Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 16-01757
Grunddaten
- Betreff:
-
Änderung der Entgeltordnung für den Veranstaltungsort "Kulturpunkt West", Ludwig-Winter-Straße 4
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 41 Fachbereich Kultur und Wissenschaft
- Beteiligt:
- DEZERNAT IV - Kultur- und Wissenschaftsdezernat; 20 Fachbereich Finanzen; 0300 Rechtsreferat
- Verantwortlich:
- Dr. Hesse
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Kultur und Wissenschaft
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Vorberatung
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15.04.2016
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Braunschweig
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Entscheidung
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03.05.2016
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Im Jahr 2013 ist die Entgeltordnung des Kulturpunkt West zuletzt angepasst worden. Zwischenzeitlich wurden in mehrjähriger Umbaumaßnahme sowohl die Cafeteria als auch die Nutzerküche des Hauses grundlegend renoviert und komplett mit neuem Inventar ausgestattet. Hierzu sind Investitionen in Höhe von rd. 130.000 € durch die Stadt Braunschweig erfolgt.
Vor diesem Hintergrund hält die Verwaltung es für angemessen, das bisherige Nutzungsentgelt für die separat zu mietende Nutzerküche im Erdgeschoss wie in der Änderung der Entgeltordnung vorgeschlagen zu erhöhen.
Aktuelle Fassung der lfd. Nr. 3 hinsichtlich „Küche Erdgeschoss“ der Entgeltordnung vom
27. August 2013 (verkürzt dargestellt):
Küche wochentagsFr.-Sa.; Sa.-So.Wochenende
Erdgeschoss:pro Stunde: 2 €,jeweils 20 €40 €
pro Tag: max. 16 €
Vorgeschlagene neue Fassung der lfd. Nr. lfd. Nr. 3 hinsichtlich „Küche Erdgeschoss“ der Entgeltordnung (verkürzt dargestellt):
Küche wochentagsFr.-Sa.; Sa.-So.Wochenende
Erdgeschoss:pro Stunde: 4 €,jeweils 40 €80 €
pro Tag: max. 32 €
Die Erhöhung des Nutzerentgeltes soll dazu beitragen, die verbesserte Ausstattung und Handhabbarkeit der Nutzerküche möglichst lange in ihrem derzeitigen Zustand zu bewahren (anfallende Reparaturen und Wiederbeschaffungen inkl. der dabei einzuplanenden Kostensteigerungen gehen zulasten des Kulturpunkt West, der insbesondere die Wiederbeschaffung aus den Einnahmen der Raumvermietung bestreiten muss) sowie einer linearen
Anpassung des Deckungsbeitrages vor dem Hintergrund der bestehenden Kostenstrukturen (Kostenunterdeckungen) Rechnung zu tragen. Der derzeitige Kostendeckungsgrad für den „Kulturpunkt West“ beläuft sich auf rund 10,5%.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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120,1 kB
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2
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(wie Dokument)
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25,7 kB
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