Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 16-01695
Grunddaten
- Betreff:
-
Ablauf der Beratungen für die Haushaltssatzung 2016
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 20 Fachbereich Finanzen
- Beteiligt:
- 0300 Rechtsreferat
- Verantwortlich:
- Geiger
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Braunschweig
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Entscheidung
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15.03.2016
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Sachverhalt
Sachverhalt:
- Die Beschlussfassung des Rates über die Haushaltssatzung 2016 erfolgt in der Sitzung am 15. März 2016. Für den Ablauf der Beratungen wird die Verfahrensregelung der letzten Jahre vorgeschlagen:
1.1 Der Rat berät auf der Grundlage der Beratungsergebnisse des Finanz- und Personalausschusses entsprechend der Beschlussempfehlung des Verwaltungsausschusses in der Sitzung am 15. März 2016 die Haushaltssatzung 2016.
1.2 Zu Beginn der Beratungen unterrichtet Erster Stadtrat Geiger als Berichterstatter den Rat über die haushalts- und finanzwirtschaftliche Situation der Stadt auf der Grundlage der Beschlussempfehlungen des Finanz- und Personalausschusses und des Verwaltungsausschusses.
1.3 Die folgende Aussprache soll sich auf die Darstellung politischer Schwerpunkte beschränken. Auf eine Diskussion in der Reihenfolge der Teilhaushalte wird verzichtet.
1.4 Änderungsanträge zum Haushalt sollten in der Haushaltslesung des Rates nur noch dann gestellt werden, wenn sie entsprechende Deckungsvorschläge enthalten.
1.5 Nach Abschluss der Beratungen und einer evtl. kurzen Sitzungspause geben die Fraktionen in der Reihenfolge
Fraktion Piraten,
Fraktion DIE LINKE.,
Fraktion BIBS,
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen,
SPD-Fraktion und
CDU-Fraktion
ihre Abschlusserklärungen zur Haushaltssatzung 2016 ab.
Nach § 36 Abs. 3 Satz 1 Geschäftsordnung stehen den Fraktionen für die Abschlusserklärungen im Rahmen der Haushaltsberatung im Rat bis einschl. 10 Mitgliedern 20 Minuten und darüber hinaus 30 Minuten zur Verfügung. Danach steht dem Ratsmitglied der FDP keine Redezeit zu. Nach § 36 Abs. 6 Geschäftsordnung kann der Rat auf Empfehlung des Ältestenrates im Einzelfall von diesen Regelungen abweichen.
Anschließend folgt die Schlusserklärung des Vertreters der Verwaltung.
Danach erfolgt die endgültige Beschlussfassung über die Haushaltssatzung 2016, über die finanzunwirksamen Anträge zum Haushalt 2016 sowie über ggf. weitere Punkte der Beschlussvorlage jeweils in der Fassung der Empfehlungen des Verwaltungsausschusses unter Berücksichtigung der während der Haushaltslesung angenommenen Anträge.
Nach § 36 Abs. 3 Satz 2 Geschäftsordnung beschließt der Rat zu Beginn der jeweiligen Ratssitzung die übrigen Regelungen der Redezeit zum Haushalt. Hierzu wird für die Beratungen der Haushaltssatzung 2016 vorgeschlagen, die allgemeinen Regelungen über die Redezeit nach § 36 Abs. 1 Geschäftsordnung anzuwenden.
