläge aus dem Bürgerhaushalt. Sie enthält im Teil 2.6.2 eine Gesamtdarstellung einschließlich der Stellungnahmen der Verwaltung und der bisherigen Beratungsergebnisse.
Es ist erkennbar, dass das Thema Radverkehr ‑ wenn auch nicht so ausgeprägt wie im Vorjahr ‑ zusammen mit dem Fußgängerverkehr ein deutlicher Schwerpunkt der Vorschläge ist. Hervorzuheben ist außerdem das Thema „ÖPNV“. Die Verwaltung schlägt daher vor, die im Beschlusstext aufgeführten Vorschläge aus den Themenbereichen Fuß- und Radverkehr sowie „ÖPNV“ anzunehmen. Der FPA ist dieser Empfehlung gefolgt.
Im Teil 2.6.1 befindet sich zur Erleichterung außerdem eine Auflistung gegliedert nach diesen durch den FPA angenommenen Vorschlägen (Abschnitt A), den dort abgelehnten (Abschnitt B) und bereits erledigten Vorschlägen (Abschnitt C) sowie im Abschnitt D den Vorschlägen, die nicht ausdrücklich angenommen wurden, für die die Verwaltung aber ohne zusätzliche Bereitstellung von Haushaltsmitteln gebeten werden soll, die Inhalte dieser Vorschläge bei Bearbeitung der jeweiligen Themen zu würdigen und sie in die Entscheidung mit einfließen zu lassen. Innerhalb dieser 4 Gliederungsblöcke sind die Vorschläge nach thematischer Verwandtschaft geordnet.
Daneben wird vorgeschlagen, dass die Verwaltung den Auftrag erhält, ein Konzept zur Umstellung des Bürgerhaushalts auf ein vom Haushaltsplanverfahren zeitlich unabhängiges Verfahren zu entwickeln.
4.Haushaltsausgleich
Der Haushalt ist gem. § 110 Abs. 4 NKomVG ausgeglichen, wenn der Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge dem Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen und der Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge dem Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen entspricht. Dies ist für die Haushaltsjahre 2016 bis 2019 nicht der Fall. Allerdings gilt diese Verpflichtung gem. § 110 Abs. 5 Nr. 1 NKomVG als erfüllt, wenn ein voraussichtlicher Fehlbetrag in der Ergebnisrechnung mit entsprechenden Überschussrücklagen verrechnet werden kann. Damit wird der Haushaltsausgleich durch einen Rückgriff auf die in vergangenen Jahresabschlüssen gebildeten Überschussrücklagen erreicht.
Weiterhin sind gemäß § 110 Abs. 4 Satz 3 NKomVG die Liquidität der Gemeinde sowie die Finanzierung ihrer Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sicherzustellen. Zu diesem Zweck ist im Jahr 2016 eine Kreditaufnahme in Höhe von insgesamt 33,4 Mio. € vorgesehen. Um darüber hinaus eine rechtzeitige Leistung aller Auszahlungen sicherzustellen, ist beabsichtigt, in der Haushaltssatzung einen Höchstbetrag von Liquiditätskrediten in Höhe von 50 Mio. € festzusetzen.
5.Schulden
Wie bereits unter Ziff. 2.2.2 dargestellt, ist eine Aufnahme von Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen vorgesehen.
Die nachstehende Tabelle zeigt die Entwicklung der Kredite für Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen sowie den Stand der Verbindlichkeiten aus kreditähnlichen Rechtsgeschäften:
| 2016 | 2017 | 2018 | 2019 |
Stand Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in Mio. € am Ende des Haushaltsjahres | 94,4 | 93,1 | 91,8 | 90,5 |
Stand Verbindlichkeiten aus kreditähnlichen Rechtsgeschäften in Mio. € am Ende des Haushaltsjahres | 85,0 | 81,8 | 78,6 | 75,2 |
6.Stellenplan 2016
Im Verwaltungsentwurf zum Stellenplan 2016 aus dem Dezember 2015 waren in der Gesamtverwaltung rd. 258 Stellenschaffungen und rd. 13 Stellenwegfälle vorgesehen. Zur Sitzung des Finanz- und Personalausschusses am 25. Februar 2016 wurden von der Verwaltung aufgrund von weiterem Veränderungsbedarf insgesamt rd. 326 Stellenschaffungen, davon rd. 11,5 Stellenschaffungen im Bereich Sonderrechnung Hochbau und Gebäudemanagement sowie 0,5 Stellenschaffungen im Bereich der Sonderrechnung Abfallwirtschaft, und rd. 18 Stellenwegfälle vorschlagen.
