Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 16-01467-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Rahmenbedingungen für die Integration von Flüchtlingen in Braunschweig
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 50 Fachbereich Soziales und Gesundheit
- Verantwortlich:
- Dr. Hanke
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Braunschweig
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zur Kenntnis
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15.03.2016
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Anfrage der SPD-Fraktion wird wie folgt beantwortet:
Zu Frage 1.:
Analog zu der Beschlussfassung zum Integrationskonzept durch die städt. Gremien wird eine neue Abteilung im Fachbereich Soziales und Gesundheit eingerichtet. Diese Abteilung wird sich um die Versorgung der Flüchtlinge und die Integration von Menschen in dieser Stadt kümmern.
Ohne das Ehrenamt ist an die Integration der in Braunschweig ankommenden Menschen in vielen Bereichen nicht zu denken. Das DRK und die Freiwilligenagentur engagieren sich in diesem Feld bereits. Zur Unterstützung und Abstimmung von Bedarfen und Nachfragen stadtweit beabsichtigt die Stadt, einen Ehrenamtskoordinator einzusetzen.
Zu Frage 2.:
Die Beratungseinrichtungen sind ein wichtiger Partner bei der Integration von Flüchtlingen und bieten ihre Tätigkeit selbstverständlich auch für die Flüchtlinge an. Wie sich die Beratungszahlen in diesem Jahr verändern, muss abgewartet und nach Vorliegen von Erkenntnissen, entsprechend reagiert werden.
Zu Frage 3.:
Bereits jetzt haben sich erfreulicherweise „Runde Tische“ in den Stadtbezirken aus unterschiedlichen Initiativen heraus gebildet, die ehrenamtliche Aktivitäten konzipieren und umsetzen. Dies sind wichtige Multiplikatoren für die Bürgerinnen und Bürger in den Stadtteilen. Die Verwaltung hat und ist gerne weiterhin bereit, an diesen Terminen teilzunehmen, zu informieren und Angebote aufzunehmen, um sie in die Integrationsarbeit einbinden zu können. Insbesondere die Zurverfügungstellung von Räumlichkeiten für die Initiierung und Durchführung von Angeboten ist ein wichtiger Faktor für die Arbeit vor Ort und erfolgt soweit notwendig und möglich in Abstimmung mit der Stadt.
