Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 16-01643
Grunddaten
- Betreff:
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Änderung der Miet- und Nutzungsordnung der Stadt Braunschweig, Dezernat für Kultur und Wissenschaft, für den Lichthof des Städtischen Museums, den Kulturpunkt West und den Roten Saal des Kulturinstituts vom 5. Juni 2014
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- DEZERNAT IV - Kultur- und Wissenschaftsdezernat
- Beteiligt:
- 41 Fachbereich Kultur und Wissenschaft; 0300 Rechtsreferat
- Verantwortlich:
- Dr. Hesse
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Kultur und Wissenschaft
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Vorberatung
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15.04.2016
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Entscheidung
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Sachverhalt
Sachverhalt:
§ 7 Abs. 7 S. 2 der Miet- und Nutzungsordnung der Stadt Braunschweig, Dezernat für Kultur und Wissenschaft, für den Lichthof des Städtischen Museums, den Kulturpunkt West und den Roten Saal des Kulturinstituts in der geltenden Fassung vom 5. Juni 2014 regelt die Ausnahmen für das Mitbringen von Tieren in den jeweiligen Räumlichkeiten.
Grundsätzlich dürfen Tiere in diese Räumlichkeiten nicht mitgebracht werden.
Da jedoch allen Besucherinnen und Besuchern die ungehinderte und selbstbestimmte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben, somit auch der Besuch der entsprechenden Räumlichkeiten, ermöglicht werden soll, ist es als Ausnahme von dem Verbot gestattet, zur Begleitung von Personen erforderliche „Blindenhunde“ mitzubringen.
Um die gesellschaftliche Teilhabe tatsächlich für alle Besucherinnen und Besucher zu gewährleisten, sollen die Ausnahmenregelungen nicht mehr nur für „Blindenhunde“ sondern für alle Assistenzhunde entsprechend § 4 Nr. 8 der Hundesteuersatzung der Stadt Braunschweig in der aktuell gültigen Fassung gelten. Somit wären alle Hunde von der Ausnahmeregelung eingeschlossen, die zur Hilfe blinder, tauber oder sonstiger hilfloser Personen unentbehrlich sind, insbesondere solcher, die einen Schwerbehindertenausweis mit den Merkzeichen „B“, „BL“, „aG“, „GL“ oder „H“ besitzen.
Deshalb wird vorgeschlagen, die Miet- und Nutzungsordnung wie folgt zu ändern. Die Änderungen sind im anliegenden Satzungstext fett und kursiv hervorgehoben:
§ 7 (7) (alte Fassung):
Tiere dürfen nicht mitgebracht werden. Ausnahme sind die zur Begleitung von Personen erforderlichen Blindenhunde.
| § 7 (7) (neue Fassung):
Tiere dürfen nicht mitgebracht werden. Ausnahme sind die zur Begleitung von Personen erforderlichen Assistenzhunde. |
Die geänderte Miet- und Nutzungsordnung tritt am 1. Juni 2016 in Kraft.
