Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 16-01743-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Neben Erzieherinnen und Erziehern sind es vor allem Kinderpfleger/innen bzw. Sozialassistentinnen/-assistenten, die in Kindertageseinrichtungen, Krippen, Horten arbeiten. In der Regel übernehmen Sozialassistentinnen/-assistenten und Kinderpfleger/innen jedoch keine leitenden Tätigkeiten, denn sie sind als Ergänzungskräfte im Gruppendienst angestellt. Sie arbeiten im Kindertagesstättenbereich jedoch häufig Hand in Hand mit den pädagogischen Fachkräften, also den Erzieherinnen/Erziehern und Sozialpädagoginnen/
pädagogen.

 

Der Einsatz von Kinderpfleger/innen (bzw. jetzt Sozialassistentinnen/Sozialassistenten) im Zweitkraftbereich der Kindertagesstätten der Stadt Braunschweig stammt noch aus der Zeit, in der in Niedersachsen die Ausbildung zur Kinderpflegerin/zum Kinderpfleger vorgesehen war. Diese Verfahrensweise orientiert sich aber auch an den unterschiedlichen Anforderungen sowie der Aufgabenverteilung zwischen Erst- und Zweitkraft im Kindertagesstättenbereich.

 

Nach § 4 Abs. 3 des Niedersächsischen Kindertagesstättengesetzes muss in jeder Gruppe eine zweite geeignete Fach- oder Betreuungskraft regelmäßig tätig sein. Sie soll in der Regel Erzieherin mit staatlicher Anerkennung oder Erzieher mit staatlicher Anerkennung sein; sie kann auch Kinderpflegerin oder Kinderpfleger, Sozialassistentin mit dem Schwerpunkt Sozialpädagogik oder Sozialassistent mit dem Schwerpunkt Sozialpädagogik sein.

 

Dies vorausgeschickt beantwortet die Verwaltung die Anfrage wie folgt:

 

Zu Frage 1:

 

In der Personalbedarfsberechnung für die 34 städtischen Kindertagesstätten sind von den knapp 337 Vollzeitstellen insgesamt 128 für den Zweitkraftbereich ausgewiesen, die ausschließlich mit Kinderpfleger/innen bzw. Sozialassistentinnen/Sozialassistenten besetzt sind.

 

Stellen im Zweitkraftbereich werden nur mit einer Erzieherin/einem Erzieher besetzt, sofern es sich um Außengruppen einer Kindertagesstätte handelt. Aktuell verfügen vier städtische Kindertagesstätten über Außengruppen.

 

 

 

 

 

 

 

Zu Frage 2:

 

Im Bereich der Kindertagesstätten der Stadt Wolfenbüttel werden auf den insgesamt 60 Zweitkraftstellen derzeit 52 Erzieher/innen und 8 Kinderpfleger/innen beschäftigt.

 

In Wolfsburg wird die Kindertagesbetreuung – mit Ausnahme weniger städtischer Kindertagesstätten - im Wesentlichen durch Kindertagesstätten freier Träger wahrgenommen. Nach den hier vorliegenden Informationen weist der Stellenplan 2015 der Stadt Wolfsburg insgesamt 96 Stellen Erzieher/in und 8 Stellen für Kinderpfleger/innen bzw. Sozialassistentin/Sozialassistent aus. Von daher ist davon auszugehen, dass die Stadt Wolfsburg aktuell bei Neueinstellungen und Nachbesetzungen im Zweitkraftbereich Erzieher/innen einstellt.

 

Der Stellenplan der Stadt Hannover weist insgesamt 165 Stellen im Zweitkraftbereich aus. Nach Auskunft der Stadt Hannover sind davon rd. 80 – 90 % mit Kinderpfleger/innen bzw. Sozialassistentinnen/Sozialassistenten besetzt. Erzieher/innen im Zweitkraftbereich werden eingesetzt, wenn nicht ausreichend Kinderpfleger/innen bzw. Sozialassistentinnen/
Sozialassistenten auf dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen.

 

Zu Frage 3:

 

In geeigneten Einzelfällen unterstützt die Stadt eine berufsbegleitende Weiterbildung zum/zur Erzieher/in. Derartige Weiterbildungen werden in Braunschweig u. a. von der Deutschen Angestellten-Akademie GmbH (DAA) angeboten. Der nächste Kurs beginnt am 15. August 2016, an dem auch eine Zweitkraft der Stadt Braunschweig teilnimmt. Um der Beschäftigten die Teilnahme zu ermöglichen, wird sie ab dem neuen Kindergartenjahr befristet in Teilzeit eingesetzt.

 

Ein zusätzliches eigenes Angebot für eine berufsbegleitende Weiterbildung zum/zur Erzieher/in wird seitens der Stadt für die beschäftigten Kinderpfleger/innen bzw. Sozialassistentinnen/Sozialassistenten nicht vorgehalten.

 

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