Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 16-01697-02

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:


„Der Rat der Stadt wird gebeten zu beschließen:

 

1.Die Haushaltssatzung 2016 (Anlage 1) mit

 

a)dem Haushaltsplan 2016 einschließlich Stellenplan und Investitionsprogramm 2015 – 2019

 

b)den Haushaltsplänen 2016 einschließlich Stellenübersichten und
Investitionsprogramm 2015 – 2019 für

 

-die Sonderrechnung Fachbereich 65 Hochbau und Gebäudemanagement

-die Sonderrechnung Stadtentwässerung und

-die Sonderrechnung Abfallwirtschaft

 

c)dem Haushaltsplan 2016 des Sondervermögens „Pensionsfonds der Stadt Braunschweig"

 

wird entsprechend den Beschlussempfehlungen des Finanz- und Personalausschusses und den während der Sitzung gefassten Empfehlungen des Verwaltungsausschusses zusammen mit den während der Haushaltslesung angenommenen Anträgen

beschlossen.

 

2.Die finanzunwirksamen Anträge der Fraktionen und der Stadtbezirksräte werden entsprechend den Beschlussempfehlungen des Finanz- und Personalausschusses und den während der Sitzung gefassten Empfehlungen des Verwaltungsausschusses zusammen mit den während der Haushaltslesung angenommenen Anträgen beschlossen.

 

3.Die Änderungsvorschläge der Verwaltung zu Wesentlichen Produkten und Maßnahmen in einzelnen Teilhaushalten werden entsprechend den Beschlussempfehlungen des Finanz- und Personalausschusses beschlossen (Anlage 3).

 

4.Aus den 75 am besten bewerteten Einwohnervorschlägen zum Bürgerhaushalt werden aus dem Themenbereich ÖPNV die Bürgervorschläge Nr. 2, 16, 27 und 40 sowie aus dem Themenbereich Fuß- und Radverkehr die Bürgervorschläge Nr. 15, 18, 20, 24 und 37 inhaltlich aufgegriffen und im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel bzw. hierfür im Wirtschaftsplan der Braunschweiger Verkehrs-GmbH vorhandener Mittel unter Berücksichtigung bestehender Prioritäten umgesetzt (Abschnitt A).
Für die bereits umgesetzten bzw. in Umsetzung befindlichen Vorschläge (Abschnitt C der Anlage 2.6.1) ist die Bereitstellung zusätzlicher Haushaltsmittel nicht erforderlich.

Die unter Abschnitt B der Anlage 2.6.1 aufgeführten Vorschläge werden auf Grund des Ergebnisses der Vorberatung in den Fachausschüssen und im Finanz- und Personalausschuss abgelehnt.

Für die übrigen Top 75-Vorschläge (Abschnitt D) werden keine zusätzlichen Haushaltsmittel bereitgestellt. Die Verwaltung wird gebeten, die Inhalte dieser Vorschläge bei Bearbeitung der jeweiligen Themen zu würdigen und in die Entscheidung mit einfließen zu lassen.

Die Verwaltung wird beauftragt, ein Konzept zu entwickeln, wie der Bürgerhaushalt auf ein vom Haushaltsplanverfahren zeitlich unabhängiges Verfahren umgestellt werden kann.

 

5.Die Verwaltung wird ermächtigt, die sich aus den vorstehenden Beschlusspunkten und der Aufteilung der Personalaufwendungen ergebenden Veränderungen im Enddruck des Haushaltsplanes 2016 auf die Teilhaushalte einschließlich der Produktdarstellung zu übertragen.

 

6.1Der Entwurf der Haushaltssatzung 2016 wird in § 6 folgendermaßen erweitert:

 

„Innerhalb der Produkte zur Betreuung von Flüchtlingen und unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen gelten die Sach- und Personalkosten als gegenseitig deckungsfähig."
 

6.2  Die Richtlinie des Rates gemäß § 58 Abs. 1 NKomVG zur Auslegung des Begriffes „Geschäfte der laufenden Verwaltung“ wird unter lit. g) um folgenden Satz 2 ergänzt:

"Die Zustimmung zu über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen im Zusammenhang mit Flüchtlingsangelegenheiten ist bis zu einer Wertgrenze von 150.000 Euro im Einzelfall ein Geschäft der laufenden Verwaltung."


 

 

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Sachverhalt

 


Sachverhalt:


In seiner Sitzung am 15. März 2016 hat der Verwaltungsausschuss die Vorlage Nr. 16-01697 „Haushaltssatzung 2016 der Stadt Braunschweig“ in der Fassung der 1. Ergänzung Nr. 1601697-01 inkl. aller dort aufgeführten Stellen dem Rat zur Beschlussfassung empfohlen.

Damit hat der Verwaltungsausschuss abweichend zum Finanz- und Personalausschuss auch empfohlen, 2 Stellen Entgeltgruppe E 11 (die 1. Ergänzung enthielt unter Nummer 2.1 fälschlicherweise die Angabe E 13), davon 1 befristet, in der Pressestelle zum Aufbau einer Betreuungsstruktur in den sozialen Medien zu schaffen. Die zusätzlich einzuplanenden Aufwendungen betragen anteilig 56.000 € für 2016 und 113.000 € ab 2017. Diese Personalkosten sind in dem beigefügten aktualisierten Entwurf der Haushaltssatzung 2016 berücksichtigt.

 

Somit ergeben sich die folgenden Gesamtergebnisse:

 

 

Ergebnishaushalt:
 

 

2016

2017

2018

2019

Jahresergebnis in Mio. €

-15,0

-20,4

-11,2

-25,9

Überschussrücklage in Mio. €

170,2

149,8

138,6

112,8

 

 

Finanzhaushalt:
 

 

2016

2017

2018

2019

Finanzmittelveränderung in Mio. €

-48,8

-48,2

-23,5

-33,6

Zahlungsmittelbestand am Ende des Haushaltsjahres (rund) in Mio. €

28,4

-19,8

-43,3

-76,9

 

 

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Anlagen

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Erläuterungen und Hinweise