Nach der Beratung der Verwaltungsvorlage sowie der Fraktionsanträge zum Stellenplan 2016 und der daraus resultierenden Beschlussempfehlung aus dem Finanz- und Personalausschuss sind weiterhin rd. 326 Stellenschaffungen und rd. 18 Stellenwegfälle vorgesehen.
Im Saldo steigt somit die Anzahl der Planstellen um rd. 308 gegenüber dem Vorjahr. Die vorgeschlagenen Stellenschaffungen und -wegfälle teilen sich wie folgt auf:
Zum Stellenplan 2016 sind im Bereich der Kernverwaltung (ohne Sonderrechnungen) aufgrund vielfältiger Aufgabenveränderungen rd. 314 Stellenschaffungen vorgesehen.
Dabei entfallen rd. 234 Stellenschaffungen (rd. 75 Prozent) in verschiedenen Bereichen der Stadtverwaltung (Ref. 0630, FB 20, 32, 50 und 51) auf Aufgabenveränderungen im Zusammenhang mit der Unterbringung und Betreuung von zugewiesenen Flüchtlingen bzw. der Inobhutnahme von unbegleiteten, minderjährigen Flüchtlingen. Die restlichen rd. 80 Stellenschaffungen, die aufgrund geänderter Aufgabenstellungen erforderlich sind, verteilen sich auf alle Bereiche der Stadtverwaltung.
Den Stellenschaffungen stehen im Bereich der Kernverwaltung rd. 18 Stellenwegfälle durch Aufgabenveränderungen gegenüber.
Im Bereich der Sonderrechnung Hochbau und Gebäudemanagement sind insgesamt 11,5 Stellenschaffungen vorgesehen. Davon sind 8,5 Stellenschaffungen für die Planung und den Bau von Flüchtlingsunterkünften vorgesehen. Die restlichen 3 Stellenschaffungen sind in den Bereichen Elektro- und Regeltechnik sowie im betriebshandwerklichen Dienst vorgesehen.
Im Bereich der Sonderrechnung Abfallwirtschaft sind insgesamt 0,5 Stellenschaffungen für die Umsetzung des Abfallwirtschaftskonzepts, die Angemessenheitsprüfung der Entgelte von ALBA, die Erhöhung des Schüttfeldes III und insbesondere die Sicherstellung der Abfallentsorgung im Zusammenhang mit den Verträgen mit ALBA und Remondis vorgesehen.
Die Personalkostenveränderungen berücksichtigen das Ergebnis der aktuellen Personalkostenhochrechnung, die Veränderungen in den Rückstellungen für Pensionen und Beihilfen, die vom Land Niedersachsen am 18. Dezember 2014 beschlossene Besoldungsanpassung für Beamte (2,0 % ab 1. Juni 2016) sowie die für 2016 vorgesehenen Stellenplanveränderungen.
Die Personalaufwendungen für den Haushalt 2016 betragen insgesamt rd. 189,4 Mio. € (siehe Ziffer 2.1.1 –Personalaufwendungen).
Die Stellenplanveränderungen in den einzelnen Organisationseinheiten sowie der förmliche Stellenplan sind als Anlage 5 beigefügt.
7.Änderung der Teilhaushalte und der Produktdarstellungen
Die Beschlussempfehlungen des Finanz- und Personalausschusses, die vorliegenden Anträge der Fraktionen und der Stadtbezirksräte, die von der Verwaltung dargelegten Ansatzveränderungen und später die endgültigen Beschlüsse des Rates zum Haushaltsentwurf 2016 haben auch (redaktionelle) Auswirkungen auf die Teilhaushalte und auf die Produkte. Sie führen in den Teilhaushalten zu einer Änderung der dargestellten Haushaltsansätze und somit auch zu anderen Ergebnissen der Teilhaushalte im Vergleich zum Haushaltsplanentwurf (Stand: September 2015). Sie haben ferner Änderungen der Produkterträge und Produktaufwendungen zur Folge. Aus technischen Gründen sind diese Auswirkungen auf die Teilhaushalte sowie auf die Produkterträge und Produktaufwendungen erst nach der Beschlussfassung durch den Rat darstellbar. Die endgültige Darstellung der Teilhaushalte sowie der Produktplanbeträge kann daher erst im Enddruck des Haushaltsplanes abgebildet werden.
Dies gilt entsprechend für die Aufteilung des Personalaufwandes auf die Teilhaushalte bzw. zwischen den Teilhaushalten. Hierdurch ergeben sich u. a. durch die Auflösung der Personalkostendeckungsreserve noch Verschiebungen, die erst im Enddruck des Haushaltsplanes abgebildet werden können. Durch diese Verschiebungen ergeben sich aber keine Auswirkungen auf die Höhe der Personalaufwendungen im Gesamtergebnishaushalt.
8.Änderung der Wertgrenzen für Flüchtlinge
Alle bisher bekannten finanziellen Auswirkungen im Zusammenhang mit den Flüchtlingsangelegenheiten werden entsprechend dem aktuellen Kenntnisstand vorerst gebündelt in wenigen Positionen im Haushaltsplan abgebildet. Eine genauere Aufteilung innerhalb der primär zuständigen Fachbereiche 50 und 51 wird erst im Laufe der Bewirtschaftung möglich sein. Soweit auch bei anderen Fachbereichen Aufwendungen für Flüchtlingsangelegenheiten anfallen oder Verschiebungen zwischen den Teilhaushalten der Fachbereiche 50 und 51 erforderlich werden, sind über- bzw. außerplanmäßige Mittelbereitstellungen erforderlich. Um in diesen Fällen eine flexible sowie kurzfristige Handlungsfähigkeit zu erlangen, wird eine Anpassung der Wertgrenzen vorgeschlagen. Danach sollen dann, abweichend von der bisherigen Regelung des § 6 der Haushaltssatzung, über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen im Zusammenhang mit Flüchtlingsangelegenheiten unerheblich sein, wenn sie im Einzelfall den Betrag von 150.000 € nicht übersteigen. Die Haushaltssatzung wird diesbezüglich entsprechend erweitert. Die erforderliche Deckung soll soweit möglich aus den Projekten bzw. Produkten für Flüchtlingsangelegenheiten erfolgen, bei denen die Ansätze vorerst gebündelt wurden.
9.Sonstige Änderungen
Die Verwaltung schlägt die in der Anlage 2.3 dargestellten Änderungen an den Wesentlichen Produkten und Maßnahmen vor.
Hervorzuheben ist die Ausweisung von Wesentlichen Produkten im Zusammenhang mit der Aufnahme und Betreuung von Flüchtlingen (Teilhaushalt FB 50) bzw. unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen (Teilhaushalt FB 51). Wegen der akuten Handlungserfordernisse im Zusammenhang mit der Flüchtlingsthematik wurden zu den genannten neuen Wesentlichen Produkten zum Haushaltsplan 2016 noch keine Maßnahmen zur Zielerreichung formuliert.
10.Haushaltspläne für Sonderrechnungen
Die Haushaltsplanentwürfe der Sonderrechnungen Stadtentwässerung und Abfallwirtschaft sind dem Rat mit dem Entwurf des Haushaltsplans übersandt worden (Schreiben vom 14. September und 22. Dezember 2015). Diese sind am 9. Februar 2016 im Bauausschuss behandelt worden.
Der Entwurf des Haushaltsplans der Sonderrechnung Fachbereich 65 Hochbau und Gebäudemanagement wurde am 20. Januar 2016 an den Rat versandt und ebenfalls am 9. Februar 2016 im Bauausschuss behandelt.
Die Sonderrechnungen sind in der Sitzung des Finanz- und Personalausschusses am 25. Februar 2016 behandelt worden.
11.Pensionsfonds
Durch Beschluss des Rates vom 5. Oktober 1999 wurde der rechtlich unselbständige „Pensionsfonds der Stadt Braunschweig“ mit Wirkung vom 1. Januar 2000 errichtet.
Es handelt sich hierbei um ein Sondervermögen nach § 130 Abs. 1 Nr. 5 des NKomVG, für das ein besonderer Haushaltsplan aufgestellt werden kann. Gemäß § 6 der am gleichen Tage vom Rat beschlossenen Satzung zur Errichtung und Verwaltung des Pensionsfonds ist für jedes Jahr ein Haushaltsplan aufzustellen.
Der in Abschnitt XIII. des Haushaltsplanentwurfs 2016 dargestellte Haushaltsplan 2016 für das Sondervermögen „Pensionsfonds der Stadt Braunschweig“ ist gemäß § 130 Abs. 4 NKomVG anstelle einer Haushaltssatzung zur Beschlussfassung vorzulegen.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich bei diesem zur Beschlussfassung vorgelegten Haushaltsplan lediglich um die rechtliche Ausformung des Sondervermögens handelt. Die aus dem städtischen Haushalt bereitzustellenden Mittel sind bereits im Finanzhaushalt und dem Investitionsprogramm des Haushaltsplanentwurfs 2016 enthalten.
12. Beteiligungsbericht
Nach § 1 Abs. 2 Ziff. 10 GemHKVO ist der „Bericht der Gemeinde über die Unternehmen und Einrichtungen in der Rechtsform des privaten Rechts und ihre Beteiligungen daran sowie über ihre kommunalen Anstalten (Beteiligungsbericht)“ eine Anlage zum Haushaltsplan. Der Beteiligungsbericht 2016 für die städtischen Gesellschaften wurde bereits mit Schreiben vom 27. Januar 2016 versandt.
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